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Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2010 31.998 Unternehmen in Deutschland zahlungsunfähig, im ersten Halbjahr 2011 waren es bereits 15.247. Für viele Verbraucher stellt sich deshalb die Frage: Wie soll ich mich verhalten, wenn ich bereits in Vorkasse gegangen bin, die Firma aber zwischenzeitlich zahlungsunfähig geworden ist?
Beispiele für große Insolvenzen gibt es genug, hier nur einige davon:
- Das Bonner Amtsgericht hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Teldafax eröffnet. Der angeschlagene Energieversorger hatte im Juni dieses Jahres Insolvenz angemeldet und kurz darauf die Stromversorgung eingestellt. Laut Auskunft der Verbraucherzentrale Hamburg sind bei dieser Firmeninsolvenz alleine 700.000 private Gläubiger betroffen.
- Nach 82 Jahren musste die Kaufhauskette Quelle im Jahr 2009 endgültig aufgeben. Das Geld reichte nur noch für einen Monat. Nicht alle Kunden, die bereits per Vorkasse bezahlt hatten, erhielten ihr Geld oder die Ware, die sie gekauft hatten.
- Auch die namhaften Warenhausketten Woolworth und Karstadt (Arcandor) stellten im gleichen Jahr einen Insolvenzantrag. Viele Tausend Kunden waren auch hier betroffen.
- Einen der größten Fälle von Wertpapierbetrug in der deutschen Geschichte gab es bei der Firma Phönix. Der Kapitaldienstleister hatte mit einem Schneeballsystem rund 30.000 Anleger um ihr Geld betrogen.
Was heißt »Insolvenz«?
Der Begriff »Insolvenz« definiert sich nach dem Rechtswörterbuch wie folgt: »Insolvenz bedeutet
Zahlungsunfähigkeit. Diese liegt immer dann vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ihm die erforderlichen Geldmittel nicht zur Verfügung stehen.«
Um in einem Insolvenzfall eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger herbeizuführen, kommen als rechtliche Möglichkeiten in erster Linie das Konkursverfahren und das gerichtliche Vergleichsverfahren in Betracht.
Das Konkursverfahren kann auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers beim Amtsgericht eingeleitet werden. Dabei wird das Vermögen des Schuldners zur Befriedigung der Gläubiger verwertet. Der Schuldner hat zur Abwendung des Konkurses die Möglichkeit, ein Vergleichsverfahren zu beantragen. Dies setzt aber voraus, dass er mindestens 35 Prozent der Forderungen erfüllen kann. Lehnen die Gläubiger einen solchen Vergleich ab, wird in der Regel ein Anschlusskonkurs eröffnet.
Für alle diese Fälle gilt: Ist der Verbraucher bei einem Unternehmen in Vorkasse gegangen, ist das Risiko auf Totalverlust besonders hoch. Branchen mit hohem Anteil an Vorauskasse sind Versandhandel, Energieversorger, Netzanbieter, Bauträger und Bauunternehmer.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Die Gläubiger (Kunden) von Teldafax und Quelle wurden von den Insolvenzverwaltern angeschrieben und aufgefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen. Das Problem dabei: Nicht alle Kunden waren den Insolvenzverwaltern bekannt. Deshalb sollten jene, die lange nichts von dem pleite gegangenen Unternehmen hören, von sich aus aktiv werden und ihre Forderungen schriftlich geltend machen. Die eingegangenen Schreiben werden dann geprüft und durch die vorhandene Konkursmasse abgegolten.
Das funktioniert aber nicht immer. Verbraucherschützer bezweifeln nämlich, dass die Gläubiger im Falle Teldafax überhaupt noch etwas bekommen werden.
Deshalb ein Tipp: Vermeiden Sie Vorauszahlungen, wo es geht, oder unterteilen Sie (im Falle eines
Hausbaus) Ihre Vorauszahlungen nach Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte. Dadurch sind nicht 100 Prozent Ihrer Vorauszahlung im Falle eines Konkurses verloren, sondern nur der entsprechende Teil.
Im Versandhandel gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich vor den Folgen von Insolvenzen zu schützen: Händler, die als »Trusted Shops« zertifiziert sind, bieten Käuferschutz an. Dies ist eine Versicherung, die im Fall einer ausbleibenden Lieferung, beispielsweise wegen Insolvenz des Händlers, einspringt und den bereits bezahlten Preis zurückerstattet.
Wer im Internet einkauft, kann sich auch durch die Anmeldung bei einem Bezahlsystem wie zum Beispiel Click & Buy absichern. Das überwiesene Geld wird dann erst an den Versandhändler ausbezahlt, wenn die Ware beim Kunden eingetroffen ist. Allerdings scheuen manche Kunden diesen Weg, weil sie ihre Daten nicht weitergeben wollen.
Doch sein Geld aus der Insolvenzmasse zurückzufordern, ist ein sehr langer und oft sinnloser Weg. Die Wahrscheinlichkeit, letztendlich mit leeren Händen dazustehen, ist sehr hoch. Weist der Anbieter keine Absicherung gegen Insolvenz aus, sollten Sie deshalb, soweit irgendwie möglich, niemals in Vorkasse gehen.
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Quellen:
Bild
WirtschaftsWoche
Babylon Wörterbuch
Handelsblatt
Rechtswörterbuch
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