Mehr Migranten bei Polizei und Feuerwehr (Teil II): Berlin bekommt erstes deutsches Integrationsgesetz
Torben Grombery
Der rot-rote Berliner Senat hat jetzt den Entwurf zum ersten deutschen Integrationsgesetz beschlossen und will den Gesetzentwurf zeitnah in das Berliner Abgeordnetenhaus (Landtag) zur Abstimmung einbringen. Die Parteien SPD und Die Linke streben mit dem weitreichenden Gesetz nicht nur eine Bevorzugung von Deutschen mit Migrationshintergrund sowie Ausländern bei der Vergabe von Stellen bei Polizei und Feuerwehr an
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Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf zum ersten deutschen »Partizipations- und Integrationsgesetz« zielt insbesondere darauf ab, Deutsche mit Migrationshintergrund und Ausländer bei der Vergabe von Stellen im öffentlichen Dienst zu bevorzugen. Die rot-rote Politik im Bundesland Berlin strebt dabei mittel- bis langfristig eine Quote von 40 Prozent an. Da das Festschreiben einer »Migranten- und Ausländerquote« in das neue »Partizipations- und Integrationsgesetz« einer höchstrichterlichen Überprüfung wahrscheinlich nicht standhalten würde, ist bereits der Pressemitteilung des Berliner Senates zum neuen Gesetz zu entnehmen, dass zukünftig den Bewerbern auf Stellen des öffentlichen Dienstes mit den Qualifikationen »Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz« ein hoher Stellenwert zugerechnet werden wird.
Das Gesetz, mit dem Berlin bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen will, sieht insbesondere für Immigranten muslimischen Glaubens noch weitreichendere Änderungen vor. So dürfen Muslime, streng nach den Regeln ihres Glaubens, zukünftig ihre Toten ohne Sarg beerdigen. Außerdem wird im Feiertagsgesetz in Zukunft von »religiösen« und nicht mehr von »kirchlichen« Feiertagen gesprochen. Der Beirat für Integrations- und Migrationsfragen wird eine gesetzliche Verankerung erhalten und
neben weiteren Änderungen wird nur noch der ersten und zweiten Einwanderungsgeneration ein Migrationshintergrund zugeschrieben. Bei Beratungen zu diesem Gesetz wurden bereits mehr als einhundert Migranten-Organisationen beteiligt.
Die notwendigen Verfassungsänderungen für die Einstellung und Verbeamtung von ukrainischen oder türkischen Staatsbürgern bei Polizei und Feuerwehr wurden bereits vor Jahren beschlossen.
Neben vielen anderen Bundesländern, stellt auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits seit Jahren »Nichteuropäer« in den Staatsdienst, insbesondere bei der Polizei ein. Vom Innenministerium in Düsseldorf wurden dafür eigens Werbeflyer in türkischer Sprache herausgegeben.
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