Bayer Gen-Saatgut erleidet Rückschlag vor brasilianischem Gericht
F. William Engdahl
Fast jeder hält es für gefährlich, ungetestete gentechnisch veränderte Nahrungsmittel (GVO) zu verzehren. Deshalb gibt es umgehend Proteste, wenn die Regierung in Berlin den Vorstoß unternimmt, GVO-Nutzpflanzen wie den Genmais MON 810 von Monsanto zuzulassen. Doch nur wenigen ist bewusst, dass die Nahrungskette in der EU bereits heute stark kontaminiert ist, und dass niemand Aussagen über die langfristigen gesundheitlichen Folgen machen kann. Fast alle Tiere, deren Fleisch wir essen, ob sie nun aus vermeintlich guter deutscher Zucht stammen oder importiert werden, fressen »Kraftfutter«, das die Tiere schneller an Gewicht zunehmen und wachsen lässt. Fast alle Kraftfutter bestehen aus einem Mais-Sojabohnen-Gemisch – und abgesehen von dem geringen Anteil, der in China produziert wird, werden heute weltweit praktisch nur gentechnisch veränderte Sojabohnen angebaut! Allein die Regierung von Brasilien widersetzt sich den GVOs. Jetzt hat ein brasilianisches Gericht der deutschen Bayer AG eine empfindliche Niederlage bei deren Versuch, die GVO-Pflanzen weiter zu verbreiten, zugefügt.

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Die Leser meines Buches Saat der Zerstörung: Die dunkle Seite der Genmanipulation werden sich erinnern, dass 1992 bei einem Treffen zwischen dem damaligen US-Präsidenten George Bush sen. und führenden Vertretern von Monsanto eine der erstaunlichsten Entscheidungen der jüngsten Zeit ausgeheckt wurde: Sämtliche Gesundheits- und Nahrungsmittelsicherheitsbehörden der USA wurden angewiesen, fortan GVO-Nutzpflanzen als »substanziell gleichwertig« mit normalen Pflanzen oder Saatgut anzuerkennen.
Durch eine Verfügung des Präsidenten – die alle nachfolgenden Präsidenten, Obama eingeschlossen, unangetastet ließen – ist es den entsprechenden staatlichen Sicherheitsbehörden in den USA verboten, unabhängige Untersuchungen zur Feststellung möglicher gesundheitsschädigender Auswirkungen von GVO-Saatgut anzustellen. Das gilt auch für die zusammen mit dem Saatgut angebotenen hochgiftigen Glyphosat-Unkrautbekämpfungsmittel wie »Roundup« von Monsanto. Es ist somit unmöglich, tragfähige Aussagen über die Auswirkungen der seit Mitte der 1990er-Jahre massenhaft in amerikanischen Nahrungsmitteln enthaltenen GVO-Pflanzen zu machen.
Unabhängigere kleinere Studien lassen auf schwerwiegende Folgen schließen. Parallel mit der Verbreitung der GVO-belasteten Lebensmittel ist es bei vielen Amerikanern zu einer »epidemischen Explosion« – wie es in der medizinischen Fachwelt heißt – von seltsamen neuen Erkrankungen und Allergien gekommen. Da unabhängige Tests nicht gestattet sind und die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel sogar verboten ist, kann niemand sagen, wie weit diese gesundheitlichen Probleme in den USA auf GVOs zurückzuführen sind.
Das Welt-Getreidekartell
Nach dem Zweiten Weltkrieg hat die US-Regierung die massive Ausweitung des Anbaus von Sojabohnen in den USA gefördert, Ende den 1950er-Jahre waren die USA dann der führende Sojabohnenproduzent der Welt. Von 1949 bis 1979 stieg die Produktion weltweit um 700 Prozent, der Anstieg ging fast ausschließlich auf das Konto der USA. Zur gleichen Zeit wurden die USA zum größten Maisexporteur der Welt.
Vier amerikanische Agribusiness-Konzerne beherrschen heute den weltweiten Handel mit Sojabohnen und Mais – ob in der EU, in Japan, China oder Nordamerika:
Archer Daniels Midland (ADM)
Bunge
Cargill
Monsanto
Dank der Hilfe des US-Landwirtschaftsministeriums waren amerikanische Sojabohnen bis Anfang der 1980er-Jahre zum größten Exportgut geworden. Amerika war der Sojabohnenkönig der Welt.
Die EU importiert Sojabohnen heute aus drei Ländern: den USA, Argentinien und Brasilien. Alle Importe werden von den vier Getreidekartellen – ADM, Cargill, Bunge und Monsanto –abgewickelt. Berichten aus Brüssel zufolge bestimmen die vier auch die Landwirtschaftspolitik der EU-Kommission.
Fast 97 Prozent der in den USA erzeugten Sojabohnen sind mittlerweile gentechnisch verändert, sie werden mit Monsanto-Saatgut erzeugt, das zusammen mit dem hochgiftigen Unkrautvernichter »Roundup« verwendet wird. Weitere Informationen über die Gefahren von »Roundup« finden Sie im Archiv von Kopp-Online. Seit der Zeit des korrupten Amerika-hörigen Carlos-Menem-Regimes in Argentinien in den 1990er-Jahren sind die in Argentinien – nach den USA und Brasilien heute der weltweit drittgrößte Sojaproduzent – produzierten Sojabohnen zu 100 Prozent Monsanto-GVOs. Nur Brasilien kämpft bis heute energisch dagegen, dass die Monsanto-GVO-Pest auch den Anbau in Brasilien befällt. Jetzt hat ein Bundesgericht in Brasilien der Verbreitung von GVO-Sojabohnen und -Mais einen Riegel vorgeschoben.
Brasilien leistet Widerstand
Obwohl der Anbau von GVO-Nutzpflanzen durch ein kürzlich erlassenes Gesetz zugelassen worden ist, haben Regierungen einzelner die Bundesstaaten sowie Organisationen von Landwirten und Gerichte Widerstand gegen die Kontaminierung des brasilianischen Sojabohnen- und Maisanbaus geleistet. Jetzt hat der deutsche GVO-Hersteller Bayer AG mit seinem GVO-Mais namens »Liberty Link« und dem Herbizid »Ignite« vor einem brasilianischen Gericht eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Seit 2009 wirbt Bayer für seinen GVO-Mais und das Unkrautvernichtungsmittel als »Alternative« zu Monsantos Glyphosat-abhängigem Mais und dem entsprechenden Herbizid.
Ein brasilianisches Bundesgericht im Bundesstaat Paraná hat die Zulassung für die Vermarktung des »Liberty-Link«-Mais von Bayer in ganz Brasilien zurückgezogen, nachdem das Unternehmen keinen Plan zur Beobachtung der Auswirkungen der GVO-Feldfrüchte vorlegen konnte. Das Gericht zog auch ausdrücklich die Zulassung für Nord- und Nordost-Brasilien zurück, da keine Studien über die möglichen Auswirkungen der Technologie auf die gesamte Pflanzenwelt in der Region vorliegen.
Laut dem Urteil droht Bayer eine Strafe von 50.000 Real pro Tag (ca. 20.000 Euro), falls das Unternehmen nicht umgehend Werbung, Anbau, Transport, Import und sogar Entsorgung von »Liberty-Link«-Mais einstellt. Das Urteil setzt die frühere Zulassung der Vermarktung von Mais durch den
Ministerrat der Regierung (den nationalen Rat für Biosicherheit) außer Kraft, da deren Entscheidung aufgrund unzulässigen Vorgehens der CTNBio zustande gekommen sei, so die deutsche Organisation Coalition against BAYER Dangers.
CTNBio – die Nationale Technische Kommission für Biosicherheit, die in Brasilien für die Zulassung von GVOs zuständig ist – wurde jetzt angewiesen, umfassende Einsicht in die Zulassungsunterlagen von GVOs zu gewähren. Dazu gehören auch GVO-Sojabohnen. Die Kommission muss auch verlässliche Normen einführen, u.a. Zeitlimits für Entscheidungen über Anträge auf Freigabe vertraulicher Unternehmensunterlagen, sodass sämtliche nicht geheimen Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden können. Seit 2007 protestieren zivilgesellschaftliche Organisationen dagegen, dass ihnen Einsicht in die Zulassungsunterlagen verwehrt werde. Dies verstoße gegen das Recht der Informationsfreiheit und sei unvereinbar mit dem rechtlich garantierten freien Zugang zu Dokumenten von öffentlichem Interesse. Nach dem Gerichtsentscheid haben die Bürger in Brasilien, anders als bislang in der EU, das Recht auf freien Zugang zu Risikoanalysen im Bereich Umwelt und Gesundheit, Zugang zur Information und Prävention genetischer Kontamination – allesamt bürgerliche Grundrechte.
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