Mehr Migranten bei Polizei und Feuerwehr: Berlin will Bevorzugung per Gesetz
Torben Grombery
Dass in Deutschland in vielen Bundesländern ukrainische oder türkische Staatsbürger in deutschen Polizeiuniformen »verbeamtet« für die innere Sicherheit sorgen, glauben bis heute viele Mitbürger immer noch nicht. Die rot-rote Berliner Landesregierung will zur schnellen Erhöhung dieser »Mitarbeiter nicht-deutscher Herkunft« jetzt die Bevorzugung von Bewerbern mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst per Gesetz regeln.

Viele Bundesländer stellen bereits seit Jahren Bewerber mit ausländischen Staatsangehörigkeiten im öffentlichen Dienst ein. Die dazu notwendigen Verfassungs- und Gesetzesänderungen sind längst Geschichte. Um den vielen Anfragen vorzubeugen, gestatten sie dem Verfasser zunächst einen kurzen Exkurs in unser Recht und Gesetz:
Das Berliner Landesbeamtengesetz regelt im Paragrafen 9 die Einstellungsvoraussetzungen für Beamte im öffentlichen Dienst. Dort heißt es im Absatz 1:
»In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften besitzt …«
Diese Regelung wird durch Absatz 3 ergänzt, welcher die Ausnahmen von der Regel zulässt:
»Der Senat kann Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 zulassen, wenn für die Gewinnung des Beamten ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht …«
Die Rahmengesetze sind bereits entsprechend angepasst. Der Berliner Senat in Person der Sozialsenatorin Carola Bluhm (Die Linke) möchte den Anteil von Menschen »nicht-deutscher Herkunft« im öffentlichen Dienst zeitnah erhöhen und bringt dazu eine Initiative auf den Weg, welche Bewerber mit Migrationshintergrund per Gesetz besser stellt und bevorzugt. Das neue »Integrationsgesetz« sieht auch noch weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung der Integration vor.
So soll im Vergaberecht durch den Senat geprüft werden, ob von Migranten geführte Firmen gegenüber denen von Deutschen geführten bevorzugt werden können. Außerdem soll das Gesetz auch »die kleinen Dinge des Lebens« für Migranten erleichtern. Der Begriff »kirchliche Feiertage« soll aus den Gesetzen verbannt und durch den Begriff »religiöse Feiertage« ersetzt werden. Weiterhin soll der Zwang, Verstorbene in einem Sarg zu bestatten, zugunsten der Muslime entfallen und auch eine Bestattung innerhalb von 24 Stunden möglich werden, wie es die muslimische Tradition vorsieht.
Durch die Mehrheit von SPD und Linken im Berliner Abgeordnetenhaus (Landtag) steht dem neuen »Integrationsgesetz« politisch nichts im Wege.
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