Gesundheitskosten: Wer zu teuer ist, muss sterben
Udo Schulze
Die finanziellen Zwänge im Gesundheitswesen führen in Deutschland und der Schweiz zu Folgen, die viele Menschen offenkundig noch nicht wahrgenommen haben: Wer zu teuer ist, wird nicht mehr behandelt. Auch das oberste Gericht in Lausanne/Schweiz hat gerade erst bestätigt: Wer eine kostspielige Krankheit hat, der muss nicht mehr unter allen Umständen behandelt werden. Im Zweifelsfall für die Krankenkasse. Das System wird gerade auch auf Deutschland übertragen.
Die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts hat bei den Bürgern einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen. Die Schweizer Grundversicherung muss Behandlungen künftig nur noch dann bezahlen, wenn diese »wirtschaftlich« sind. Ein Missverhältnis zwischen Heilerfolg und wirtschaftlichem Aufwand könne sich der Schweizer Staat nicht mehr leisten, so die Richter. Und deshalb müsse künftig im Einzelfall genau geprüft werden, ob die medizinische Errettung eines Menschenlebens auch wirtschaftlich sinnvoll sei. Der Kostenfaktor Patient und dessen Behandlung wird in Lebensjahren abgerechnet und bezahlt.
Auch in Deutschland müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen sparen. Darunter könnte künftig nach noch geheimen Plänen etwa die Versorgung von Frühgeborenen und von Todkranken leiden. Die Bundesregierung prüft jedenfalls finanzielle Einsparungsmöglichkeiten in den gesetzlichen Krankenversicherungen, die viele Bürger derzeit wohl noch für einen üblen Scherz halten werden. Ein Institut hat den Auftrag bekommen, Unglaubliches zu erarbeiten: Eine Liste mit Krankheiten, wer wann nicht mehr behandelt werden darf. Man stellt jetzt allen Ernstes die Frage, ob man bei schwer erkrankten Menschen künftig noch teure medizinische Behandlungen zur Lebensverlängerung finanzieren muss.
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