Niedrigere Rente durch falsche Berechnung
Michael Grandt
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht Mängel in der Anrechnung von Ausbildungszeiten zugegeben.
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In Frankreich gingen die Menschen auf die Straße, um mit allen Mitteln gegen eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 62 Jahre zu protestieren. In Deutschland liegt dieses fünf Jahre höher – die halbherzigen Proteste dagegen sind schon längst verraucht. Der deutsche Michel lässt sich eben vieles bieten. Doch jetzt hat sich herausgestellt, dass die Rentenversicherer die gesetzliche Altersversorgung in manchen Fällen auch noch falsch berechnet haben.
»Rentenaufsichtsbehörde« BVA
Das Bundesversicherungsamt (BVA) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ihr obliegt die Rechtsaufsicht über die bundesweiten Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Es handelt sich also bei ihr um eine Art »Aufsichtsbehörde«, die nun den Rentenversicherern genauer auf die Finger geschaut hat.
Fehler der Versicherer
Im jüngsten Tätigkeitsbericht (Jahresbericht 2009) des BVA steckt – im wahrsten Sinne des
Wortes – der »Fehler im Detail«. Auf Seite 58 heißt es unter anderem: »Die Erkenntnisse aus dem Prüfverfahren ›Altersrenten‹ hat das Bundesversicherungsamt zum Anlass genommen, gezielt Zeiten der Berufsausbildung zu prüfen.« Und weiter: »Die Überprüfung der Entgeltaufteilung im letzten Ausbildungsjahr in 200 Kontenübersichten bestätigte, dass in ungefähr jedem zehnten geprüften Fall die bescheinigten Jahresentgelte nicht individuell anhand der Ausbildungsmonate, sondern pauschal aufgeteilt wurden und der Zuschlag für beitragsverminderte Zeiten zu gering ausfiel.« Zudem wurden in einigen Fällen auch Berufsausbildungszeiten nicht gespeichert, die aber aufgrund der »Verdienste und der Erwerbsbiografie zu vermuten« waren. Das heißt übersetzt: Der Antragssteller hat die Ausbildungszeiten zwar geltend gemacht, aber dennoch sind diese auf dem Versicherungskonto unberücksichtigt geblieben.
Niedrigere Rente
Die Fehler der Rentenversicherer führen so zu falschen Rentenbescheiden mit zum Teil erheblichen Auswirkungen auf den Zahlbetrag. Dies kann zu einer zu niedrigeren Rente von bis zu 40 Euro im Monat (480 Euro im Jahr) führen.
»Vorsorge-Tipp«
Prüft der Versicherte also den Versicherungsverlauf, den er von den gesetzlichen Rentenversicherern zugeschickt bekommt, nicht oder nicht richtig, kann dies zu einer Minderung seiner Rente führen. Deshalb sollte jeder seinen Versicherungsverlauf daraufhin kontrollieren, ob seine Berufsausbildung dort als »Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung« registriert ist oder nicht und notfalls Widerspruch einlegen.
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Quellen:
- »Zu wenig Rente durch Fehler der Versicherer« in: Finanztest, 10/2010, S. 26.
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