Wednesday, 19. June 2013
10.07.2012
 

Rassismus-Paranoia: Warum »Schwarzfahren« wirklich verboten ist

Gerhard Wisnewski

Immer öfter beschuldigen »Menschen mit Migrationshintergrund« andere des »Rassismus«. Ein ganzes System aus Gesetzen und Organisationen hilft ihnen dabei. Aus einem politisch korrekten Anliegen wird eine Tyrannei aus Einschüchterung und Denunziation. Und ganz nebenbei steigt so beständig der »Rassismus«...

München, Anfang Juli 2012. Auf einem Bürgersteig fährt eine junge farbige Mutter mit ihrem etwa sechsjährigen Kind Fahrrad und klingelt Passanten beiseite, bis es einer Frau zu bunt wird: »Sie fuhr ganz dicht auf, schimpfte in einer fremden Sprache und klingelte total aggressiv«, erzählte sie hinterher. »Auf dem Gehsteig Fahrrad fahren ist für Erwachsene verboten«, wehrt sich die bedrängte Passantin. Daraufhin fängt die Migrantin an zu schreien, das Kind habe das gute Recht, auf dem

Gehsteig zu fahren. Und außerdem sei die Passantin eine Rassistin. Denn sie habe gesagt: »Wir sind hier in Deutschland, nicht in Afrika!« Fertig ist der »Rassismusfall«.

 

 

Migranten spielen die Rassismuskarte

 

»Rassismus! Rassismus!«, schreit die Farbige, »jetzt gibt es eine Anzeige!«, und verfolgt die Fußgängerin in einen nahegelegenen Supermarkt. Sie spricht andere Passanten an und versucht, einen Auflauf zu verursachen. Nebenbei ruft sie die Polizei an, um Anzeige »wegen Diskriminierung« zu erstatten. Dazu schreit sie die Fußgängerin mit einer Geste zu ihrer ebenfalls farbigen Tochter an: »Das ist Deutschland! Das ist Deutschland!«

 

Solche Fälle gibt es plötzlich zuhauf. Betroffenen erscheint das Ganze hinterher wie eine geplante Provokation, das Verhalten der Migranten wie »geschult«. »Sie wollte mich einschüchtern.  Ich glaube, sie wollte mich so weit kriegen, dass ich irgendwas Rassistisches sage. Sie warf mit Gesetzen und Paragrafen um sich«, erinnerte sich hinterher die Fußgängerin. Und eine andere Betroffene berichtete über einen ähnlichen Vorfall: »Was an der Sache auffällig war, war dass das Mädchen alles perfekt organisiert hat... Sie hat alles auffällig routiniert abgespult wie schon tausend Mal. Ja, ich hatte das Gefühl, dass sie es genauso erwartet hatte und genauso darauf geschult worden war.« In einer E-Mail habe die Migrantin eine Geldforderung anklingen lassen, und später »wollte sie in der Tat von mir 2.000 Euro Schmerzensgeld haben« (was allerdings nicht »geklappt« habe).

 

 

Umkehr der Beweislast

 

Offenbar spielen immer mehr »Menschen mit Migrationshintergrund« plötzlich die Rassismuskarte. Dabei lebt die Mehrzahl der Migranten, Farbigen oder Ausländer friedlich mit den »eingeborenen« Deutschen zusammen. Und umgekehrt. Denn mit Rassismus würde heutzutage niemand mehr weit kommen – nicht mal mehr bis zur Dönerbude um die Ecke, pardon: Ich meine natürlich »bis zum nächsten Imbissunternehmen ausländischer Gewerbetreibender«.

 

Umso erstaunlicher, dass ein Teil der Migranten plötzlich auf Krawall gebürstet ist. In München kümmert sich eine Beratungsstelle mit dem sinnigen Namen AMIGRA (Antidiskriminierungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund) um die Rassismusopfer. »Angeschwärzte« Mitbürger schreibt sie an und klärt sie darüber auf, »dass nicht das vermeintliche Opfer«, sondern der Beschuldigte »darzulegen hat, dass nicht diskriminiert beziehungsweise benachteiligt wurde«. Tatsächlich hat also nicht das angebliche Opfer, sondern der Verdächtige die Beweislast. So heißt es in Paragraf 22 des AGG  [Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz]: Wenn im Streitfall eine Partei Indizien habe, die eine Benachteiligung »vermuten lassen«, trägt »die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat«.

 

 

Barrierefreie Denunziation

 

Ob das verfassungskonform ist, zumal in einem »Gleichbehandlungsgesetz«, sei einmal dahingestellt.  Genau genommen können sich also Migranten (aber auch Frauen, Behinderte, Homosexuelle und andere) irgendeinen Menschen heraussuchen, dessen Nase ihnen nicht passt und ihn der Diskriminierung beschuldigen. Beweisen müssen sie das nicht, sondern der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen. Gelingt ihm das nicht, steht dem wirklichen oder vermeintlichen Opfer der Geldbeutel des Verdächtigen offen: »Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der Benachteiligte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen«, heißt es in Paragraf 21 AGG. Die Wirkung dieser Bestimmungen ist klar: Eine wundersame Vermehrung von Rassismusfällen. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes 2006 verzeichnete die Münchner AMIGRA in den beiden Jahren 2007 und 2008 denn auch »eine Steigerung der ›reinen Fallzahlen‹ bei den persönlich geführten Beratungsgesprächen von 38,5 Prozent«. Und zwar gegenüber den letzten vier Jahren. Ist das also eine neue »Rassismuswelle«? Oder wurde hier die Denunziation nur barrierefrei gemacht?

 

 

»Handlungsstrategien« gegen den »Rassisten«

 

Um das Geld für einen Anwalt muss sich der mutmaßlich Benachteiligte ebenfalls keine Sorgen machen, denn zunächst mal braucht er gar keinen. Um seine Belange kümmert sich erst mal AMIGRA: Die Berater erstellen »eine Situationsanalyse«, »holen gegebenenfalls Stellungnahmen von der Gegenseite ein«, »hören Zeugen« und entwickeln gemeinsam mit dem mutmaßlich Betroffenen sogar regelrechte »Handlungsstrategien«. Dass der Beschuldigte (oder vielleicht Verleumdete?) ebenfalls ein Mensch mit bestimmten Rechten ist, gerät dabei vielleicht mitunter aus dem Blickfeld.  Sollte es ohne Anwalt doch nicht gehen, beruhigt eine Broschüre mit dem Titel: »Was tun nach einem rassistischen Angriff?« der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt: »Klar ist, dass Sie als Opfer rassistischer Gewalt nicht einen Cent bezahlen sollten, um Ihre Rechte in Anspruch zu nehmen«, kann man da lesen – womit der Opferstatus nicht etwa offen gelassen wird, sondern gleich mal vorausgesetzt wird. Und: »Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, das Honorar für den Anwalt oder die Anwältin zu beantragen.«

 

 

Freiwild für Denunzianten?

 

Zwischen mutmaßlichen Opfern, Beratungsstellen und Rechtsanwälten drohen Interessengemeinschaften zu entstehen, in denen es für das mutmaßliche Opfer (das die Tat ja nicht einmal beweisen muss) um Entschädigung, für die Beratungsstellen um Etats und für die Rechtsanwälte um Honorare gehen könnte. Gesetzgeber und politisch korrekte Vereine machen‘s möglich. Aber mit dem Rassismus- oder Diskriminierungsvorwurf lassen sich auch Rache- oder andere Bedürfnisse befriedigen. Denn schließlich ist vor allem »Rassismus« inzwischen zu einer derart scharfen Waffe geworden, dass sich Beschuldigte kaum wehren können – auch wegen der Umkehr der Beweislast. Die gesetzliche und organisatorische »anti-rassistische« Infrastruktur und der beständige Rassismus-Generalverdacht gegen die einheimische Bevölkerung könnten zur Folge haben, dass diese zum Freiwild für Denunzianten wird. Kurz: dass sich der Rassismus »umdreht«.

 

 

Ist Schwarzfahren rassistisch?

 

Mittlerweile trägt das ganze Thema ohnehin deutlich paranoide Züge. So stellte die Münchner Abendzeitung Anfang Januar 2012 die Frage, ob man überhaupt noch »schwarzfahren« darf. Nicht etwa, weil man das Beförderungsunternehmen dabei um sein Geld prellt. Sondern laut Abendzeitung witterte der Münchner Stadtrat Orhan Akman (Die Linke) eine »Diskriminierung« durch das Wort. Die Münchner Verkehrsgesellschaft sollte dem linken Stadtrat »darstellen, wie sie das Wort ›Schwarzfahrer‹ in den U-Bahnen, Trambahnen und Bussen ›durch einen anderen Begriff, der nicht-rassistisch ist, ersetzen kann‹«, berichtete die AZ. Zur Begründung führe Akman an: Die »umgangssprachliche Bezeichnung für Menschen, die kein Ticket haben, sei rassistisch, ›da sie die Hautfarbe bestimmter Menschen in einen negativen Kontext stellt‹«. »Schwarzbrenner, Schwarzgeld, Schwarzarbeiter, Schwarzmarkt – alles diskriminierende Begriffe?«, fragte daraufhin geschockt die Abendzeitung. Natürlich. Und das sind ja noch längst nicht alle. Schließlich gibt es da ja noch den schwarzen Humor, den Schwarzen Peter, das Schwarze Loch und natürlich den Schwarzwald und die Schwarzwälder Kirschtorte. Und »angeschwärzt« sowieso (siehe oben)...

 

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