Gerichtsurteil: Schluss mit unerwünschten Postwurfsendungen
Torben Grombery
Ein Zustellunternehmen ist von einem Landgericht rechtskräftig dazu verurteilt worden, bei unerwünschten Massenzusendungen individuelle Wünsche zu berücksichtigen.

Ein Rechtsanwalt hatte das Unternehmen mehrfach schriftlich dazu aufgefordert, ihm nicht jeden
Samstag bestimmte Werbesendungen in den Briefkasten zu stopfen. Das Zustellunternehmen verteilt die Werbung bundesweit. Man hielt es für unzumutbar, bei einer Massensendung individuelle Wünsche zu berücksichtigen. Und man verlangte stattdessen, dass der Kläger ein Schild »Werbung unerwünscht« an seinem Briefkasten anbringt. Das Gericht stellte sich auf die Seite des Juristen. Niemand müsse es akzeptieren, dass sein Briefkasten mit unerwünschter Werbung zugestopft werde. Wir dokumentieren das bahnbrechende Urteil in weiten Teilen und weisen darauf hin, was Sie tun müssen, wenn Sie bestimmte Werbesendungen künftig nicht mehr erhalten möchten.
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