Thursday, 17. May 2012
06.10.2009
 

Das Märchen vom Mindestlohn

Michael Grandt

SPD, Linke und Grüne wollen den gesetzlichen Mindestlohn flächendeckend einführen, CDU/CSU und FDP sind dagegen. Was ist dran an dieser Forderung?

Nicht nur Gregor Gysi, Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag, auch verschiedene Politiker der SPD und der Grünen argumentieren immer wieder, dass in 20 Ländern der EU bereits gesetzliche Mindestlöhne gelten würden, weshalb ein solcher auch in Deutschland flächen- und branchendeckend eingeführt werden sollte, weil diese »Länder gute Erfahrungen« damit machen würden.

Was ist dran an diesem Argument? Entspricht es der Wahrheit, oder verschweigen uns die Politiker wichtige Parameter?

 

 

Mindestlohn oft niedriger als unsere Hartz-IV-Sätze

Es ist zwar richtig, dass in 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten gesetzliche Mindestlöhne gelten, aber was von den Herren Gysi & Co. verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass viele dieser Mindestlöhne in anderen Ländern bei Weitem niedriger sind als unsere Hartz-IV-Sätze, wenn man diese auf einen Stundenlohn umrechnen würde!

Beispiel: Ein Alleinstehender Hartz-IV-Empfänger erhält 729 EUR »netto« (AL II + Unterkunft + Heizkosten). Dies entspricht etwa einem Bruttolohn von etwa 1.000 EUR (nicht eingerechnet ist, dass der Staat die Zahlungen an die Rentenversicherung weiterführt) – bei angenommenen 37,5 Stunden pro Woche ein Stundenlohn von 6,67 EUR.

Die gesetzlichen Mindeststundenlöhne in den einzelnen EU-Staaten sind:

Luxemburg: 9,73 €

Frankreich: 8,82 €

Irland: 8,65 €

Niederlande: 8,58 €

Belgien: 8,41€

Großbritannien: 6,41 €

Österreich: 5,99 €

Griechenland: 4,28 €

Malta: 3,67 €

Slowenien: 3,45 €

Portugal: 2,71 €

Tschechien: 1,77 €

Estland: 1,73 €

Slowakei: 1,70 €

Polen: 1,65 €

Lettland: 1,47 €

Ungarn: 1,43 €

Litauen: 1,40 €

Rumänien: 0,83 €

Bulgarien: 0,71 €

 

Im Durchschnitt liegt der Mindestlohn in den EU-Ländern, die ihn eingeführt haben, also bei 4,17 EUR. Richtig müsste das Argument also heißen: »20 EU-Staaten haben einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt, der im Durchschnitt bei 4,17 EUR, also unter unseren Hartz-IV-Sätzen für einen Alleinstehenden liegt.« Ist  das sozial gerecht?

Demnach liegen nur fünf der 20 EU-Länder, die einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben, über unseren Hartz-IV-Sätzen, zudem liegen die Mindestlöhne bei 30 bis 60 Prozent der nationalen Durchschnittslöhne. Wenn man diese Tatsachen objektiv betrachtet, relativiert sich die Forderung »Mindestlohn über alles« und entpuppt sich nur als Augenwischerei.

Was aber bringt ein gesetzlicher Mindestlohn überhaupt?

 

 

Mindestlohn hat negative Beschäftigungseffekte

Literaturübersichten der OECD von 1998 (1) und 2003 zu empirischen Studien in Bezug auf Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen zeigen, dass neben negativen Beschäftigungswirkungen, vor allem bei Jugendlichen, auch die Armutsquote durch Mindestlöhne nur in begrenztem Maße verringert werden kann, da viele arme Haushalte kein Einkommen aus Erwerbsarbeit beziehen und Beschäftigte mit Mindestlöhnen oft in Haushalten mit einem Höherverdienenden leben.

In Frankreich zeigte der Mindestlohn teilweise starke negative Beschäftigungseffekte, vor allem bei Jugendlichen und Frauen. In diesem Land, das laut des Sachverständigenrates (SVR) »hinsichtlich seines institutionellen Regelwerkes auf dem Arbeitsmarkt am ehesten mit Deutschland vergleichbar ist«, seien die Beschäftigungsverluste aufgrund der Anhebung des französischen Mindestlohns allerdings beachtlich. »So ermitteln Laroque und Salanié (2002) einen signifikanten Einfluss des Mindestlohns auf die Höhe der Arbeitslosigkeit« (2).

In Ländern mit hohem Mindestlohn ist die Arbeitslosigkeit höher als in Deutschland (8,0 Prozent), so z.B. in Frankreich mit 9,9 Prozent und in Irland mit 12,5 Prozent.

Der Sachverständigenrat widmete sich in seinem Gutachten für das Jahr 2006 bereits dem Thema Mindestlohn und untersuchte die einzelnen Argumente für und gegen seine Einführung. Das Gutachten kommt zu dem Schluss: »Als Fazit ergibt sich, dass keines der Argumente für die Einführung eines Mindestlohns wirklich zu überzeugen vermag.« (3) Und weiter: »Anders als in der Diskussion teils suggeriert, dürfte ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland durchaus negative Beschäftigungseffekte nach sich ziehen (…) In Verbindung mit den internationalen Erfahrungen ist daher im Hinblick auf die zu erwartenden Beschäftigungseffekte ausdrücklich vor der Einführung eines Mindestlohns in Deutschland zu warnen. Dies gilt umso mehr angesichts der gegenwärtig diskutierten Höhe eines gesetzlichen Mindestlohns von 7,50 Euro und mehr.« (4)

 

 

Sind Sie bereit, mehr zu bezahlen, wenn ein Mindestlohn gilt?

Löhne lassen sich also nicht durch gut gemeinte politische Beschlüsse beliebig hochsetzen, ohne dass die Beschäftigung darunter leidet. Oft sind Verlagerungen von Jobs ins Ausland die Folge oder Arbeitskräfte werden durch Maschinen ersetzt.

Eine einfache Frage, die sich jeder selbst stellen kann, ist die: Sind Sie bereit, mehr für Produkte und Dienstleistungen zu bezahlen, wenn ein gesetzlicher Mindestlohn gilt? Wenn ja, dann kann er morgen sofort eingeführt werden. Wenn nein, werden viele kleinere Unternehmen Konkurs anmelden müssen, weil sie die höheren Personalkosten nicht bezahlen können – und dann haben wir genau das, was SPD, Grüne und Linke nicht wollen: noch mehr Arbeitslose.

Glauben Sie also weiter an das Märchen vom Mindestlohn.

 

__________

Endnoten:

­­­­(1) Zum Beispiel OECD: »Making most of the Minimum: Statutory Minimum Wages, Employment and Poverty.« In: Employment Outlook. Paris 1998, S. 31–79.

(2) http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/download/gutachten/ga06_ges.pdf

(3) Ebd., S. 407

(4) Ebd., S. 407f.

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