Ausländer in Sozialsystemen bevorzugt: Wie Deutsche benachteiligt werden
Udo Ulfkotte
Deutsche Krankenkassen müssen für Angehörige ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen, auch wenn diese in ihrem ganzen Leben noch nie in Deutschland waren. Das ist noch nicht alles.

Wenn Yizidil Ö. im fernen Istanbul zum Zahnarzt geht, dann bezahlen das die Mitglieder der deutschen Krankenversicherung. Yizidil Ö. spricht kein Wort deutsch und war noch nie in Deutschland. Sie hat auch keinen Cent an Versicherungsbeiträgen in Deutschland bezahlt. Aber sie ist wie viele andere Ausländer, die noch nie in Deutschland waren, kostenlos in Deutschland
krankenversichert. Sengül Ü. hat unlängst in Ankara eine neue Hüfte bekommen, ebenfalls auf Kosten der deutschen Krankenkassen.
Die merkwürdige Regelung gilt für Familienmitglieder und sogar für die Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Warum aber werden ethnische Deutsche in der gesetzlichen Krankenversicherung vorsätzlich schlechter gestellt als beispielsweise türkische Krankenversicherte in Deutschland?
Denn in Deutschland lebende Türken haben tatsächlich Anspruch darauf, dass auch ihre im Ausland lebenden Angehörigen kostenlos mitversichert werden. Sie haben richtig gelesen: Wenn in Deutschland lebende Türken ihre minderjährigen Töchter in der Türkei zwangsverheiraten, dann sind diese in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung mitversichert. In Deutschland lebende Türken haben Anspruch darauf, dass ihre in der Türkei lebenden Angehörigen Leistungen aus der deutschen Krankenversicherung erhalten. Und zwar auch dann, wenn diese niemals in Deutschland gewesen sind. Lesen Sie alle Fakten über die Benachteiligung Deutscher in unseren Sozialsystemen.
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