
Ingeborg Barz war RAF-Mitglied der ersten Stunde, ließ sich in Jordanien zusammen mit Baader, Ensslin und anderen Komplizen in einem Terrorcamp ausbilden und kehrte anschließend nach Berlin zurück. Zu diesem Zeitpunkt machte innerhalb der RAF eine Vermutung die Runde: Barz sollte Kontakte zum Verfassungsschutz unterhalten. Und als sie im Februar 1972 auch noch ihre Mutter anrief und dieser mitteilte, sie wolle aus dem Terrorismus aussteigen, schien der Fall klar zu sein. RAF-Chef Baader »verurteilte« Barz darauf hin zum Tode – und soll sie eigenhändig erschossen haben. Rund ein Jahr später glaubten die Ermittlungsbehörden, den Fall Barz endlich abschließen zu können. Der Grund: In einem Waldgebiet im Kreis Höhenkirchen bei München fanden Spaziergänger das Skelett einer weiblichen Leiche. Größe und ungefähres Alter stimmten mit Ingeborg Barz überein, auch der Fundort ließ die Vermutung zu, es könne sich bei der Leiche um die Überreste der Terroristin handeln.
Zu diesem Zeitpunkt trat ein Mann in Aktion, dessen profunde Kenntnisse in Sachen Forensik überaus gefragt waren. Moritz Furtmayr, Beamter beim Landeskriminalamt (LKA) in München, hatte über Jahre hinweg eine Methode zur Identifikation von Toten entwickelt – eine besondere Art der Schädelvermessung. Die nahm er jetzt auch am Kopf der Waldleiche vor und kam laut Spiegel 32/1975 zu dem eindeutigen Ergebnis, dass es sich bei der Toten um Ingeborg Barz handelte. Nur – Furtmayr lag falsch, das sagt zumindest der im Hauptstaatsarchiv Stuttgart lagernde »Zielfahndungsbericht 10/1976 bis 2/1977«, in dem das BKA sämtliche Erkenntnisse zum Thema Terrorismus auflistete. Darin auch der Hinweis, bei der Toten aus Höhenkirchen habe es sich um die Österreicherin Anita Schmidt, geboren am 11. Februar 1942 in Innsbruck, gehandelt. Die Frau galt seit dem 20. Oktober 1972 als vermisst.
Da war es erst einmal vorbei mit den forensischen Künsten von Furtmayr, obwohl er geradezu in den Himmel gehoben worden war. Nämlich aufgrund seiner entscheidenden Rolle bei der Identifizierung des angeblichen Bormann-Schädels kurz vor der Barz-Sache. Auch damals stand – wie bei der Barz – zweifelsfrei fest, es handele sich um den Kopf des ehemaligen Privatsekretärs Hitlers.
Völlig überrascht ob jener Entwicklung halten die zuständigen Behörden diese Information bis heute zurück – demnach gilt immer noch offiziell, die Reste des toten Bormanns seien in Berlin gefunden und identifiziert worden. Erste Zweifel daran kamen allerdings schon kurz nach dem Zweiten Weltkrieg auf, als im Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozess Artur Axmann, Ex-Chef der Hitlerjugend, und Hitlers ehemaliger Cheffahrer Erich Kempka zum Verbleib Bormanns befragt wurden. Während Axmann berichtete, er habe Martin Bormann in der Nacht vom 1. auf den 2. Mai 1945 in der Nähe der Berliner Weidendammbrücke in einem Bombentrichter angetroffen und den durch Zyankali vergifteten Mann Stunden später tot auf der Brücke gesehen, erzählte Kempka seinen Vernehmern, der Privatsekretär Hitlers habe sich mit ihm und anderen Männern im Schutze einiger Panzer bewegt, als ausgerechnet jener Tank einen Treffer abbekam, neben dem Bormann stand. Nach Darstellung des Spiegel 19/1998 soll Kempka ausgesagt haben, Bormann sei durch die Explosion geradezu weggeflogen und er (Kempka) sei sicher, dass Martin Bormann dabei getötet worden sei.
Nun wird sich der Nazi-Mächtige wohl kaum erst mit Zyankali vergiftet haben und anschließend neben einem Panzer hergeschlichen sein. Umgekehrt kann er sich nicht vergiftet haben, nachdem er durch eine Explosion zerfetzt worden war.
Um weitere Zweifel an der behördlich verordneten Version von
Bormanns Tod gleich zu zerstreuen, führt der Spiegel in derselben Ausgabe eine DNS-Analyse an, mit deren Hilfe der Schädel von Berlin eindeutig als der des hitlerschen Privatsekretärs identifiziert worden sei. Dabei bedienten sich die Wissenschaftler der Münchener Rechtsmedizin, mit der seinerzeit auch Furtmayr zusammenarbeitete, zweier Ampullen Blut der Enkelin von Amalie Vollborn, der Schwester von Bormanns Mutter. Mit der sogenannten Mitochondrien-Analyse, die immer dann Verwendung findet, wenn nicht ausreichend Material an Zellkernen vorliegt, traten die Forscher den Beweis an. Allerdings berichtete das Magazin Bild der Wissenschaft online in seiner Ausgabe 10/2004 auf Seite 20 unter dem Titel »DNA-Pfusch vor Gericht« darüber, dass ausgerechnet dieser Test nicht der sicherste sei. Zusammengenommen mit anderen Faktoren bewege sich die Fehlerquote bei den Analysen in einer Größenordnung von zehn bis 20 Prozent. Entdeckt wurde dieser Umstand, nachdem 15 rechtsmedizinische Institute ihre Daten zu einer wissenschaftlichen Einrichtung nach Magdeburg geschickt hatten – just in dem Jahr, in dem die DNS Bormanns untersucht worden war.
Fotos (3): Wikipedia
Interesse an mehr Hintergrundinformationen?
Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen der Macht – und erfahren Sie, was die Massenmedien Ihnen verschweigen!
Lesen Sie weitere brisante Informationen im neuen KOPP Exklusiv. KOPP Exklusiv wird grundsätzlich nicht an die Presse verschickt und dient ausschließlich zu Ihrer persönlichen Information. Jede Ausgabe ist gründlich recherchiert, im Klartext geschrieben und setzt Maßstäbe für einen kritischen Informationsdienst, der nur unter ausgewählten Lesern zirkuliert und nur im Abonnement zu beziehen ist.
In der aktuellen Ausgabe finden sie unabhängige Hintergrundinformationen unter anderem zu folgenden Themen:
- Windenergie: Die luftige Kapitalvernichtung
- Vertraulich: Frankreich war zahlungsunfähig
- Länderfinanzausgleich: Gerecht? Drei Reiche zahlen für 13 Arme
- Hitlers Raketentechnik: Deutsche bauten an Boostern für strategische Raketen

Das alles und viele weitere Kurzberichte im neuen KOPP Exklusiv, fordern Sie noch heute Ihr Probeabonnement an!
Copyright © 2010 Das Copyright dieser Seite liegt, wenn nicht anders vermerkt, beim Kopp Verlag, Rottenburg
Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Meinung des Verlags oder die Meinung anderer Autoren dieser Seiten wiedergeben.