Die Kommunen werden bluten müssen
Gerhard Spannbauer
Ein Gerichtsurteil mit maximaler Sprengkraft: Eine häufig genutzte Praxis der Kommunen bei der Grundstückserschließung könnte viele Gemeinden Deutschlands in den finanziellen Kollaps stürzen. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Vorgehen der Kommunen bei der Erschließung neuer Wohngebiete unrechtmäßig gewesen sei – Hunderttausende werden von ihren Gemeinden auf Grund dieses Urteils Unmengen an Geld zurückfordern.
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Die Grundstückserschließung ist für die Gemeinden teuer. Die Kosten dafür dürfen aber nur teilweise auf die späteren Hauseigentümer umgelegt werden, so will es das Gesetz. Ein Trick sollte hier vielerorts helfen, mehr Geld aus den Hauseigentümern herauszupressen: Mithilfe einer Tochtergesellschaft, die die neuen Grundstücke offiziell erschließen sollte, konnten die Gemeinden einen größeren Teil der Kosten auf die Bürger abwälzen, denn für private Unternehmen gelten in diesem Bereich andere Bedingungen als für die Kommunen.
Ein unerlaubter Trick, der nun aufgeflogen ist: Präzedenzfall ist hier die kleine Stadt Bietigheim-Bissingen. Die dortige Stadtverwaltung benutzte eben jene Vorgehensweise, um von den späteren Bewohnern mehr Geld zu bekommen. Doch die Hausbesitzer klagten gegen die horrende Rechnung – und bekamen nun vom Bundesverwaltungsgericht recht.
Das Gericht hat entschieden, dass das Vorschieben eines Privatunternehmens unrechtmäßig ist. Daraus folgt, dass alle Rechnungen dieser Tochtergesellschaften der Gemeinden null und nichtig sind. Eine Welle von Rückzahlungsforderungen wird nun auf die Gemeinden zurollen, was für viele ohnehin klamme Gemeinden den finanziellen Todesstoß bedeuten könnte. Es ist noch nicht klar, wie hoch die Rückforderungen sein werden, doch sollte sich die vermutete Größenordnung bewahrheiten, müssen die Kommunen tief in die schon leeren Taschen greifen.
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