Monday, 21. May 2012
20.10.2010
 

Becker-Prozess: Wenn die Nerven unter der Robe blank liegen

Udo Schulze

Kaum hat der Prozess um die Verwicklungen der Ex-RAF-Terroristin Verena Becker in den Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback vom April 1977 seinen dritten Verhandlungstag hinter sich, schon liegen bei einigen Beteiligten die Nerven blank. Besonders betroffen davon scheint Bundesanwalt Walter Hemberger zu sein. Was dem Mann im Magen liegt, ist das Motorrad, von dem aus Siegfried Buback erschossen wurde. Jahrelang war es verschollen, um jetzt wieder aufzutauchen. Manchmal läuft eben nicht immer alles nach Wunsch…

Die Suzuki 750 GS hat eine geheimnisvolle Geschichte, die eng mit dem jetzigen, wohl letzten großen RAF-Prozess verbunden ist. Am liebsten wäre es der Anklagevertretung in Stammheim wohl gewesen, wenn das Krad nie wieder aufgetaucht wäre. Doch dem ist nicht so und damit treten auch wieder unangenehme Fragen in den Vordergrund, die innerhalb der Bundesanwaltschaft offenbar längst verdrängt worden waren. Da wollen wir dem Erinnerungsvermögen der Herrschaften in den weinroten Roben doch gerne dienlich sein und diese Fragen hier noch einmal stellen:

  • Wieso wurde das Motorrad bereits vor dem Prozess gegen die als Buback-Attentäter verurteilten Ex-RAF-Leute Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und Christian Klar seitens des Staates veräußert? Etwa, um Spuren, die auf Verena Becker hätten weisen können, aus der Welt zu schaffen?
  • Warum hat die Düsseldorfer Firma, der die Maschine gehörte, das Motorrad nicht zurückerhalten?
  • Weshalb ist bis heute nicht geklärt, wer die Maschine von Düsseldorf nach Karlsruhe brachte?
  • Welcher Grund liegt dafür vor, dass die Attentäter die Suzuki nach dem Anschlag angeblich zuerst in einen Schuppen sperrten, um sie dann in die Sprengkammer einer Autobahnbrücke zu stellen?
  • Warum stand das Motorrad lange Zeit in einem Raum des Mehrzweckgebäudes Stuttgart-Stammheim und nicht – wie in solchen Fällen üblich – in der Garage des Bundeskriminalamtes (BKA)?
  • Was hat es mit den ominösen Dieben auf sich, die dem heutigen Eigentümer des Krades die Maschine stahlen, Teile abmontierten und in einen See warfen? Sollte etwas beseitigt werden?
  • Wer war die Person, die dem Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts vor eineinhalb Jahren angeblich genau dieses Motorrad zum Kauf anbot? Gibt es etwa zwei Motorräder im Fall Buback?

 

Fragen, die Bundesanwalt Hemberger und seine Chefin Monika Harms offensichtlich nicht gerne hören. Das zerrt an den Nerven und so kann auch ein Bundesanwalt schnell die Fassung verlieren und einem Nebenkläger namens Michael Buback gegenüber unqualifiziert werden. Demnächst soll auch jener Mann noch einmal als Zeuge vernommen werden, der dem Becker-Komplizen Günter Sonnenberg 1977 in Düsseldorf die Suzuki vermietet hatte. Auch das wird für Walter Hemberger wieder zur Nervenprobe, denn während Sonnenberg nach offizieller Lesart in Karlsruhe der Fahrer der Maschine war, behauptet der Vermieter auch heute noch: »Unmöglich, Sonnenberg hatte das Motorrad absolut nicht unter Kontrolle, er kann nicht der Fahrer gewesen sein!«

 


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