Bundesregierung verkauft Silbermünzen unter Wert
Michael Grandt
Es kommt nicht oft vor, dass die Bundesregierung den Bürgern etwas schenkt. Doch bei den Zehn-Euro-Gedenkmünzen legt sie derzeit drauf.
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Die Zehn-Euro-Silbermünze ist jetzt 10,18 Euro wert (Schlusskurs am 5.11.), also mehr, als draufsteht. Der Preis kletterte damit über nominal, der Materialwert also über den Nennwert. Grund: der drastisch auf ein 30-Jahres-Hoch (in US-Dollar) gestiegene Silberpreis. Somit verkauft die Bundesregierung die Gedenkmünzen unter Preis. Mit ungewohnter Schnelligkeit reagierte sie jedoch und vorverlegte bereits die noch für dieses Jahr geplanten Münzverkäufe aus Angst vor einem weiteren Anstieg des Silberpreises, denn im Normalfall werden aus der Differenz zwischen Nominalwert und Herstellungskosten Einnahmen für den Bundeshaushalt generiert.
Ab 2011 ist aber Schluss mit lustig, der Edelmetallgehalt der Zehn-Euro-Gedenkmünzen wird deutlich reduziert. In der Amtssprache heißt das: »Anpassung der technischen Parameter«. Für den Anleger bedeutet dies, dass der Silberanteil an der Legierung von 92,5 auf 62,5 Prozent gesenkt und der Rest durch Kupfer ersetzt wird. Es handelt sich dann also nur noch um 625er-Silber. Auch das Gewicht der Münzen wird reduziert, und zwar von 18 auf 16 Gramm, sodass eine Münze dann nur noch zehn Gramm Silber enthält. Das entspricht einer Minderung von 39,9 Prozent.
Unser Leser Prof. Dr. Wolf-Dieter Schindler hat dem Bundesfinanzministerium in dieser Sache geschrieben. Im Antwortschreiben heißt es unter andrerem: »Die deutschen Zehn-Euro-Silbergedenkmünzen sind Sammlermünzen, keine Anlagemünzen. Ihr Preis richtet sich nach dem Marktwert des zu ihrer Herstellung verwendeten Edelmetalls. Sie werden (in Normalprägung) zum Nennwert angegeben, in dessen Höhe sie auch als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Über die Nennwerte und die Gestaltung der Münzen entscheidet die Bundesregierung, hinsichtlich der technischen Parameter im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank. Die Relation zwischen Nennwert und Edelmetallgehalt stellt vor diesem Hintergrund keine feste Größe im Sinne einer verbindlichen Basis für künftige Emissionen dar.
Seit der erstmaligen Ausgabe von deutschen Zehn-Euro-Gedenkmünzen im Jahre 2002 sind Nennwert und technische Parameter der Münzen bislang unverändert geblieben. In Folge der eingetretenen Entwicklung des Silberpreises besteht nunmehr jedoch die Gefahr, dass die Münzen zum Gegenstand von Spekulationen auf die Rohstoffpreisentwicklung werden und ihre Emission aus haushaltsrechtlicher Sicht unzulässig wird, wenn der Materialwert den Nominalwert übersteigt. Vor diesem Hintergrund ergab sich in Bezug auf die Ausgestaltung der Münzen dringender Handlungsbedarf.«
Anmerkung: Vielen Dank an Herrn Schindler für die Überlassung des Schreibens des BMF!
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Quellen:
- Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen 2010/0690175
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