Ämterkauf: Parteien nehmen Geld für Mandate
Udo Ulfkotte
Viele Wahlen in Deutschland sind nach deutschen Gesetzen ungültig, weil die aufgestellten Kandidaten für das passive Wahlrecht Geld an die Parteien zahlen mussten. Bei Wahlen müssen Wähler frei zwischen verschiedenen Kandidaten entscheiden dürfen. Und dafür sollen die Parteien ihre besten Kandidaten ins Rennen schicken, ohne die Kandidaten dafür zur Kasse zu bitten. Die Wählbarkeit darf keine Frage des persönlichen Einkommens sein. Bei SPD und CDU ist das aber so: In der Realität geht es dort heute statt um Qualifikation ums Geld.
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Große deutsche Parteien verkaufen heute Abgeordnetenmandate. Die Wähler sollen das möglichst nicht mitbekommen. Denn wer wählbar ist, das bestimmen die Gesetze in allen europäischen
Ländern: Nicht wählbar als Abgeordnete sind demnach nur Bürger, denen man das passive Wahlrecht (etwa wegen schwerer Straftaten) entzogen hat, wer in der Psychiatrie untergebracht ist oder entmündigt wurde. Alle anderen Zulassungsbeschränkungen für eine Wahl sind in Europa rechtswidrig. Das stört die großen Parteien in Deutschland offenkundig nicht. Denn in Deutschland fordern die großen Volksparteien inzwischen Geld von Kandidaten dafür, dass diese bei Wahlen für sie antreten dürfen. Politisches Engagement, fachliches Können, ein gefestigtes Wertegefüge und Teamfähigkeit – das waren früher die Voraussetzungen dafür, um in der Politik Erfolg zu haben. Alle Wahlen, bei denen Kandidaten von ihren Parteien nur gegen Zahlung von Geld auf aussichtsreiche Listenplätze kamen, müssten nach deutschen Gesetzen eigentlich für ungültig erklärt und wiederholt werden. Doch jene, die darüber zu entscheiden haben, sind jene, die diese Praxis für völlig normal halten. Wir zeigen die schlimmsten Fälle auf, wo die Parteien skrupellos Geld gefordert haben.
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- Ämterkauf: Parteien verkaufen Abgeordnetenmandate
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