Thursday, 17. May 2012
22.07.2009
 

»Hartz IV zahlt mein Bier« – oder: Wer arbeitet ist der Dumme

Michael Grandt

Immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr »Bedürftige« ernähren und finanzieren. Die Waage kippt – wann ist der Sozialstaat vollends am Ende?

Es gibt in Deutschland etwa sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger, 3,5 Millionen Arbeitslose, rund zwei Millionen Pflegefälle und 20,4 Millionen Rentner. Nicht zu vergessen derzeit etwa 1,4 Millionen Kurzarbeiter, die ebenfalls (teilweise) vom Staat unterstützt werden. Dagegen stehen knapp 40 Millionen Erwerbstätige.

So muss ein Arbeiter/Angestellter täglich (rechnerisch gesehen) schon fast einen ganzen »Bedürftigen« ernähren und durchbringen. Dieser sitzt also unsichtbar an dessen  Frühstückstisch, beim Mittag- und Abendessen. Wie lange kann das noch gut gehen?

 

 

Arbeit lohnt sich immer weniger

Zwar erzählt uns die »linke« Politik seit Jahren, dass »starke Schultern mehr tragen als schwache«, aber in Wirklichkeit zahlen die Mittelschicht und die Gutverdiener über 80 Prozent des gesamten Steueraufkommens. Und diese werden immer weiter abgezockt. Siehe dazu auch meinen Artikel »Die Mittelschicht ist abgebrannt«.

Es steht zu befürchten, dass die Säulen des Sozialstaates, also all die fleißigen Männer und Frauen, die jeden Tag brav zur Arbeit gehen, auch nach der Bundestagswahl im Herbst, trotz allen Versprechungen, weiterhin ohne Gnade zur Kasse gebeten werden. Lange kann das nicht mehr gut gehen, denn für sie lohnt sich Arbeit immer weniger. Jenen allerdings, die »staatliche Transferleistungen« wie Arbeitslosengeld, Hartz-IV o.a. erhalten, geht es, statistisch gesehen, nicht schlechter.

 

 

Geld vom Staat ohne Ende

Wir sind der Staat, wir sind auch diejenigen, die Steuern zahlen und wir sind die, die Bedürftige damit unterstützen. Das ist richtig so und genauso sollte es in einem Sozialstaat auch sein.

Aber man kann die Sozialleistungen auch übertreiben und wenig Anreize für ein selbstverantwortliches Leben bieten. Nicht umsonst gibt es schon ganze Generationen, die von staatlicher Unterstützung leben, frei nach dem Motto: »Wie der Vater, so der Sohn.« In Deutschland muss niemand unter der Brücke schlafen. Es gibt unzählige Einrichtungen und Organisationen, die jenen Menschen helfen, die die Orientierung verloren haben. Aber auch der Staat, also wir, unterstützen jene mit beachtlichen Mitteln.

Für alle, die es nicht wissen, hier die Leistungen für die rund sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger, die wir erwirtschaften müssen.

 

Hartz IV-Leistungen seit 1. Juli 2009:

Regelleistung für volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Lebenspartner: 359 €

Regelleistung für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft: 323 €

Regelleistung für Personen unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern: 287 €

Regelleistung für Kinder 14 bis 17 Jahre: 287 €

Regelleistung für Kinder von 6 bis 13 Jahren: 251 €

Regelleistung für Kinder 0 bis 5 Jahren: 215 €

 

Mehrbedarf:

Neben der Regelleistung erhalten bestimmte Personen zusätzliche Leistungen wegen Vorliegen eines sogenannten Mehrbedarfs. Die Summe der zu gewährenden Mehrbedarfszuschläge darf jedoch die Höhe der für den Leistungsempfänger maßgeblichen Regelleistung nicht überschreiten.

Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche: 61 €

Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern unter 16 Jahren: 129 €

Mehrbedarf für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern (pro Kind): 43 €

Mehrbedarf für kostenaufwändigen Ernährung: 25–70 €

 

Wohnen und Heizung:

– Neben der Regelleistung besteht Anspruch auf die Erstattung von angemessenen Wohnungs- und Heizungskosten. In welcher Höhe Kosten als angemessen anzusehen sind, richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Als Orientierung dienen den Behörden hier oftmals die Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes (WoGG). Allerdings sind hierbei die am jeweiligen Ort marktüblichen Mieten zu berücksichtigen.

– Die Kosten für Strom, Warmwasser oder Gas zum Kochen werden nicht übernommen und sind demnach aus der Regelleistung zu bestreiten.

– Übernommen werden jedoch angemessene Heizungskosten.

– Die Übernahme der Kosten einer Nachzahlung auf die geleisteten Vorauszahlungen der Mietnebenkosten kann beim zuständigen Träger beantragt werden. Die Übernahme erfolgt im Rahmen der Angemessenheit der Kosten.

 

Sonstige Zuschüsse:

– Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld: Darüber hinaus besteht für ehemalige Arbeitslosengeldempfänger die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 160 €  (320 € für Verheiratete) pro Monat für die Dauer von maximal zwei Jahren zu beziehen.

– Beiträge zur Rentenversicherung: Der Staat leistet weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 40 € monatlich.

 

(http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html)

 

Dass Hartz-IV-Empfänger in Zeiten knapper Kassen jetzt von anderen staatlichen Institutionen herangezogen werden, enthüllt Udo Ulfkotte in seinem Artikel: »Hartz-IV-Empfänger sollen Nachbarschaft für Verfassungsschutz ausspionieren« in der Ausgabe 24/09 von KOPP Exklusiv.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Quelle der Grafik »Hartz IV bezahlt mein Bier«:

http://rechtemanager.de/auxiro/dateien/kleines_cover/provokatierer/homepage%201.jpg

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