Finanzielle Notlage? Bundesregierung deckt 60 Prozent Wucherzinsen
Torben Grombery
Die Ärmsten der Armen müssen nach einem Gesetzestext der Bundesregierung mehr als 60 (!) Prozent Wucherzinsen pro Jahr zahlen. Ein Scherz? Nein, keineswegs. Die Opfer sind zu arm und zu verzweifelt, um sich dagegen wehren zu können.

In Deutschland ist Wucher strafbar. Darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft. Und ein Unterschied zum marktüblichen Zins von mehr als zwölf Prozent im Jahr gilt nach der deutschen Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs seit 1990 als Wucher. Stellen Sie sich also einmal vor, ein Kredithai würde in Deutschland derzeit mehr als 60 Prozent Jahreszinsen verlangen – fünf Prozent pro angefangenem Monat. Mit Zinseszinsen sind das dann mehr als 60 Prozent! Der Kredithai würde schnell von den Gerichten aus dem Verkehr gezogen. Er käme ins Gefängnis. Schließlich werden solche Wucherzinsen sogar strafrechtlich verfolgt. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben allerdings ein Gesetz beschlossen, das absurde Wucherzinsen ausdrücklich deckt und die Ärmsten der Armen betrifft: Menschen, die etwa als verarmte Selbstständige (etwa Bauern oder kleine Handwerker) so mittellos sind, dass sie Zwangsbeiträge nicht bezahlen können. Im entsprechenden Gesetzestext heißt es, solche Menschen müssten »für Beiträge und Beitragsvorschüsse, mit denen sie länger als einen Monat säumig sind, für jeden weiteren angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 5 vom Hundert des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Beitrages (…) zahlen«.
Wir haben Fachleute dazu befragt. Denn das alles ist kein Aprilscherz. Dem absurden Gesetzestext haben die Abgeordneten vielmehr bei vollem Bewusstein zugestimmt. Nun müssten sie eigentlich geschlossen vor Gericht antreten. Denn der beschlossene Gesetzestext ist auch bei näherer Betrachtung schlicht kriminell. Irgendwie ist das jenen staatshörigen Journalisten, die angeblich eine »Wächterfunktion« in Deutschland wahrnehmen, bislang nicht aufgefallen. Lesen Sie, wie die Opfer nun abgezockt werden – völlig »legal« …
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