Immer häufiger berichten Medien über Urteile, die nach Volksmeinung zu »mild« und in ihrer Begründung unverständlich sind, insbesondere wenn es um Kindesmissbrauch, Kindstötungen oder gar Mord geht. Ein aktuelles Beispiel:
Mutter lässt ihr neugeborenes Kind in der Toilette ertrinken
Am 8. Januar 2009 wurde in Niedersachsen die 24-jährige Soldatin Melanie S. wegen der Tötung ihres Neugeborenen zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.
Der Tathergang: Melanie S. entband auf der Toilette einer Kaserne, in der sie als Sanitäterin arbeitete. Das neugeborene Mädchen fiel in die Toilettenschüssel. Es lebte zu diesem Zeitpunkt noch und atmete. Das Baby rutschte dann tiefer in die Toilette, bis es mit dem Kopf unter die Wasseroberfläche sank und schließlich ertrank. Die Mutter schaute dabei zu und tat nichts, erhob sich irgendwann, säuberte sich und holte das Kind wieder heraus. Dann legte sie die Nachgeburt zusammen mit dem Baby in einen Eimer, den sie in ihren Spind stellte. Ihr Verhalten erklärte sie vor Gericht damit, ihr Kind für tot gehalten zu haben.
Der Verteidiger führte aus, die Angeklagte habe die Schwangerschaft bis zum Zeitpunkt der Niederkunft nicht wahrgenommen und sei bei der für sie »völlig überraschend« einsetzenden Geburt »völlig verstört« gewesen. Diese Einschätzung teilte auch der psychiatrische Gutachter, weshalb die Verteidigung auf Freispruch plädierte.
Die Kammer ging von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, weil die Frau in verzweifelter Situation gewesen und es ihr zudem nicht bewusst gewesen sei, dass das neugeborene Kind lebte und sie etwas tun müsste. Die Staatsanwältin: »Sie hatte keinerlei Beziehung zu dem Kind und war fokussiert auf ihre eigenen Ängste und Sorgen.«
Der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk: »Die Angeklagte kann einem irgendwie leidtun«, sie habe isoliert gelebt, nicht einmal an diesem schweren Tag habe ihre Familie sie ins Gericht begleitet.
Ist durch das Mitleid des Richters dieses – für viele – zu milde Urteil zu erklären? Was ist von einer Frau zu halten, die ihr eigenes Baby ertrinken lässt, dabei noch zusieht, die nach 32 Monaten wieder aus dem Gefängnis kommt und dann weitere Kinder in die Welt setzen kann?
Schädliche Folgen des Freiheitsentzugs
Vertreter von milden Strafen bringen immer wieder dieselben Argumente an:
– Lange Haftstrafen widersprechen dem Resozialisierungsgedanken und der Verurteilte wird zu lange aus der Gesellschaft ausgegrenzt.
– Der Täter wird auf eine unmenschliche, die Menschenwürde nicht angemessen berücksichtigende Weise bestraft, denn laut § 3 Abs. 2 StVollzG müssen schädliche Folgen des Freiheitsentzuges verhindert werden.
– Eine lange Freiheitsstrafe führt zu langfristigen psychischen Schäden: Soziale Fähigkeiten, das Selbstwertgefühl und die Selbstwahrnehmung gehen verloren, der Gefangene isoliert sich, sieht keine Perspektive mehr, vereinsamt und verkümmert.
– Lange Haft verhindert, dass der Täter Verantwortung für seine Tat übernimmt und seine Schuld aufarbeitet.
Wer denkt bei so viel »Täterinteresse« noch an die Opfer?
Hilfe für die Täter, nicht aber für die Opfer
Das oben geschilderte Urteil ist nur ein Beispiel unserer gegenwärtigen Rechtssprechung. Der aufmerksame Leser wird im Fernsehen, Hörfunk und in Zeitungen (leider) fast wöchentlich ähnliche Urteile über Kindesmissbrauch, Kindestötungen und Ähnliches entdecken und sich seine eigenen Gedanken darüber machen.
Milde Strafen für schwere Verbrechen, »Mitleid« und vielfache staatliche Unterstützung für die Täter, aber wenig Hilfe für die Opfer. Kommt Ihnen das bekannt vor? Viele Menschen in unserem Lande empfinden das so und sind empört.
Artikel 1 unseres Grundgesetzes lautet: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.«
Politiker sind keine Richter, dennoch tragen sie Verantwortung
In diesem Zusammenhang sind vor allem die Judikative (Rechtsprechende Gewalt) und die nur Legislative (Gesetzgebende Gewalt) in der Verantwortung. Politiker sind zwar keine Richter und auch nicht für die Urteile der Gerichte verantwortlich, aber sie sind sehr wohl zuständig für die Rahmenbedingungen des Strafrechts und der Gesetzgebung.
Wie aber ist die Höhe von Strafmaßen für Verbrechen und die strafrechtlichen Prioritäten in unserem Staat in der Praxis zu sehen? Der Bürger muss doch davon ausgehen, dass der Schutz des Lebens, aufgrund des unmissverständlichen Artikel 1 unseres Grundgesetzes, vor Finanzstraftaten steht, betrachtet man aber verschiedene Gerichtsurteile, können diesbezüglich Zweifel aufkommen.
Für Steuerhinterziehung bis zu zehn Jahre Haft
Im krassen Gegensatz zu dem oben geschilderten milden Urteil für die Tötung eines Babys ist das Strafmaß bei einer Steuerhinterziehung zu sehen. Seit der Steueraffäre in Liechtenstein hat das Thema »Steuerhinterziehung« und deren Bestrafung bei Politikern einen hohen Stellenwert.

Die Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Steuerstraftat, die nach § 370 AO mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.
Anders in unserem Nachbarland Schweiz. Hier wird zwischen der Steuerhinterziehung (lediglich mit Buße bedrohte Übertretung) und dem Steuerbetrug (auch mit Freiheitsstrafe bedrohtes Vergehen) differenziert. Damit unterscheidet sich das Strafmaß für Kapitalverbrechen (etwa Mord, Vergewaltigung) deutlich von einer Steuerstraftat.
Ist ein Law-and-Order-Staat das Richtige?
Nochmals: Politiker sind keine Richter – und das ist gut so. Sie können nicht für die Urteile von Richtern verantwortlich gemacht werden, wohl aber für die Rahmengesetzgebung.
Einen reinen »Law-and-Order-Staat« wollen nur Wenige, aber eine konsequentere Anwendung des Strafmaßes bei schweren Verbrechen, mehr Fingerspitzengefühl der Richter und größere staatliche Unterstützung für die Opfer wären durchaus angebracht.
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