
Günther Jauch gab sich skeptisch. Ob er es tatsächlich ist oder nicht? Er weiß es stets schlau zu verbergen. Jedenfalls führte er die Kanzlerin mit seiner Moderation zügig an die wirklich haarigen Punkte heran. Und dort, wahrhaftig, gab es Explosives zu hören.
Die Kanzlerin plant, noch mehr Souveränitätsrechte der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Union zu übertragen. Das ist verfassungswidrig, wie jeder Jurist weiß. Auch das
Bundesverfassungsgericht stellte dies am 7. September 2011 gerade noch einmal klar. Sogar der sonst so zurückhaltende Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, erklärte genau dies am selben Tag in die Journalistenfedern.
Doch mit dieser Übertragung von Rechten nicht genug. Sie wünsche sich »Durchgriffsrechte« der Europäischen Union gegen Staaten, die nicht täten, was sie sollten, sagte Merkel weiter. Was kann ein solches »Durchgriffsrecht« sein? Natürlich nur wieder ein weiterer Verstoß gegen nationale Souveränitätsrechte anderer Staaten. Ein »Durchgriff« Brüssels gegen Deutschland beispielsweise wäre ebenso ein Verstoß gegen das Grundgesetz, wie auch ein völkerrechtlicher Verstoß gegen das von den Vereinten Nationen sonst immer hoch gehaltene Selbstbestimmungsrecht der Völker.
Die Völker – auch Deutschland – könnten sich natürlich selbst neue Regeln geben. In ihre nationalen Verfassungen könnten sie die Bereitschaft aufnehmen, sich freiwillig von fremden Mächten regieren zu lassen. Das aber würde zumindest in Deutschland erfordern, dass das Volk selbst sich in freier Selbstbestimmung eine solche neue Verfassung gäbe. Jeder Jurist weiß es und Andreas Voßkuhle hat es am selben Tag ebenfalls noch einmal mit der Autorität seines Amtes bestätigt.
Was aber antwortet die Kanzlerin auf Günther Jauchs Frage, ob sie ein solches »Europa« nötigenfalls auch gegen den Willen des von ihr vertretenen Volkes durchsetzen wolle? Sie antwortet: Ja. Denn sie sei überzeugt von dem europäischen Gedanken. Dass sie die nötigen parlamentarischen Mehrheiten zur Durchsetzung ihrer diesbezüglichen Vorstellungen finden werde, das halte sie für sicher. Den Willen des Souveräns – ihrer Wähler – zu vollziehen, das ist wohl nicht mehr die Sache dieser Kanzlerin.
Als wäre all dies nicht für sich gesehen schon erschreckend genug, fällt der Termin je
ner öffentlichen Beweisaufnahme just an das Ende der Woche, in der der Papst in Deutschland auf Reisen ist. Und eindringlich hatte er den Bundestag – in Gegenwart der Kanzlerin – gemahnt, Macht nicht für Recht zu halten. Parlamentarische Mehrheiten dürfen nicht mit wahrhaft Recht schaffender Erkenntnis verwechselt werden. Denn wo Macht und Gewalt das Recht und die Gerechtigkeit verdrängen, da droht nach aller historischen Erfahrung stets Unheil.
Kaum aber war der gefeierte Papst wieder in den Vatikan zurückgekehrt, spielen die Regeln des Verfassungsrechtes und der völkerrechtlichen Verträge für die europolitischen Abenteurer schon keine Rolle mehr. Was irgend geht, das wird auch gemacht. Der Zweck heiligt die Mittel. Sogar – wie weitere Befragung Günther Jauchs ergab – die Unwahrhaftigkeit der Kanzlerin vom 5. Oktober 2008, als sie dem Wahlvolk Sicherheit für Konten garantierte, die schlicht nicht zu garantieren war. Es habe doch geklappt, freute sich die Kanzlerin und blickte in eine nun doch ersichtlich erstaunte Moderatorenmine.
Wohin steuert ein Staatsschiff, wenn nur noch Regelbrüche und Unwahrhaftigkeiten sein Kentern verzögern? In welche Gewässer schwimmen wir, umgeben von Politikern, Bankern, Weltbankern, und finanziell überforderten Staaten? In unsicheren Lagen hilft es nicht, ununterbrochen die Regeln zu ändern. Im Gegenteil. Prinzipientreue ist gerade dann meist der einzige Halt. Für Staaten und Gesellschaften gilt da nichts anderes als für jeden einzelnen. Wer Verfassungsprinzipien verletzt, der nimmt der Gemeinschaft diesen Halt. Wem wird gelingen, der Kanzlerin die ewige Geltung dieses Prinzips zu vermitteln, wenn selbst der Papst an ihr scheitert?
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