Nach dem Urteil: Euro-Tragödie geht in die Verlängerung
Michael Brückner
Wenn in der antiken Tragödie niemand mehr weiter wusste, erschien ein gnädiger Deus ex Machina, griff beherzt ein und löste alle Probleme, an denen die Menschen eben noch zu verzweifeln drohten. Die Rolle eines Deus ex Machina übernahmen jetzt die Richter am Bundesverfassungsgericht. Sie wiesen die Klagen gegen die Griechenlandhilfe und den Euro-Rettungsschirm zurück – und schon war die Welt scheinbar wieder in Ordnung.

Der zuletzt arg zerzauste Dax legte zu, die Regierungsvertreter atmeten kräftig durch, und sogar die Kanzlerin bekam wegen ihrer angeblich kämpferischen Rede wieder gute Noten. Zwar wurde keines der akuten Währungs- und Schuldenprobleme gelöst und der Euro keineswegs gerettet, doch immerhin erhielt der milliardenschwere Rettungsschirm nun ein verfassungsrechtliches Gütesiegel, wenngleich unter Auflagen. Und plötzlich erscheint die fragwürdige Euro-Rettung manchem Kritiker wieder in einem milderen Licht.
Zurück bleiben aber einige bemerkenswerte Erkenntnisse. Die Verfassungsrichter betonten ausdrücklich, dass sie kein ökonomisches Urteil über die Griechenlandhilfe und den Euro-Rettungsschirm fällen wollten. Was letztlich bedeutet: Auch wirtschaftlicher Unsinn und ein absehbarer Wohlstandsverlust der Bürger sind nicht zwangsläufig verfassungswidrig. Weiter heißt es im Urteil wörtlich: »Hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, für Gewährleistungen einstehen zu müssen, kommt dem Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zu, der vom Bundesverfassungsgericht zu respektieren ist.« Mit anderen Worten, es kann durchaus passieren, dass die deutschen Steuerzahler für die angeblich alternativlosen Gewährleistungen tief in die Tasche greifen müssen. In diesem Fall wurde der Einschätzungsspielraum vom Gesetzgeber eben irrtümlich oder in falscher Weise ausgeschöpft. Und von der »No-Bail-out«-Klausel in den Maastrichter Verträgen spricht ohnehin keiner mehr. Sie ist vermutlich ebenfalls dem gesetzgeberischen Einschätzungsspielraum zum Opfer gefallen. Vielleicht ist es an der Zeit, den Ausdruck »Einschätzungsspielraum« als Synonym für »Opportunismus« ins Wörterbuch aufzunehmen.
Immerhin schrieben die Karlsruher Verfassungsrichter der Regierung ein paar durchaus hoffnungsvoll stimmende Sätze ins Stammbuch. Die Entscheidung stelle keinen Blankoscheck für künftige Rettungsaktionen dar, heißt es. Außerdem sei die Bundesregierung »grundsätzlich verpflichtet, vor Übernahme von Gewährleistungen jeweils die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen«. Die vermeintliche Rettungspolitik nach dem Motto »per ordre de Mufti« hat Karlsruhe zumindest ausgebremst. Der europäische Stabilitätsmechanismus in seiner bisherigen Form dürfte nunmehr ebenfalls Makulatur sein. Dadurch haben die Verfassungsrichter dem deutschen Parlament deutlich den Rücken gestärkt – gegenüber Brüssel und gegenüber dem Finanzminister. Wolfgang Schäuble hatte eine Woche vor der Karlsruher Entscheidung noch vor zu viel Mitsprache der Parlamentarier gewarnt, weil dadurch »spekulative Prozesse« angeheizt werden könnten.
Sein Staatssekretär Steffen Kampeter, der bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe dabei war, gab danach ein bemerkenswertes Statement ab. Der Richterspruch sei eine Mahnung, »dass wir bei künftigen Rettungsschirmen auf Maß und Mittel achten«. Wenn Worte Sinn machen, dann bedeutet dies doch: Bei den bisherigen Rettungsschirmen wurde weder auf das rechte Maß noch auf adäquate Mittel geachtet.
Nach dem Auftritt des Deus ex Machina pflegen Tragödien üblicherweise zu Ende zu gehen. Die Euro-Tragödie freilich geht in die Verlängerung. Der letzte Vorhang ist längst noch nicht gefallen.
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