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Bei dieser Affäre spielten folgende Strafdelikte eine Rolle: Strafvereitlung im Amt, Rechtsbeugung, Täuschung und Beihilfe zur Zuhälterei, Verrat von Dienstgeheimnissen, Vollstreckungsvereitlung, Verfolgungsvereitlung und Beihilfe zum Verstoß gegen das Ausländergesetz. All dies sind die Ingredienzien einer heiklen Affäre, die Niedersachsens Justiz beschäftigte. Bundespräsidentschaftskandidat Christian Wulff soll sich von diesem Staatsdiener nie öffentlich distanziert, geschweige denn ihn aus dem Amt entfernt haben.
Hintergründe des Justizskandals
Wohl über das Berufliche hinaus interessierte sich der Hannover Staatsanwalt Uwe Görlich im Mai 2000 für die Belange der Bordellbetreiberin Silke F. (Name geändert) und ihres Etablissements. Sie saß zu jener Zeit eine mehrjährige Haftstrafe wegen Betruges im Frauengefängnis in Vechta ab. Polizisten, die die Rotlichtszene kannten, hielten sie als »Informantin« für wenig geeignet. Von einer »notorischen Betrügerin« war die Rede, die weder Lügen noch Intrigen scheuen würde. Worte, die in den Ohren Staatsanwalt Görlichs jedoch kein Gehör fanden. Aufgrund seiner »wohlwollenden Interventionen« konnte Silke F. sogar aus dem Gefängnis heraus ihre Geschäfte weiterführen.
Ein Staatsanwalt als »Freier«?
Görlich selbst war häufig zu Gast in Silke F.s »Betrieb«, der im Volksmund vereinfacht »Puff« genannt wird. Angeblich wollte er gegen eine Hannoveraner Kiezgröße und dessen Rockerbande, die berüchtigten Hells Angels ermitteln. Silke F. sollte nämlich Prostituierte beschäftigt haben, die einst für diese Kiezgröße gearbeitet und nun gegen sie aussagen wollten.
Allerdings war Staatsanwalt Görlich für Rotlichtkriminalität wie Zuhälterei oder Menschenhandel gar nicht zuständig, sondern lediglich für die Verfolgung von Geldwäschedelikten. Genau jene aber wollte er mithilfe der Damen aus dem horizontalen Gewerbe dem Anführer der »Hells Angels« nachweisen, wie er später bei einer Vernehmung erklärte. Einen diesbezüglichen Nachweis konnte er jedoch nie erbringen.
Silke F. wurde für Staatsanwalt Görlich zu einer Art »V-Frau«, seine Bordellbesuche (zwanzig räumte er später selbst ein) zu »Initiativermittlungen«, seine schützende Hand vor der Polizei zu »vertrauensbildenden Maßnahmen«. Zudem wäre das Rotlichtetablissement »nicht zu beanstanden«.
»Rechtliche Beratungen« für Prostituierte
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Görlich besuchte sogar junge Prostituierte, um sie in Rechtsfragen zu »beraten«. Später sagte Silke F. aus, dass sich Görlich in ihrem Etablissement als der »große Zampano« feiern ließ. Ein »typischer Freier« eben, wie sie weiter meinte.
Zu dem kam, dass Görlich seine »Ermittlungen« im Rotlicht-Milieu – entgegen der normalen staatsanwaltschaftlichen Arbeit – kaum dokumentierte. Inhaltsarme Vermerke, dürftige Vernehmungsprotokolle und Notizen auf losen Zetteln; das war alles. Hinzu kam, dass er vielfach nicht einmal die Polizei über seine Aktivitäten informierte und wenn, dann nur »halbherzig und unprofessionell«. Später sagte der Staatsanwalt, dass die Polizeidirektion Hannover vom Milieu unterwandert, daher korrupt und nicht vertrauenswürdig sei. Nachweisen konnte er auch das zu keinem Zeitpunkt.
Das, was Görlich bei seinen Kollegen vermissen ließ, brachte er Silke F. und ihren Damen entgegen: Kommunikationsbereitschaft und »rechtliche Beratungen«. So verriet er ihnen beispielsweise juristische Finessen, wie sie bei Polizeirazzien illegale Prostitution legal erscheinen lassen konnten, damit die Bordellbesitzerin empfindlichen Strafen wegen Ausbeutung von Prostituierten entgehen konnte.
»Vertuschungsaktionen« der Kollegen
Als einige Zeit später der Skandal ans Tageslicht kam, stellten die ermittelnden Behörden fest, dass der, im wahrsten Sinne des Wortes, »umtriebige« Staatsanwalt die Gegenseite in die Lage versetzt hatte, eine »gesetzeskonforme Prostitutionstätigkeit vorzutäuschen« und damit die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden »erschwerte«. Trotzdem gingen sie wohlwollend mit dem Justizkollegen um, denn der hätte dies vermutlich einfach »nicht erkannt«.
Aber es kommt noch dicker: Staatsanwalt Görlich soll außerdem noch brisantes Beweismaterial unterschlagen haben: Videokassetten aus den Überwachungskameras des Bordells, auf denen nicht nur Hells Angels mit Prostituierten zu sehen sein sollen, sondern auch er selbst. Das jedenfalls behauptete Silke F. bei einer ihrer Vernehmungen. Doch die Kassetten waren der Polizei nicht zur Auswertung gegeben worden. Auch in den spärlichen »Ermittlungsunterlagen« von Görlich war darüber kein Wort zu lesen.
Der Verdener Oberstaatsanwalt Roland Hermann ordnete deshalb zunächst eine Hausdurchsuchung in Görlichs Dienst- und Privaträumen an, unterrichtete aber am Tag zuvor den Beschuldigten über seinen Verdacht. Dieser dementierte alle diese Vorwürfe und rückte lediglich eine Videokassette – die einzige, wie er erklärte – heraus. Mehr sollte es anscheinend nicht geben, obwohl Silke F. dies bestritt. Auf dem besagten Band waren jedoch nur unverfängliche Aufnahmen zu erkennen, doch ein Teil war gelöscht worden.
Aus Gründen der Objektivität hätte dieser Fall wohl an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben werden müssen, aber Hannovers leitender Oberstaatsanwalt Manfred Wendt ließ für Monate seine eigene Behörde ermitteln, vertraute die Ermittlungen dem damaligen Oberstaatsanwalt Wolfgang Burmester an, der jedoch ebenfalls in den Fall involviert gewesen sein soll. Als zuständiger Dezernent hatte er Bordellbetreiberin Silke F. offiziell eine Vertraulichkeitszusage für gefährdete Zeugen gegeben. Auf diesem Weg soll es dann auch zu einem direkten Kontakt mit ihr gekommen sein.
Erst als Gerüchte aufflammten, die Staatsanwaltschaft würde ihre Hände schützend über Silke F.s Etablissement halten, gab Wendt die Ermittlungen an eine andere Staatsanwaltschaft ab. Nun übernahm der Verdener Oberstaatsanwalt Hermann die pikante Angelegenheit, hinterfragte die Widersprüche jedoch kaum und soll sogar unwahre Erklärungen als »plausibel« eingeordnet haben.
Wie eine Justizaffäre »beendet« wird
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So blieb von den strafrechtlich relevanten Vorwürfen gegen Görlich letztlich nichts übrig: Strafvereitlung im Amt, Rechtsbeugung, Täuschung und Beihilfe zur Zuhälterei, Verrat von Dienstgeheimnissen, Vollstreckungsvereitlung, Verfolgungsvereitlung, Beihilfe zum Verstoß gegen das Ausländergesetz. Oberstaatsanwalt Hermann sah die meisten dieser Anschuldigungen als »entkräftet« an, die anderen seien »nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen«. Und sein Chef, Verdens leitender Oberstaatsanwalt Trentmann, bestätigte, dass Uwe Görlich verdächtig gewesen sei, aber eine »umfassende Prüfung« habe diesen Verdacht nicht bestätigt. So wurde das Verfahren »mangels Tatverdachts« schließlich eingestellt.
Am Ende blieb Staatsanwalt Uwe Görlich strafrechtlich völlig unbehelligt: Nicht einmal ein disziplinarrechtliches Verfahren wurde eingeleitet. Er wechselte lediglich die Abteilung innerhalb der Staatsanwaltschaft in Hannover. Als einen »normalen Vorgang« sahen das die Behördenleitung und das niedersächsische Justizministerium. Einen Zusammenhang zwischen den Vorwürfen gegen Görlich und dessen Versetzung bestritten sie vehement.
»Bis heute hält die Staatsanwaltschaft Hannover daran fest, dass sämtliche Vorgänge sowohl in der Öffentlichkeit als auch von den für die Dienstaufsicht zuständigen Stellen umfassend behandelt und überprüft worden sind (Zeit Online 18.05.10).« Und der Weser Kurier (13.05.10) ergänzt: »Die Staatsanwaltschaften in Hannover und Verden haben schwere Verfehlungen des heutigen Hannoveraner Oberstaatsanwalts Uwe Görlich ungeahndet gelassen. Sie drehten und wendeten die Verdachtsmomente, Aussagen, Indizien und Beweise gegen ihren Kollegen so lange, bis sie ihn am Ende nicht mehr anzuklagen brauchten.«
Staatsanwalt Uwe Görlich wurde sogar zum Oberstaatsanwalt befördert, der jetzt für die Wirtschaftskriminalität in Hannover zuständig ist. Auch der Verdener Oberstaatsanwalt Roland Hermann fiel die Karriereleiter weiter nach oben: Er wurde zum leitenden Oberstaatsanwalt und Behördenleiter in Oldenburg ernannt und das obwohl er sich in dem Verfahren gegen seinen Kollegen Görlich noch rühmte, »Rechtsanwälte vertröstet« und die Presse »klein gehalten« zu haben.
Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff war zu Beginn dieses Justizskandals sicher noch nicht im Amt als Regierungschef, aber später, als das ganze Ausmaß öffentlich wurde, hätte er eingreifen können. Das hat er nicht getan und damit jene Integrität vermissen lassen, die doch gerade für das Amt des Bundespräsidenten so immens wichtig ist.
Anmerkung:
Besten Dank an unseren Leser Timo Müller für die Anregung.
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Quellen:
Alle Klarnamen wurden in den folgenden Quellen auch nach Einstellung des Verfahrens genannt.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-05/justizaffaere-hannover
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Region/Niedersachsen/164660/Unter+die+Robe+gekehrt.html
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Region/Niedersachsen/164663/Unter+die+Robe+gekehrt.html
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Region/163775/Im+Zweifel+fuer+den+Staatsanwalt.html
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Region/164682/Von+wegen+vertraulich.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article7998711/Christian-Wulff-legt-Abgeordetenmandat-nieder.html
http://christian-wulff.de/_Christian-Wulff/person/vita.php
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