EU-Kommission fordert vollen Hartz-IV-Anspruch für Asylbewerber in Deutschland
Udo Ulfkotte
Die EU-Kommisson plant eine Vereinheitlichung des Asylrechts in allen Mitgliedstaaten. Danach kommen auf Asylbewerber in Deutschland schöne Zeiten zu. Sie können dann mindestens 12 Monate lang nicht mehr aus Deutschland abgeschoben werden. Und sie haben sofort den vollen Zugang zu allen deutschen Sozialleistungen.
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Seit 1993 gilt in Deutschland ein Asylrecht, das sich bewährt hat. Es gibt eine »Flughafenregelung«, bei der Scheinasylanten gleich im Transitbereich des Flughafens festgehalten und mit dem nächsten Flugzeug wieder in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Wer dennoch nach Deutschland einreist, den erwarten als Asylbewerber erhebliche Beschränkungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Er darf zudem als Asylbewerber nur Ehegatte und Kinder (aber keine Geschwister und weitere Angehörige einer Großfamilie) nachholen. Und es gibt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die niedriger sind als die Hartz-IV-Leistungen.
Das alles muss die Bundesrepublik nun kippen und abschaffen. So will es die EU-Kommission. Die Asylverfahren sollen in ganz Europa einheitlich geregelt werden. Sie sollen 6 Monate dauern mit weiteren sechs Monaten Verlängerungsmöglichkeit. Die deutsche »Flughafenregelung« soll ersatzlos gestrichen werden, Scheinasylanten sollen nicht mehr sofort abgeschoben werden dürfen. Es gibt dann ein Bleiberecht auch für Geschwister, für die ganze Familie sofort vollen Anspruch auf alle deutschen Sozialleistungen und nach spätestens sechs Monaten den vollen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Auch die Österreicher sind schockiert, denn die neuen EU-Regelungen werden dann auch für sie gelten: In Österreich besteht zurzeit für Asylwerber kein Anspruch auf Sozialhilfe, diese können aber im betreffenden Bundesland um Grundversorgung ansuchen. Das momentan geltende österreichische Recht sieht zudem keinen grundsätzlichen Zugang zum Arbeitsmarkt vor, es wird jedoch ein begrenztes Kontingent an Saisonarbeitsbewilligungen erteilt.
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