Monday, 21. May 2012
26.05.2010
 

Polizei: Der Elektroschocker »Taser« als neue Distanzwaffe zwischen Pfefferspray, Schlagstock und Schusswaffe

Redaktion

Polizeibeamte werden immer häufiger Ziel brutalster Angriffe. Verletzungen mit teilweise gravierendem Ausmaß sind auf beiden Seiten zu verzeichnen. Das »Distanz-Elektro-Impuls-Gerät« »Taser« als neue Distanzwaffe zwischen Pfefferspray, Schlagstock und dem Schusswaffengebrauch soll Verletzungen minimieren und eskalierende Situationen entschärfen. Die Kopp-Redaktion im Interview mit dem NRW-Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Erich Rettinghaus.

Redaktion: Herr Rettinghaus, Sie fordern einen »Taser« für jede Streifenbesatzung in Nordrhein-Westfalen. Die Politik steht in großen Teilen nicht hinter Ihrer Forderung. Amnesty International bezeichnet den Taser sogar als mögliches »Folterinstrument« und lehnt den Elektroschocker strikt ab. Was begegnen Sie den Kritikern?

Erich Rettinghaus: Das ist völlig überzogen. Foltern kann man mit nahezu allen Gegenständen, auch mit einem Handtuch und einer Flasche Wasser. Wir müssen da noch einiges an Überzeugungsarbeit leisten. Bisher war bei der Politik eine unzureichende Information zum Taser und dessen Einsatzmöglichkeiten festzustellen. Aber der Polizei fehlt generell ein geeignetes Distanzmittel, das die Lücke zwischen Schlagstock, Pfefferspray und Schusswaffe schließt.

Redaktion: Warum braucht die Polizei denn überhaupt eine Distanzwaffe?

Erich Rettinghaus: Die Anzahl der Übergriffe auf Polizeibeamte hat sich in den letzten Jahren stets gesteigert, wobei die Aggressivität, Skrupellosigkeit  und Härte beim polizeilichen Gegenüber stets gestiegen ist. Dazu gibt es hinreichend Berichte in den Medien. Die Ursachen werden nun vielfältig erforscht. NRW hat einen Erfassungsbogen eingeführt, der die Einsätze dokumentiert, bei denen es zu Widerstandshandlungen und Gewaltanwendungen gegen Polizeibeamte kommt. Dadurch können die Ursachen erkannt, erforscht und auch entsprechend reagiert werden. Vor allem aber verfügt man endlich über verlässliche Zahlen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG NRW setzt sich für die flächendeckende Ausstattung der Streifenwagen mit Tasern ein.

Redaktion: Wie sehen Sie den Einsatz des Taser bei Fußballspielen oder gewalttätigen Demonstrationen?

Erich Rettinghaus: Der Taser ist weniger ein Einsatzmittel für Großeinsätze, sondern mehr eine Distanzwaffe für den täglichen Streifendienst. Immerhin passieren über 70 Prozent der Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte genau dort. Der Taser soll genau dort die Lücke zwischen Schlagstock, Pfefferspray und Schusswaffe schließen. Bei dem Einsatz des Schlagstocks muss man an das polizeiliche Gegenüber nah heran und versuchen, es so mit dem Einsatz des Schlagstocks und weiterer Eingriffstechniken zu überwältigen und schließlich schnellstmöglich zu fesseln. Das Verletzungsrisiko ist so auf beiden Seiten sehr groß. Wobei taktische Griffe gelernt und angewandt werden können, diese aber mindestens, um auch wirklich sicher angewendet werden zu können, ständig trainiert werden sollten. Angestrebt sind 24 Stunden im Halbjahr, realistisch ist eher ein Training von ein bis zwei Mal im Jahr. Zwar wird gerade der EMS – Einsatzmehrzweckstock –  in NRW für jede Streifenwagenbesatzung eingeführt, er ersetzt so den bisherigen Schlagstock. Dies ist ein erster Schritt zur Verbesserung der Einsatzmittel, schließt aber aus den zuvor genannten Gründen nicht die Lücke bis hin zur Schusswaffe und ist schon gar keine geeignete Distanzwaffe. Das Pfefferspray ist von geringem Einsatzwert und führt oft nicht zur gewünschten Wirkung. Durch die Streuwirkung und den späteren Kontakt mit dem polizeilichen Gegenüber, der nun Anhaftungen des Sprays aufweist, kommt es auch bei den einschreitenden Beamten häufig zu Kontakt mit dem Pfefferspray und dadurch herbeigeführten Reaktionen und eingeschränkten Möglichkeiten auf polizeilicher Seite.

Redaktion: Wenn schon so nicht genügend Zeit für taktische Trainingssituationen vorhanden  ist, wird denn genügend Zeit sein, um den Einsatz des Taser zu trainieren?

Erich Rettinghaus: Ja, die Anforderungen an den Einsatz werden vorher gesetzlich geregelt und in internen Anwendungsvorschriften definiert. Wer die Kriterien nicht erfüllt, kann dann den Taser auch nicht einsetzen. Der große Vorteil bei der deutschen Polizei ist, dass eine Streifenwagenbesatzung aus zwei Beamten besteht. Ganz im Gegensatz zu den USA, wo eher die Einzelstreife die Regel ist. Das heißt, dass ein Beamter den Taser einsetzen kann und der andere Beamte dann auch diesen Einsatz sichern und begleiten kann. Das wird natürlich in den nötigen Trainings einstudiert, ebenso wie das bisherige Einschreiten mit anderen Mitteln trainiert wird.

Redaktion: In der Regel erfolgt in den Medien eine negative Berichterstattung. Gibt es auch Beispiele für Einsätze des Taser, bei denen der Schusswaffeneinsatz vermieden wurde?

Erich Rettinghaus: Ja, in einem TV-Mitschnitt von RTL Aktuell vom 05.05.2010 wird ein gutes Beispiel für den Einsatz eines Tasers gezeigt. Der Täter flüchtet, greift schließlich – um seine Festnahme weiterhin zu verhindern – in einer aussichtslosen Situation in seinen Hosenbund. Dort hat er eine Schusswaffe. Es verbliebe nur der Einsatz der Schusswaffe, um eine Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden. Hier wurde der Taser eingesetzt und der Täter wird gefesselt. Es kam zu keinen Verletzungen, die Lage ist geklärt. In Deutschland wäre in diesem Fall der Einsatz der Schusswaffe die einzige Möglichkeit gewesen, um eine gegenwärtige, akute Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren. Auch wenn der Schusswaffengebrauch rechtmäßig gewesen ist, nutzt das dem ausführenden Polizisten nichts, der gezwungen war zu schießen und das auch psychisch verarbeiten muss. Er muss sein Leben mit der Gewissheit verbringen, jemanden an- oder gar erschossen zu haben. Häufig traumatisieren diese Erlebnisse ein Leben lang. Der Spiegel berichtet in seiner Online-Ausgabe vom 14. Juli 2009 von einem tödlich endenden Polizeieinsatz gegen eine mit einem Messer bewaffnete Person. Mehrere Polizisten machten von der Schusswaffe Gebrauch. Der Einsatz des Taser hätte den Tod vermeiden und die Festnahme ermöglichen können. Man könnte also anhand von Beispielen sagen, dass der Einsatz des Tasers das verhältnismäßigere Mittel sein kann.

 

 

Redaktion: Wie ist es denn generell mit dem Schusswaffengebrauch durch Polizisten in Deutschland bestellt?

Erich Rettinghaus: Auch wenn erfreulicherweise der Einsatz der Schusswaffe gesunken ist, heißt das nicht, dass die Fälle, in denen es zu Gewaltanwendung und dem Einsatz von Schlagstöcken etc. kam, nicht auch zu schweren oder minderschweren Verletzungen auf beiden Seiten gekommen ist. Die Zahl der Fälle, in denen Polizisten Warnschüsse abfeuerten, sank mit 51 im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit zwölf Jahren (Bericht dpa). Im Jahre 2009 mussten Polizisten in 33 Fällen auf Menschen schießen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zahl sehr gering, nur 2006 gab es mit 27 Fällen eine geringere Anzahl. Bei den 33 Fällen kamen sechs Menschen ums Leben. Das ist in etwa Durchschnitt in der bis 1998 zurückreichenden Statistik, die mit drei Toten im Jahre 2003 den niedrigsten und mit 15 Toten im Jahre 1999 den höchsten Wert hatte. Im Jahre 2009 wurde in 27 Fällen in Notwehr geschossen. Die wachsende Gewalt gegen Polizeibeamte fand in dieser Statistik aber keine Berücksichtigung.

Redaktion: Wie und wo sollen denn die Beamten den Taser tragen? Ist noch Platz am Gürtel?

Erich Rettinghaus: Argumente dahingehend, dass der Taser nicht zusätzlich von den Kolleginnen und Kollegen am Körper getragen werden kann, sind zu entkräften. Denn es erfolgt keine Mannausstattung, sondern die Ausstattung pro Streifenwagen. Das heißt, der Taser wird in einer entsprechend sicheren Halterung im Streifenwagen vorgehalten und im Bedarfsfall mittels eines Schnellverschlusses am Koppel so sicher befestigt. Dazu gibt es verschiedenste Modelle, Holster und Trageweisen.

Redaktion: Wo wird denn bis jetzt der Taser in Deutschland eingesetzt, bei welchen Einheiten oder in welchen Bundesländern?

Erich Rettinghaus: Bisher wird der Taser in keinem Bundesland Deutschlands für den täglichen Dienst eingesetzt. Lediglich Spezialeinheiten der verschiedenen Bundesländer sowie des europäischen Auslandes verfügen über Taser. Nachdem in Deutschland in 13 der 16 Bundesländer der Taser bei den Spezialeinheiten bereits seit längerer Zeit im Einsatz oder in der Einsatzerprobung ist, sollten die Einsatzerkenntnisse, die in der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup für ganz Deutschland gesammelt werden, im Zusammenhang mit den Ergebnissen aus »dem Rest der Welt« dazu führen, dieses Einsatzmittel auch in Deutschland breiter einzusetzen.

Redaktion: Und wenn all Ihre Bemühungen nichts nutzen?

Erich Rettinghaus: Diejenigen, die gegen die Einführung sind, müssen den Kolleginnen und Kollegen – die täglich mit wachsender Gewalt im täglichen Dienst konfrontiert sind –  auch sagen, was sie stattdessen bekommen sollen, um unverletzt aus heiklen Einsatzsituationen heraus zu kommen. Und wenn dabei auch noch das Verletzungsrisiko beim polizeilichen Gegenüber unter dem Strich geringer ist, spricht das auch für eine Einführung, zumindest für eine Erprobung. Entscheidend sind die Anwendungsvorschriften unter Beachtung des Übermaßverbotes, was die Polizei natürlich gewährleisten kann, wenn sie vom Gesetzgeber die nötigen gesetzlichen Befugnisse erhält. Immerhin ist der Taser ein nicht tödliches Einsatzmittel mit einem sicheren Aktionsradius von bis zu fünf Metern. Hinsichtlich Treffsicherheit/Zielgenauigkeit auf welcher Distanz gilt es, auf bestehende Erfahrungen bereits ausgestatteter Dienststellen zurückzugreifen und eine Erprobung darauf auszurichten. Hinreichende Testverfahren/Testphasen vor einer Einführung sollen dazu dienen, die Anwendungsvorschriften zu optimieren und anzupassen.

Redaktion: Vielen Dank für das Interview.

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