Street View: Jetzt besteht die Möglichkeit zum Online-Widerspruch
Udo Schulze
Für das in Deutschland äußerst umstrittene Programm Street View von Google besteht jetzt im Internet die Möglichkeit zum Widerspruch. Damit können Bürger ihr Haus oder Grundstück vor der Veröffentlichung unkenntlich machen lassen. Doch die Sache hat einen Haken!
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Wer diesem Link folgt, landet auf der Google-Seite mit dem Button zum Widerspruch. Wer Google bereits zuvor per E-Mail gegen die Veröffentlichung unterrichtet hat – und das sind inzwischen mehrere tausend Internetnutzer – bekam kürzlich Antwort. Mit salbungsvollen Worten versucht Google in der Mail, die widerspenstigen Nutzer doch noch umzustimmen. So lockt das Unternehmen mit Worten wie »Probieren Sie Street View doch selbst einfach mal aus.« Dann wird der Ton plötzlich bürokratisch und die deutsche Niederlassung von Google in Hamburg gibt bekannt, dass »die Bearbeitung Ihres Antrags und die Unkenntlichmachung von Abbildungen vor der Veröffentlichung in Street View (auch in den entsprechenden Rohdaten) einige Zeit in Anspruch (nimmt). Daher können wir die Anträge (…) nur bis zum 15. September entgegennehmen.« Bei zum Widerspruch Entschlossenen wird ein Absatz später erneut versucht, sie weichzukochen. Das Mittel der Wahl: Der Vorgang wird derart kompliziert dargestellt, dass so mancher sich überfordert fühlt und seinen Einspruch gar nicht erst ab schickt – worauf Google offensichtlich abzielt. Denn anders kann folgender Passus kaum gesehen werden: »Sofern sich Ihr Widerspruch auf die Abbildung einer Person oder eines Fahrzeugs bezieht, welche sich nicht auf dem von Ihnen angegebenen Grundstück befinden, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es uns nur anhand sehr präziser und zutreffender Angaben zu Ort und Zeit der Aufnahme und einer detaillierten Beschreibung der Person bzw. des Fahrzeugs möglich ist, die entsprechende Aufnahme zu ermitteln. Sollten Sie solche Angaben machen können, senden Sie diese bitte an die obengenannte Postanschrift.«
Dann folgt wieder der Hinweis, wie sinnvoll Street View angeblich ist: Straßen, Plätze und Sehenswürdigkeiten wie das Kolosseum in Rom oder Disneyland in Paris könne sich der Nutzer prak
tisch nachhause holen und am Bildschirm in einer 360-Grad-Umschau betrachten. Der krampfhafte Versuch Street View positiv darzustellen, gipfelt schließlich darin, Umzugswillige anzusprechen: »Auch wenn Sie umziehen möchten, erkunden Sie einfach mit Street View die Gegend, so als wären Sie direkt vor Ort.«
Mal ganz davon abgesehen, dass »vor Ort« nicht »am Ort«, sondern eben davor bedeutet, hat die Sache mit dem Widerspruch noch einen Haken: Niemand kann offenbar die Veröffentlichung verhindern, sondern lediglich dafür sorgen, dass beispielsweise sein Haus verändert dargestellt wird. Abgebildet wird es auf jeden Fall!
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