Volkszählung 2011: Verfassungsbeschwerde gegen amtliche Sammelwut
Udo Schulze
Sind Sie Mann oder Frau, angestellt, selbstständig oder arbeitslos? Haben Sie Kinder oder hat das nicht geklappt? Leben Sie in einer Prachtvilla oder in einer Schlichtwohnung, gehen Sie in die Kirche, und falls ja, in welche? Führen Sie ihr Dasein eigentlich auf dem Land oder in der Stadt? Das geht keinen etwas an, sagen Sie. Stimmt eigentlich. Aber der Staat will all das und noch mehr über uns wissen. Die Daten dafür beschafft er sich klammheimlich und ohne, dass die Bürger es merken. Anlass ist die geplante Volkszählung im kommenden Jahr. Dagegen wurde heute Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

An der Spitze der Gegner steht der Aachener Rechtsanwalt Jens Ferner, von dem auch die Verfassungsbeschwerde stammt, die jetzt in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1646/10 liegt. Darin aufgeführt sind die erheblichen Bedenken der Volkszählungsgegner: Es werden Daten in einem Umfang erhoben, der in dieser Form gar nicht notwendig ist. Der vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Grundsatz, möglichst anonym zu erheben, wird umfänglich verletzt. In der Form der Datenerhebung ist eine verbotene Katalogisierung zu erkennen. Es entsteht mittelfristig, nicht zuletzt wegen der auf mehrere Jahre gespeicherten Datensätze samt Ordnungsnummer, ein Klima der Unsicherheit. Da auf längere Zeit ein umfangreicher Katalog aller Einwohner der Bundesrepublik Deutschland vorrätig gehalten wird, steht zu befürchten, dass hier in Zukunft zu anderen Zwecken Zugriff genommen wird.
Starker Tobak, will man da sagen, doch Politiker und Behörden stört das bislang überhaupt nicht. Die Volkszählung soll am 9. Mai 2011 wie geplant durchgeführt werden. Beschlossen wurde das Ganze von der Europäischen Union – gültig für alle Mitgliedsstaaten, basta! Und weil die Sammelwut in Deutschland wohl ausgeprägter ist, als in den übrigen EU-Staaten, haben die Verantwortlichen in Berlin noch etwas draufgepackt: Die Frage nach der Religionszugehörigkeit, die im Entwurf aus Brüssel überhaupt nicht gestellt wird. Heimlich, still und leise greifen die Statistiker bei der Zählung – auch Zensus genannt – auf die Datenbänke der Bundesagentur für Arbeit und der Einwohnermeldeämter zu. Dessen nicht genug, schwärmen auch noch Helfer aus, die in ausgewählten Regionen Hausbefragungen starten.
Und wehe, Sie antworten nicht! Dazu sind Sie nämlich verpflichtet. Wer dennoch nicht mitmacht, muss ein Bußgeld zahlen. Damit könnte ein Teil der Summe für die in den Augen der Gegner völlig unsinnige Aktion wieder in die Kassen des Staates fließen. Immerhin kostet der »Spaß« mal eben 528 Millionen Euro – Steuergelder, versteht sich.
Da die Hoffnung aber bekanntlich zuletzt stirbt, lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit. Dort, im Jahr 1981, sollte schon einmal eine Volkszählung stattfinden. Sie wurde aufgrund zahlreicher Proteste und rechtlicher Bedenken inhaltlich entschärft und erst sechs Jahre später durchgeführt.
© 2010 Das Copyright dieser Seite liegt, wenn nicht anders vermerkt, beim Kopp Verlag, Rottenburg
Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Meinung des Verlags oder die Meinung anderer Autoren dieser Seiten wiedergeben.