Neue Richtlinie: Niederlassungsfreiheit für Asylbewerber in allen EU-Staaten?
Udo Ulfkotte
Flüchtlinge aus Staaten der Dritten Welt sollen künftig nach fünfjährigem Aufenthalt in einem EU-Staat selbst darüber entscheiden dürfen, in welchem EU-Land sie dauerhaft leben wollen. Kritiker der neuen Richtlinie befürchten einen Ansturm auf Länder mit hohen Sozialleistungen.
In der Vorweihnachtszeit 2010 war die Aufmerksamkeit vieler EU-Bürger ganz auf das große Fest gerichtet. In jenen besinnlichen Wochen hat die EU abermals einen Vorstoß unternommen, der 2001 gescheitert war: Unter dem unverdächtig klingenden Titel »Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG zwecks Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen mit internationalem Schutzstatus« wird eine neue EU-Richtlinie angeregt, die für EU-Mitglieder wie Deutschland und Österreich weitreichende Folgen haben dürfte. Seit 2001 fordert die EU-Kommission die Niederlassungsfreiheit für Asylbewerber. Wer sich als Nicht-EU-Bürger mindestens fünf Jahre in einem EU-Land aufgehalten hat, der soll für den Rest seines Lebens nicht nur dauerhafte Rechtssicherheit bekommen, sondern auch den Zugriff auf alle Sozialleistungen in allen EU-Staaten. In der
Vergangenheit hatten die Justiz- und Innenminister der Mitgliedsstaaten dieses Ansinnen von EU-Rat und EU-Kommission stets abgelehnt. Doch nun wurde der alte Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie in aller Stille wieder eingebracht. Künftig – so Kritiker der Richtlinie – könnten sich Flüchtlinge als erste Anlaufstelle ein EU-Land aussuchen, in dem sie garantiert nicht abgeschoben werden. Und nach fünf Jahren könnten sie dann in jene Länder übersiedeln, in denen es die höchsten Sozialleistungen gibt.
Unterdessen hat der Menschenrechtskommissar im Europarat, Thomas Hammarberg, der Berliner Bundesregierung vorgeworfen, Asylbewerber zu »unterdrücken«, weil Deutschland von Zuwanderern das Erlernen der deutschen Sprache erwarte.
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