Monday, 21. May 2012
01.07.2010
 

RAF-Terroristin Verena Becker: Beim KGB war sie unerwünscht

Udo Schulze

Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker (57) hat während ihrer aktiven Zeit offenbar auch das Interesse des damaligen sowjetischen Geheimdienstes KGB geweckt. Dies geht aus jetzt bekannt gewordenen Stasi-Unterlagen hervor, die in den 80er Jahren angefertigt wurden. Der Berlinerin steht möglicherweise noch in diesem Jahr ein Prozess im Fall des 1977 von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback bevor.

Becker, die heute als Heilpraktikerin in der Hauptstadt lebt, galt in der UdSSR als unerwünscht, so ein interner Vermerk der Stasi-Abteilung XXII/8 (Terrorabwehr) vom 26. November 1985. In dem Schriftstück heißt es: »Die Person Becker, Verena ist beim UdSSR-Bruderorgan als Mitglied einer Terrororganisation, Person mit Ausreisesperre und ausgewiesene Person erfasst.« Offenbar hatte der KGB von Beckers Kontakten zum bundesdeutschen Verfassungsschutz erfahren und die Terroristin auf eine Liste festzunehmender bzw. auszuweisender Reisender gesetzt, falls sie das Territorium der Sowjetunion betreten würde. In einem weiteren internen Vermerk der Stasi (Abteilung XX/AKG) wird darauf hingewiesen, Verena Becker sei in ein KGB-Album über internationalen Terror »1977 und 1980 sowie 1980 mit Einreisesperre UdSSR« aufgenommen worden.

Fest steht, dass die ehemalige RAF-Frau zu Beginn der 80er Jahre intensive Kontakte zum Verfassungsschutz unterhielt. Im Jahr 1985, als das Schriftstück der Stasi angefertigt wurde, saß sie noch in Haft, wurde 1989 durch den damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt. Doch bereits weit vorher war Becker keine gewöhnliche RAF-Gefangene. Unterlagen des BKA (Bundeskriminalamt) aus dem Hauptstaatsarchiv in Stuttgart beweisen, dass sie während ihrer Haft besondere Vorzüge genoss. So verfügte der Vorsitzende des 5. Strafsenats am Oberlandesgericht Stuttgart bereits 1977, sämtliche besonderen Haftregelungen für Terroristen auf Becker nicht mehr anzuwenden und sie in den allgemeinen Haftvollzug einzugliedern. Zudem wurden Sichtblenden an ihrer Zelle angebracht, damit die JVA-Bediensteten die Gefangene nicht uneingeschränkt beobachten konnten. Und auch für einen ruhigen Schlaf Verena Beckers wurde gesorgt. Nachts schaltete die Anstaltsleitung die in der Zelle angebrachte Neonröhre aus. »Die Gefangene soll im Schlaf nicht unnötig gestört werden«, hieß es.

Völlig unbehelligt blieb Becker auch bezüglich ihrer Mitgliedschaft in der RAF während ihres Prozesses wegen des Schusswechsels mit Polizisten in der baden-württembergischen Kleinstadt Singen am Bodensee. Dorthin waren ihr Komplize Günter Sonnenberg und sie am Morgen des 3. Mai 1977 per Bundesbahn geflüchtet. Als Polizisten die Personalien der Terroristen überprüfen wollten, kam es zu zwei Schusswechseln, in deren Verlauf Becker am Bein und Sonnenberg am Kopf verletzt wurden. Im Gepäck der RAF-Angehörigen fanden Beamte schließlich das Gewehr, mit dem Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen worden waren.

Bereits wenige Monate später stand Verena Becker vor Gericht. Und schon am dritten Prozesstag, so ein im Hauptstaatsarchiv Stuttgart liegender Vermerk des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, wurde ihr erneut unerklärliche Milde zuteil. Auf Antrag der Bundesanwaltschaft ersparte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart der Angeklagten die gerichtliche Verfolgung wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB). Offizielle Begründung: dieses Vorgehen diene der Prozessbeschleunigung.

Ob sich die Ex-Terroristin ähnliche Schonung bei ihrem bevorstehenden Prozess – wenn die Hauptverhandlung denn eröffnet wird – erhoffen darf, bleibt abzuwarten. Professor Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, will das nach Möglichkeit verhindern. Er tritt in einem Prozess gegen Becker als Nebenkläger auf und hat inzwischen über 20 Augenzeugen gesprochen, die am Tag des Attentats bzw. davor auf dem Motorrad in Karlsruhe eine Frau mit der Statur Beckers gesehen haben wollen. Keiner dieser Zeugen wurde bislang von der Bundesanwaltschaft gehört, obwohl sich einige von ihnen bereits kurz nach der Tat bei der Polizei gemeldet hatten. Doch nicht nur sie, auch die Strafverfolgungsbehörden waren kurz nach dem Attentat über eine Mittäterschaft der ehemaligen Verfassungsschutz-Frau informiert. So teilte das Bundeskriminalamt noch 1977 dem baden-württembergischen Justizministerium in einem Schreiben mit, dass Günter Sonnenberg (der das Tatmotorrad gefahren haben soll) direkt an der Ermordung Bubacks und dessen Begleitern mitgewirkt haben soll. »Unter dringendem Verdacht der Sonnenberg zur Last gelegten Taten steht auch Verena Becker«, hieß es.

Doch dabei blieb es, was Horst Kuhn, damals Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, schier zur Verzweifelung brachte. Er hatte einen Haftbeschluss gegen Verena Becker ausgestellt, stolperte allerdings damit über dunkle Absprachen zwischen Justiz, Anwälten und Politikern. Schließlich nahm sich Kuhn 1989 aus Kummer das Leben. Wenige Wochen danach wurde Verena Becker durch Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt und aus der Haft entlassen. Die Begründung dafür hat die Öffentlichkeit bis heute nicht erfahren.

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