RAF: Mordprozess gegen Verena Becker Ende September
Udo Schulze
Jetzt kommt es doch noch zum Mordprozess gegen das Ex-RAF-Mitglied und die ehemalige Verfassungsschutz-Mitarbeiterin Verena Becker. Die heute 57-Jährige soll nach Angaben des Oberlandesgerichts Stuttgart vor 33 Jahren den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback sowie dessen Begleiter Georg Wurster und Wolfgang Göbel in Karlsruhe gemeinschaftlich ermordet haben (AZ: 6-2 StE 2/10). Ohne die hartnäckigen Recherchen von Buback-Sohn Michael (65) wäre die Anklage nie zustande gekommen.

Verena Becker gilt als eine der mysteriösesten Figuren innerhalb der 1998 offiziell aufgelösten Rote Armee Fraktion (RAF), deren Linksterror von den 70-ern bis zu Beginn der 90-er Jahre andauerte. Die Berlinerin Becker war schon früh in der linken Szene ihrer Heimatstadt aktiv und kam über die Bewegung 2. Juni zur RAF. Nachdem die RAF am 7. April 1977 den obersten Ankläger der Bundesrepublik, Siegfried Buback, in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen hatte, wurde Becker zusammen mit ihrem Komplizen Günter Sonnenberg am 3. Mai 1977 in Singen am Bodensee von der Polizei überrascht. In der folgenden Schießerei wurde das Terror-Paar schwer verletzt und schließlich verhaftet. Nach offizieller Darstellung hatten die Beiden das Gewehr von Karlsruhe sowie einen Schraubenzieher jenes Motorrades bei sich, von dem aus auf Siegfried Buback geschossen worden war. Doch breitete sich gleich nach der Festnahme Beckers eine »schützende Hand« über der Terroristin aus. So wurde ihr im Prozess um die Schießerei von Singen auf Antrag der Bundesanwaltschaft die Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) nach bis kürzlich noch geheimen Unterlagen aus dem Stuttgarter Hauptstaatsarchiv erlassen. Plötzliche und unerklärliche Hafterleichterungen wie Sichtblenden an der Zelle, das Ausbleiben nächtlicher Kontrollen und der Hinweis der Gefängnisleitung, »die Gefangene darf im Schlaf nicht gestört werden«, machten für Becker den Aufenthalt in der Strafanstalt ungleich leichter als für andere RAF-Gefangene.
Der mögliche Grund: Becker hatte sich spätestens Anfang der 80-er Jahre zur Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz entschlossen. Jedoch steht noch immer der Verdacht im Raum, sie habe diese Kontakte bereits zum Zeitpunkt der Ermordung Siegfried Bubacks unterhalten. Sollte etwa eine unter Führung des deutschen Inlandsgeheimdienstes stehende Frau an einem RAF-Mord beteiligt gewesen sein?
Nicht ausschließen will das Michael Buback, der zusammen mit seiner Frau Elisabeth drei Jahre lang
in dem Mordfall an seinem Vater recherchierte und deswegen heftigen persönlichen Anfeindungen auch seitens der Justiz ausgesetzt war. Der Göttinger Chemie-Professor fand heraus, dass eine zierliche Person mit der Figur einer Frau auf dem Rücksitz des Karlsruher Tatmotorrades saß – Verena Becker ist 1,65 Meter groß und zierlich. Zudem ist der immer noch als Schütze amtlich in Verdacht stehende RAF-Mann Knut Folkerts zum Zeitpunkt des Mordes offenbar in Holland gewesen. Schließlich wäre da noch die Verfassungsschutz-Akte über Verena Becker: Diese ließ der ehemalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für Justiz und Öffentlichkeit sperren – weil der Inhalt der »Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder Schaden« zufügen könne, hieß es. Inzwischen sind Teile der Akte allerdings der Justiz für den Becker-Prozess zur Verfügung gestellt worden. Dass diese Fragmente der Geheimdienst-Akte Aufschluss über den Beginn der Zusammenarbeit zwischen der Terroristin und dem Verfassungsschutz geben, daran glaubt eigentlich niemand.
Bilder: DPA, Wikipedia
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