Bundessozialgericht: Vermögensaufbau mit Sozialleistungen
Udo Ulfkotte
Eine von Sozialleistungen lebende orientalische Familie kauft ein Eigenheim und fordert dessen Finanzierung durch die Steuerzahler. Es ist kein Einzelfall.

Müssen deutsche Steuerzahler Migranten aus anderen Kulturkreisen, die bei uns Sozialhilfe beziehen, Goldschmuck finanzieren, nur weil Gold fester Bestandteil derer Kultur ist? Darf man als von Sozialhilfe lebende zugewanderte Großfamilie erwarten, dass das Sozialamt ein schönes
Eigenheim finanziert? Und wie verhält sich ein Sozialamt, wenn eine einzige orientalische Großfamilie in Deutschland pro Jahr 6,9 Millionen (!) Euro Sozialhilfe bezieht und zugleich nach Polizeiangaben noch Millionen Euro im Rauschgifthandel umsetzt? Es sind absolute Tabuthemen, aber solche Fragen beschäftigen jetzt auch immer öfter unsere Gerichte. Und die Medien berichten aus Gründen der politischen Korrektheit nicht darüber. Nachfolgend einige aktuelle Beispiele.
Eine siebenköpfige orientalische Familie hat ein Haus gekauft. Den Kaufpreis konnten sie nicht bezahlen, denn sie lebten von Sozialhilfe. Im Kaufvertrag war eine erste Zahlung im Jahr 2004 von 16.000 Euro vorgesehen, danach von 2005 bis 2008 jährlich 6.000 Euro. Der Restkaufpreis in Höhe von 25.000 Euro sollte anschließend in 50 monatlichen Raten von 500 Euro beglichen werden. Zinsen waren im Kaufvertrag nicht vorgesehen, da die streng islamische Familie auf das Zinsverbot des Korans hingewiesen hatte und die Zahlung von Zinsen aus religiösen Gründen ablehnte. Die Migranten beantragten als Hartz-IV-Empfänger die Übernahme der monatlichen Tilgungszahlungen. Wer also finanziert jetzt das Eigenheim? Und wie verhalten sich deutsche Sozialbehörden in anderen Fällen? Wir beleuchten ein absolutes politisches Tabuthema. Sie werden staunen.
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- Bundessozialgericht: Kein Vermögensaufbau mit Sozialleistungen
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