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Die Diskussion über die angebliche Unfähigkeit von armen Eltern gab es schon einmal, als Frau von der Leyen noch Bundesfamilienministerin war. Damals ging es um die sogenannte »Herdprämie«, um einen Betreuungsgeldbetrag von 150 Euro, der Müttern ab 2013 bezahlt werden soll, die daheim bei den Kindern bleiben wollten, anstatt die Kleinen in die Fremdbetreuung zu geben. Auch damals hatte die Politik – ebenso wie heute – wenig Vertrauen in die Eltern: Der im Vergleich lächerlich geringe Betrag von 150 Euro monatlich sollte ebenso in Gutscheinen ausgegeben werden, weil die einkommensschwachen Familien das Geld verjubeln, oder, wie Neuköllns Bürgermeister Buschkowsky (SPD) es formulierte, eher versaufen würden, als dass es bei den kleinen Kindern ankäme. Buschkowsky machte damals übrigens seinen überschaubaren Berliner Stadtteil Neukölln, der in der Tat mehr Ausländerkinder aufweist als einheimische, zum Nabel der Welt und glaubte: Weil es Brennpunkte wie Neukölln gebe, müssten die deutschen Gesetze geändert werden, weil Neukölln schließlich überall sei. Von Differenzierung kein Wort, alle Deutschlands Kinder – von der Nordseeküste bis Niederbayern – landeten allesamt in einem Topf! Ein interessanter Fall übrigens für Gleichstellungs- und Diskriminierungsgesetze, von denen deutsche Gesetzesbücher inzwischen nur so strotzen. Ursula von der Leyen wand sich damals aus der unerfreulich gewordenen Diskussion mit dem Hinweis, man habe bis 2013 ja noch genügend Zeit, um über das genaue Procedere nachzudenken.
Nun hat sie selbst das Thema »Mangelndes Vertrauen in die Erziehungskompetenz armer Eltern« wieder angeschoben. Jetzt sind es Chipkarten, die von der Leyen etwa zwei Millionen Hartz-IV-Kindern ab dem nächsten Jahr verordnen will, um Sachleistungen – und nicht etwa Geld – zur Verfügung zu stellen. Damit diese Kinder endlich schlauer werden können. Warum eigentlich diese Diskussion über ein teures Modell, das eine Menge Verwaltungsaufwand mit sich bringt, der letztlich teurer wird als die Sachleistungen in der Summe? Vielleicht, weil die Diskussion über arme Kinder, für die man nur das Beste will, so gut in der Öffentlichkeit ankommt? Weil dadurch der Eindruck von politischer Empathie entstehen könnte, dass den Regierenden das Schicksal bedürftiger Menschen nicht einerlei ist? Tatsache ist, dass laut Verfassungsgericht noch in diesem Jahr etwas für die armen Kinder entschieden werden muss.
Aber wie sieht die Praxis in Wahrheit aus? Braucht wirklich jedes Hartz-IV-Kind Schwimmunterricht? Welche Bildung soll denn finanziert werden? Ob Nachhilfe-, Gitarren-, Flöten- oder Schwimmunterricht – braucht und will jedes Kind diese Unterstützung? Und würde der Chipspeicher für eine regelmäßige Musikförderung wirklich ausreichen? Wohl kaum. Und wie sieht es in Stuttgart aus, wo ein solches Kartenmodell schon mit der Familiencard ausprobiert wird? Es mag erstaunen, aber die wenigsten nutzen diese Einrichtung dort für Bildung, dagegen stehen Zoo- und
Schwimmbadbesuche ganz oben auf der schwäbischen Chipliste. Warum auch nicht? Wer sagt denn, dass man im Zoo nichts lernen kann, was einem später zugute kommt? Kennen jene Leute, die hierzulande über das Schicksal des kleinen Mannes und seiner Familie entscheiden, die Realität eigentlich? Glauben die Politiker wirklich, das ganze Land bestehe nur noch aus Migranten, die nicht Deutsch sprechen? Haben sie sich schon einmal unterhalten mit einem Familienvater, der unter dem Existenzminimum lebt und sich die Beine ausreißt für seine Familie? Oder haben sie die Tränen einer Alleinerziehenden einmal gesehen, die nicht weiß, wie sie ihre Kinder über die Runden bringen soll, und die selig wäre über einen kleinen, warmen Finanzregen, den sie einteilen kann, wie sie es für richtig hält?
Mit Recht hat das Bundesverfassungsgericht für die armen Kinder mehr Unterstützung angemahnt. Nach dem Urteil von Anfang Februar muss der Bund bis zum Jahresende die Regelleistungen für Hartz-IV-Familien mit Kindern neu ordnen, um das »menschenwürdige Existenzminimum« zu garantieren. Im Fokus steht dabei besonders die Übernahme von Bildungskosten für die betroffenen Kinder durch den Bund. Dafür hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im Haushalt von Bildungsministerin Schavan nächstes Jahr 480 Millionen Euro geparkt.
Der renommierte Kinder- und Jugendforscher Wolfgang Bergmann unterscheidet im KOPP-Interview die gesellschaftspolitische von der politischen Verantwortung: »Es macht wenig Sinn, die Menschen bevormunden zu wollen. Anstatt Kontrolle über eine Chipkarte ausüben zu wollen, sollte man sich lieber überlegen, wie man die Familien sinnvoll betreut und ihnen
im Einzelfall helfen kann, der schwierigen Lebenssituation Herr zu werden.« Der Wissenschaftler ist der Meinung, dass Eltern grundsätzlich das Beste für ihre Kinder wollen und zusätzliches Geld vom Staat nicht etwa für Zigaretten oder Alkohol ausgeben. »Weniger Reglementierung, dafür mehr Verständnis und wahre Unterstützung im täglichen Leben wären sinnvoller.« Bergmann spricht sich damit ebenso wie auch die bekannte Kinder- und Jugendpsychiaterin Christa Meves dafür aus, ein völlig neues Erziehungs- und Familiensystem zu entwickeln, in dem bedürftige Familien, die finanziell und gesellschaftlich überfordert sind, aktive Unterstützung innerhalb ihrer Familie erfahren durch eine Art von Familienhelfern, von denen sie regelmäßig betreut werden, bis sie in der Lage sind, die familiären Geschicke selbst zu lenken. Meves, die bereits Tausende solcher Familienhelfer ausgebildet hat, wünscht sich ebenso ein politisches Umschwenken, frei nach dem Motto: Einem Hungernden gib nicht Fisch zu essen, sondern eine Angel, auf dass er sich selbst den Fisch fängt und für immer satt wird. Sicher ist: Es würde langfristig kostengünstiger, friedlicher, harmonischer und besser werden, wenn man die Familien nicht entmündigt, sondern sie endlich wieder stark macht, so, wie es das Grundgesetz es ja immer noch vorgibt!
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