Thursday, 17. May 2012
21.04.2010
 

Freie Fahrt für freie Mörder? Der Migrantenbonus in Nordrhein-Westfalen

Udo Ulfkotte

Wie wird man von deutschen Richtern bestraft, wenn man mit einer Schusswaffe Menschen töten will? Das hängt – zumindest in Nordrhein-Westfalen – inzwischen offenkundig auch vom Pass des Täters ab. Warnhinweis: Bitte kontaktieren Sie vor dem Lesen des nachfolgenden Artikels Ihren Arzt oder Apotheker. Es könnten Übelkeit, Erbrechen, hoher Blutdruck und Herzrasen entstehen. Und Sie könnten leicht Vorurteile gegen deutsche Richter bekommen.

Haben Sie den »richtigen« Pass in Deutschland – oder sind Sie etwa ein ethnischer Deutscher? Machen Sie sich nicht strafbar. Denn dann könnten Sie sich darüber ärgern, dass Sie als ethnischer Deutscher vor Gericht etwas anders behandelt werden als Zuwanderer …

Am heutigen Mittwoch hat die Siegener Zeitung auf unterschiedlichen Seiten Urteile nordrhein-westfälischer Gerichte veröffentlicht. Der eine Bericht steht auf Seite 10 (nicht online; Überschrift in der Siegener Zeitung: »Versuchten Totschlag nicht bewiesen«), der andere steht auf Seite 15 (Überschrift: »Lebensabend im Gefängnis«). In beiden Fällen haben Menschen illegal scharfe Schusswaffen besessen. Beide Täter sind Diabetiker. Sie kennen sich nicht. Ihre Straftaten haben nichts miteinander zu tun. Beide Täter haben – an unterschiedlichen Orten – mit scharfen Schusswaffen auf Menschen gezielt. Bei beiden Tätern versagten bei den Mordversuchen die Waffen. Der eine Täter ist 83 Jahre alt und ethnischer Deutscher; er geht für elf Jahre ins Gefängnis. Der andere Täter ist Albaner – und spaziert nun frei herum.

Die Einzelheiten laut Siegener Zeitung:

1. Fall: Ein 63 Jahre alter Albaner hat mit einer illegal in seinem Besitz befindlichen scharfen Schusswaffe in einer Weidenauer Spielhalle einen 34 Jahre alten Menschen erschießen wollen. Der Schuss löste sich jedoch nicht. Der Täter wollte schießen. Und deshalb hat er mehrfach den Schlitten der Pistole bewegt, damit sich der Schuss endlich lösen und er den 34 Jahre alten Mann erschießen konnte. Als dieses Vorhaben wegen eines Defekts der Waffe scheiterte, nahm er eine Gaspistole und feuerte auf den 34 Jahre alten Mann. Der Schuss löste sich, Umstehende entrissen ihm dann beide Waffen. So wurde ein Massaker verhindert. Aus der Sicht eines Dritten handelt es sich um einen Mordversuch, der nur wegen des Defekts der scharfen Schusswaffe scheiterte. So sah es auch die Staatsanwaltschaft und forderte eine lange Gefängnisstrafe. Doch vor Gericht wurde dann über den Migrationshintergrund des Albaners gesprochen. Schließlich komme er aus Albanien. Und dort, so hieß es dann vor Gericht, sei der 63 Jahre alte Albaner »mit einem freizügigeren Waffenbesitz vertraut«, als es in der Bundesrepublik der Fall sei. Man hielt dem Angeklagten auch zugute, dass er an Diabetes leide und wahrscheinlich beim Tötungsversuch einen hohen Adrenalinausstoß gehabt habe. Die Richter haben den Albaner deshalb mit folgender Begründung laufen lassen: Vielleicht wollte er den 34-Jährigen ja gar nicht wirklich töten. Der Richter sagte: »Ein Tötungsvorsatz spielt sich im Kopf ab, und da hinein können wir nicht schauen.« Weil der Angeklagte mit einer ungeladenen Schusswaffe »nicht ernst genommen worden« wäre, habe er für eine »wirkungsvolle« Bedrohung halt eine geladene Schusswaffe auf den 34-Jährigen gerichtet. Der Albaner sei eben ziemlich wütend auf den 34 Jahre alten Mann gewesen. Der Albaner wurde von den Richtern nur wegen Bedrohung und illegalen Waffenbesitzes zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Bedrohung sei mit Nachdruck betrieben worden und habe »einem Tötungsvorsatz geähnelt«, aber es sei vielleicht gar kein Tötungsvorsatz vorhanden gewesen. Wegen dieser juristischen Spitzfindigkeiten spaziert ein Albaner hier in Deutschland nun frei herum – wahrscheinlich hat er Tränen in den Augen, weil er so viel über seine gutmenschelnden Richter lachen muss.

2. Fall: Auch ein 83 Jahre alter ethnischer Deutscher war ziemlich wütend. Auch er wollte mit einer Schusswaffe Menschen erschießen. Auch er leidet an Diabetes und hatte einen hohen Adrenalinspiegel. Es gelang ihm nicht, die Waffe durchzuladen. Auch ihm wurde dann die Waffe von Umstehenden entrissen. Und im Gegensatz zum Albaner hat er niemanden verletzt. Er hatte sich – ebenso wie der Albaner – die Waffe und die Munition illegal besorgt. Er hatte aber nicht noch zusätzlich – wie der Albaner – eine Gaspistole, mit der er dann feuerte, als die erste Waffe versagte. Auch der ethnische Deutsche bestritt vor Gericht die Tötungsabsicht. Der 83 Jahre alte Mann muss nun laut Urteil des Bielefelder Landgerichts elf Jahre ins Gefängnis.

Tötungsdelikte und versuchte Tötungsdelikte müssen sanktioniert (bestraft) werden. Aber eine Rechtsordnung kann von Bürgern eines Gemeinwesens nur dann respektiert werden, wenn Menschen vor Gericht annähernd gleich behandelt werden. Es ist aus der Sicht unserer Rechtsordnung völlig in Ordnung, dass der 83 Jahre alte Rentner für seine Straftat mit einer Gefängnisstrafe bestraft wird. Aber ist es auch in Ordnung, dass der Albaner jetzt frei herumläuft …?

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