Das große Zittern: Promis haften für Werbeversprechen
Torben Grombery
Wenn Prominente für Produkte werben, dann müssen sie nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs vorsichtig sein. Sonst sind sie den Käufern gegenüber im Zweifelsfall zum Schadensersatz verpflichtet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Prominenten dafür haftbar gemacht, dass dieser mit seinem Namen und seiner Sachkenntnis für Kapitalanlagemodelle geworben hatte. Dem
Prominenten droht durch das Urteil, Schadensersatz zahlen zu müssen. Ein um sein Vermögen geprelltes Ehepaar hatte ihn verklagt. Politiker, Schauspieler und Sportler vermarkten ihren Bekanntheitsgrad gern, um ihre Einnahmen immer weiter zu steigern. Das gilt auch für jene, die sich um Geld keine Sorgen mehr machen müssen. Wenn Rennfahrer Michael Schumacher vor die Kameras tritt, dann gibt es kaum eine Stelle an seiner Kleidung, die nicht mit bezahlter Werbung bedeckt ist. Auch Politiker haben zwar nach dem Ende ihrer Amtszeit eine üppige vom Steuerzahler finanzierte Altersversorgung, werben aber – gegen Bezahlung – auch noch für Unternehmen. Nüchtern betrachtet handelt es sich um Lockvögel, die Kunden anlocken und zum Kauf verleiten sollen. Für viele Prominente wird es nun eng, wenn die von ihnen angepriesenen Produkte nicht halten, was die Lockvögel versprechen. Haben auch Sie Aktien, Fondsanteile oder Produkte gekauft, für die zuvor Prominente geworben haben? Und haben Sie damit Verluste gemacht? Dann sollten Sie dieses Stück unbedingt lesen.
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