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Eine Bad Bank (bad: englisch für »schlecht, faul«) ist ein Kreditinstitut, in das überwiegend risikobehaftete Kredite oder Wertpapiere ausgelagert werden können.
Bundesregierung drängt EU-Kommission zu weicheren Auflagen für Banken
Doch das Bad-Bank-Angebot der Bundesregierung, das zum 31.12.2010 ausläuft, findet nicht viele Anhänger. Lediglich die WestLB und die Hypo Real Estate Holding (HRE) haben sich bisher für dieses Modell entschieden. Vor allem die harten Vorschriften zur Restrukturierung der Banken und die hohen Kosten schrecken viele Finanzinstitute ab. Deshalb drängt die Bundesregierung die EU-Kommission seit geraumer Zeit, ihre Auflagen für Bad Banks zu entschärfen und weniger hart auszugestalten. Bereits mehrere Gespräche wurden mit der EU-Wettbewerbskommission darüber schon geführt.
Banken halten immer noch faule Papiere in Milliardenhöhe
Dabei brauchen die Banken dringend eine Lösung. Vor allem die Landesbanken, denn vier von sieben haben massive Probleme und mussten bereits mit Staatshilfe gestützt werden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers beziffert das Volumen der Problemkredite deutscher Banken für 2009 auf 213 Milliarden Euro, das sind 50 Prozent mehr als 2008. Die Bundesregierung bestätigte diese Zahlen unlängst. Aber rechnet man toxische Kredite und Bereiche, die aus dem Kerngeschäft ausgelagert werden sollen zusammen, ergibt sich ein Volumen von 447 Milliarden Euro.
Welche Banken »faule« Papiere ausgelagert haben
Manche Banken haben ihre Problempapiere bereits ausgelagert, wie der Informationsdienst Bloomberg meldet:
- Hypo Real Estate Holding: bis zu 210 Milliarden Euro (überwiegend Staats- und Immobilienfinanzierungen)
- WestLB: 77 Milliarden Euro
- HSH Nordbank: 73 Milliarden Euro
- BayernLB: 56 Milliarden Euro
- Commerzbank: 16,9 Milliarden Euro
Hintergrund: Bad Bank
Kreditinstitute müssen in ihrer Bilanz sowohl die von ihnen gewährten Kredite als auch selbst gehaltene Wertpapiere ausweisen. Zusätzlich müssen sie zur Abdeckung des Ausfallrisikos Eigenkapital vorhalten.
Wenn nun ein Kreditnehmer die Raten verspätet, eingeschränkt oder gar nicht mehr zurückzahlen kann, führt dies zu einer niedrigeren Bewertung in der Bilanz des Kreditinstituts und zur Erhöhung des vorzuhaltenden Eigenkapitals. Dasselbe gilt für Wertpapiere, wenn sie ihren wirtschaftlichen Wert verlieren (z. B. Lehman-Brothers-Zertifikate). Bei massenhaft eintretender Verschlechterung der Kreditrückzahlung (z.B. durch die Finanzkrise) kann es dazu kommen, dass das vorhandene Eigenkapital der Kreditinstitute nicht mehr ausreicht. In letzter Konsequenz kann das auch zur Insolvenz des betroffenen Kreditinstituts führen.
Eine Möglichkeit die drohende Insolvenz zu vermeiden wäre, die risikobehafteten Kredite bzw. Wertpapiere in eine Bad Bank auszulagern. Da auch das Ausfallrisiko auf die Bad Bank übergeht, wird dadurch die Bilanz bereinigt und insoweit muss auch kein Eigenkapital mehr vorgehalten werden.
Die Bundesregierung setzt auf dezentrale Bad Banks, um die »Giftmüllabfuhr« aus den Banken zu ermöglichen. Da die Bad Banks die Form von Zweckgesellschaften haben, wird das Modell auch als »Zweckgesellschaftsmodell« bezeichnet. Eine Bank kann eine Zweckgesellschaft gründen – eine eigene Bad Bank –, die keine Banklizenz benötigt. Sie überträgt ihr die risikobehafteten Wertpapiere mit einem in der Regel zehnprozentigen Abschlag vom Buchwert. Im Gegenzug erhält die Bank von der Zweckgesellschaft eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe.
Der Staat garantiert über den Bankenrettungsfonds SoFFin für die Schuldverschreibung. Der Vorteil dieses Tausches liegt darin, dass die Bank die Schuldverschreibungen bei der Bundesbank für neues Geld einreichen kann, was mit den ursprünglichen Wertpapieren nicht möglich war. So wird Eigenkapital befreit, das nun für die Vergabe neuer Kredite verwendet werden kann.
Hintergrund: Was Banken zahlen müssen
Die Garantie des Bankenrettungsfonds gibt es nicht zum Nulltarif:
- Die Bank muss eine Garantiegebühr an den Bankenrettungsfonds SoFFin bezahlen.
- Außerdem zahlt sie an den Bankenrettungsfonds einen Ausgleichsbetrag. Dies ist der Differenzbetrag zwischen dem Übertragungswert und dem von Sachverständigen ermittelten wahrscheinlichen Wert bei Fälligkeit (Fundamentalwert) der Wertpapiere und geschieht in gleich bleibenden Raten über die Garantielaufzeit von maximal 20 Jahren.
- Die Bank muss ferner die Ausschüttung an ihre Anteilseigner sperren, wenn ein Defizit vorliegt, also der tatsächliche Marktwert bei Fälligkeit unter dem Fundamentalwert liegen sollte. Die Ausschüttungen fließen dann solange an den SoFFin und nicht an die Anteilseigner der Bank, bis das Defizit ausgeglichen ist.
- Die auslagernde Bank muss die Auflagen aus dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz akzeptieren, zum Beispiel den Gehaltsdeckel von 500.000 Euro.
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Quellen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_69116/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/B/017__Bad__Banks.html?__nnn=true
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Gesellschaft__und__Zukunft/finanzkrise/130509__BadBank.html
Handelsblatt, 27.07.2010
www.bloomberg.com
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