
Einer der Gründe dafür ist, dass es mittlerweile eine Vielzahl von sehr professionellen privaten Konkurrenzangeboten gibt, die über die herkömmlichen Wege oder über das Internet zu empfangen sind und hervorragende Programme und Informationen zur Verfügung stellen. Ein anderer Grund besteht darin, dass die Programme der Öffentlich-Rechtlichen immer ärmlicher, einseitiger und abhängiger erscheinen. Gleichzeitig steigt aber ständig deren Finanzbedarf. Das schreit nach Maßnahmen für eine Lösung!
Wie kann das Rundfunksystem modernisiert werden?
In dieser Situation gibt es eigentlich nur zwei Richtungen, in die gedacht werden kann: eine freiheitliche, nach der die Menschen selbstbestimmt entscheiden können, für welche Medienanbieter sie ihr Geld ausgeben möchten. Das hieße die Abschaffung der Zwangsfinanzierung
nur eines einzigen bestimmten Medienanbieters. Damit wäre auch die Wettbewerbsverzerrung überwunden und andere Marktteilnehmer bekämen eine bessere Chance. Die andere Richtung zielt auf eine totalitäre Lösung, bei der die Menschen mit massivem Zwang – und möglichst perfektioniert – davon abgehalten werden, diesem ungerechten Rundfunksystem zu entfliehen. Symbolisch entspricht diese zweite Lösung der früheren Berliner Mauer, welche unzufriedene DDR-Bürger von einer Flucht abhalten sollte.
Man entschied sich für die zweite Lösung: Alle Firmen und Privatleute müssen zahlen, egal ob sie Rundfunkgeräte besitzen oder nicht. Zum Teil sogar mehrfach. Man begründet diese radikale Vorgehensweise damit, dass doch sowieso fast alle irgendein Gerät besitzen, mit dem Rundfunk empfangen werden könnte. Wenn schon keine richtigen dafür vorgesehenen Rundfunkgeräte, dann doch sicher Computer, Handy oder iPad.
Am Freitag, den 16. Dezember 2011, war es dann so weit: Das letzte Landesparlament hat in Schleswig-Holstein den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifiziert und damit auch dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) zugestimmt, der den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) ablöst. Verstieß bereits der RfGebStV in vielen Punkten gegen unsere freiheitliche Grundordnung, so hebelt der neue Staatsvertrag die Grundrechte der Bürger noch weitgehender aus. Unerträglich dabei ist, dass uns dies unsere Politiker auch noch als gerecht und fortschrittlich verkaufen wollen. In Wirklichkeit ist der RBStV ein Sklavenvertrag, den alle Bürger Deutschlands ab dem 1. Januar 2013 gegenüber den Machern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erfüllen haben.
RBStV – das Antisolidaritätsprinzip
Für Betriebe gibt es überhaupt keine Befreiungsmöglichkeiten. Für viele Betriebe wird es sogar drastisch teurer als durch das alte System. Der Gesetzgeber hat die Insolvenz billigend in Kauf
genommen, wenn Betriebe diese überzogenen Beiträge nicht bezahlen können. Aber auch für Privatleute gibt es kaum Befreiungsmöglichkeiten. Wer durch seine Arbeit wenig verdient, muss trotzdem zahlen. Befreien lassen können sich lediglich Menschen, die eine der im Vertrag aufgelisteten staatlichen Hilfen bekommen oder die taubblind sind. Blinde oder Gehörlose müssen nach dem neuen Vertrag an die Sender zahlen. Ein Geringverdiener, der etwa exakt den Hartz-IV-Satz bekommt, kann nicht befreit werden, ebensolches gilt für Empfänger anderer, zum Beispiel europäischer Beihilfen. Um es nochmal zu sagen: Künftig nützt es auch nichts, seine Geräte zu verschrotten, um überleben zu können.
Großzügig geht der Sklavenvertrag allerdings mit den Multimillionären um: Für ihre 30-Zimmer-Villa zahlen sie genauso viel, nämlich 17,98 Euro/Monat, wie ein vollkommen verarmter Mensch für seine 1-Zimmer-Dachgeschosswohnung. Für Gutverdiener macht der Rundfunkbeitrag kaum ein Promille ihres Medienbudgets aus, für Geringverdiener sind 17,98 Euro möglicherweise schon mehr, als sie sich überhaupt für Medien leisten können. Für selbstausgesuchte (!) Medien, wie etwa Bücher oder CDs, bleibt nichts mehr übrig. Geringverdiener sind die wahren Verlierer dieses – ich muss es nochmal sagen – Sklavenvertrages.
Was ist eine »Wohnung«?
Nach der neuen Vorschrift müssen alle an die Anstalten bezahlen, die eine »Wohnung« haben. Und so wird »Wohnung« in § 3 RBStV definiert:
§ 3 Wohnung
(1) Wohnung im Sinne dieses Staatsvertrages ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.
Wenn jemand beispielsweise eine Party veranstaltet und ein Gast nicht mehr in der Lage ist, den Weg nach Hause zu finden, wäre der Geräteschuppen sicherlich »geeignet«, diesen Menschen
seinen Rausch ausschlafen zu lassen.
Begräbnis des Datenschutzes
Daten, aus denen die Landesrundfunkanstalten die Beitragspflicht ableiten möchten, können sowohl vom Betroffenen erhoben, als auch von staatlichen und privaten Datenanbietern angefordert bzw. angemietet werden. Dies darf gem. § 11 Abs. 4 RBStV gemacht werden, ohne dass der Bürger oder die Bürgerin etwas davon erfährt.
Wir Bürger müssen außerdem von uns aus aktiv werden und den Anstalten alles melden: die Wohnung, das neu erworbene Auto oder wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird.
§ 8 Anzeigepflicht
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zu-ständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); entspre-chendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Ände-rungsmeldung). Eine Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Absatz 4 Nr. 7 ist jeweils bis zum 31. März eines Jahres anzuzeigen; diese Änderung wirkt ab dem 1. April des jeweiligen Jahres.
Darüber hinaus kann die Rundfunkanstalt selbst aktiv werden und sich mit Befragungen an uns richten, auf die wir dann Auskünfte zu geben haben ...
Insgesamt steht der Bürger gleich dreifach unter der Kontrolle der Landesrundfunkanstalten:
1. Er muss aktiv Selbstanzeige erstatten.
2. Er muss auf Anfragen wahrheitsgemäß antworten.
3. Über öffentliche Datenquellen und private Adresshändler können ohne sein Wissen Informationen über ihn eingeholt werden.
Wer diesen Zwängen nicht oder nur unzureichend nachkommt, begeht nach § 12 RBStV eine Ordnungswidrigkeit.
Um all das zu prüfen, haben die neuen »Beitragsbeauftragten« bald sehr viel Schnüffelarbeit zu leisten und viele peinliche Verhöre durchzuführen. 400 neue Mitarbeiter hat die GEZ schon jetzt dafür eingestellt.
Wen vertreten unsere sogenannten Volksvertreter?
Glühlampenverbot, E10-Zwang und Rundfunkbeitragspflicht. Wir Bürger werden immer mehr in die Zange genommen. Schon Niccolò Machiavelli wusste, wie man das Volk in Schach halten muss. Mit Nettigkeiten und der Gewährung von Freiheiten macht man sich vielleicht kurzfristig Freunde, die Macht kann auf diese Weise jedoch nicht gesichert werden. Die Bürger müssen beschäftigt werden; das Leben muss mit Zwängen und Verboten strukturiert werden und die Regeln dafür
müssen eng gefasst sein. Der RBStV ist so ein Zwangsmittel. Dieser RBStV ist weder gerecht noch vereinfacht er die Rechtslage. Es ist bezeichnend für diesen Sklaven-vertrag, dass er nur die Armen leiden lässt und die Reichen kaum etwas davon merken. Wer genug Geld hat, ärgert sich vielleicht ein wenig, aber er leidet nicht. Und ich schätze, dass dies Teil der Strategie ist, da Reiche als Gegner zu gefährlich wären. Fein ausbaldowert von unseren Volksvertretern ...
Und wie reagieren die Bürger in diesem Land?
Bitte wundern Sie sich nicht: Ich freue mich über dieses Pamphlet namens »RBStV«! Es zeigt doch eindrucksvoll die ganze Verkommenheit unserer politischen Kaste! Niemand in diesem Land kann nun mehr sagen, es nicht gemerkt zu haben, was hier gerade passiert! Für mich beginnt nun eine politisch-soziologische Studie! Ich werde beobachten, wie sich ein Volk verhält, dem Schritt für Schritt seine Freiheiten genommen werden – in einem Staat, der sich in einer Übergangssituation von einer Demokratie zu einer waschechten Feudaldiktatur befindet. Die Frage lautet für mich: Hat dieses Volk die Kraft und den Willen, die Demokratie zurückzugewinnen oder liebt es zu sehr die Gemütlichkeit und die vielfältigen Ablenkungen, die dieses System zur Verfügung stellt: Fußball, Wetten, dass...? und Musikantenstadl? Ich bin jedenfalls gespannt!
Mieses Programm – steigende Kosten. Wo bleibt eigentlich das viele Geld der GEZ? Das erfahren Sie im kommenden Beitrag »Die neue GEZ-Gier: Über Schlösser und TV-Stars«.
Detaillierte Informationen zum neuen Rundfunkbeitrag sowie Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erhalten Sie in meinem Buch »Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag 2013«
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