So funktioniert der Euro-Rettungsschirm
Michael Grandt
Irland, Portugal, Spanien und Griechenland stehen an den Finanzmärkten wegen ihrer hohen Verschuldung immer noch oder wieder unter Druck. Der Euro-Rettungsschirm soll das Schlimmste verhindern.
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Vom »Euro-Rettungsschirm« ist viel die Rede, aber die wenigsten Menschen wissen, wie er funktioniert und wie die Abläufe sind, weswegen ich ein wenig Aufklärung betreiben möchte.
Der Schutzschirm setzt sich aus verschiedenen Kreditquellen zusammen. Zunächst haben die Euro-Staaten im Frühjahr bilaterale Kreditgarantien über 400 Milliarden Euro über die Europäische Finanzstabilisierungsfaszilität (EFSF) abgegeben. Dazu kommt ein Notkreditrahmen des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) über 60 Milliarden und Kreditlinien über 250 Milliarden Euro vom Internationalen Währungsfonds (IWF). Diese sind auf drei Jahre, also bis Ende Juni 2013, begrenzt. Beantragt ein EU-Land Finanzierungshilfe aus dem Programm, kann das Geld innerhalb von vier bis fünf Wochen fließen.
Um die Hilfe von der EFSM zu erhalten, muss sich das entsprechende Land zuerst an die
EU-Kommission wenden, die dann zusammen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) den Finanzbedarf ermittelt. Dann muss die Regierung des hilfesuchenden Staates ein Konzept für die Sanierung seines Haushalts und seiner Finanzen an den Arbeitsausschuss der EU-Finanzminister übermitteln. Nach Prüfung entscheidet der Ministerrat auf Vorschlag der Kommission. Er muss mit qualifizierter Mehrheit für den Antrag stimmen. Dann handelt die Kommission die Konditionen für die Hilfskredite aus. Verlaufen diese positiv, nimmt sie Geld am Kapitalmarkt auf.
Der Garantierahmen der Euro-Länder EFSF funktioniert ähnlich: Auf hier muss der Hilfsantrag an die EU-Finanzministergruppe gerichtet werden. Stimmt diese einer Unterstützung zu, wird eine Delegation der EU-Kommission, der EZB und des IWF in das hilfesuchende Land geschickt, um den Finanzbedarf festzustellen und mit der Regierung ein Sanierungsprogramm abzustimmen. Das Programm muss von der Euro-Gruppe angenommen werden. Sollen gleichzeitig auch Kredite vom IWF fließen, muss auch der Währungsfonds zustimmen. Das Prozedere in Bezug auf Konditionen und Auszahlungsmodalitäten wird in einer Vereinbarung festgelegt. Die EFSF kann sich das benötigte Kapital besorgen, indem sie über die deutsche Schuldenagentur Anleihen am Kapitalmarkt begibt und das Geld dann an das notleidende Land weiterreicht.
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Quelle:
Wirtschaftsblatt online vom 15.11.2010
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