Nicht systemrelevant: Wer schützt die Polizisten?
Udo Ulfkotte
Was passiert, wenn ein Verbrecher einem Polizisten in den Kopf schießt? Sorgt der Staat dann für das Opfer oder für den Täter? Polizisten wie Mario K. kennen die Antwort. Der 42 Jahre alte Berliner Polizist Mario K. versteht die Welt nicht mehr. Nachdem im Sommer 2009 ein Russlanddeutscher in einem Dresdner Gerichtssaal eine Ägypterin tötete, bekundete auch Bundeskanzlerin Angela Merkel den Angehörigen des Opfers ihr Beileid. Politiker aller Parteien traten für die Angehörigen des ägyptischen Opfers ein, die Bürger bildeten mehrere Tage lang Lichterketten. Das ist die eine Seite der politischen Korrektheit. Sie sehen wir dort, wo viele Kameras und Journalisten auftauchen. Ganz anders erging es dem Polizisten Mario K. – bis heute hat sich nicht ein Politiker nach seinem Befinden erkundigt, es gab keine Lichterketten.
.jpg)
»Ich bin schon etwas fassungslos«, sagt K. heute. Am 31. Dezember 2004 hat ihm um 23.37 Uhr ein Mitbürger aus Bosnien-Herzegowina mitten in Berlin einfach so zwei Mal in den Kopf geschossen. Der vorbestrafte Bosnier feuerte »zum Spaß« neunzehn Mal aus einer Handfeuerwaffe des Kalibers 7,65 mm. Neun Mal zielte er in der Eisenacher Straße »zum Spaß« auf ein zufällig vorbeifahrendes Polizeifahrzeug. Zwei Kugeln trafen den Polizisten K. im Kopf. Nervenstränge wurden von den Projektilen getrennt, die Halswirbel wie eine Ziehharmonika auseinandergebogen.
Türkisch- und arabischstämmige Jugendliche warfen dann noch Feuerwerkskörper in das Fahrzeug auf den um sein Leben kämpfenden Polizisten. Schließlich war Silvester. Zwei Jahre lang war Polizist K. in der Reha, ehe klar wurde, dass er nie wieder als Polizist würde arbeiten können. In den sechs Jahren nach dem versuchten Polizistenmord hat sich weder ein Politiker noch der Polizeipräsident für sein Schicksal interessiert. Schlimmer noch: Sechs Jahre lang musste K. das Land Berlin verklagen, damit die auf ihn abgefeuerten Schüsse vom Land überhaupt als »qualifizierter Dienstunfall« anerkannt wurden. 39.000 Euro an Gerichtskosten hat das verlorene Gerichtsverfahren das Land Berlin gekostet, dessen Ausgang von vornherein absehbar war. »Ich habe mir mein Leben auch anders vorgestellt, als mit zwei Kugeln im Kopf auch noch mein Gehalt einklagen zu müssen«, sagt K. heute, der sein früheres Taekwondo-Kampfsporttraining gegen ein Leben mit Reha-Maßnahmen tauschen musste.
Mario K. ist einer von Hunderten Polizeibeamten, die jedes Jahr vom Staat nach einem Dienstunfall im Stich gelassen werden. Sie werden auf einen Schlag für den Staat zu reinen Kostenfaktoren. Sie werden lästig. Man spricht nicht über sie. Man konzentriert sich lieber auf die Resozialisierung der Täter. Im Falle von Mario K. war das der aus Bosnien-Herzegowina stammende Mürsat S.
Den Volltext dieses Artikels lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des Hintergrundinformationsdienstes KOPP Exklusiv.
Interesse an mehr Hintergrundinformationen?
Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen der Macht – und erfahren Sie, was die Massenmedien Ihnen verschweigen!
Lesen Sie weitere brisante Informationen im neuen KOPP Exklusiv. KOPP Exklusiv wird grundsätzlich nicht an die Presse verschickt und dient ausschließlich zu Ihrer persönlichen Information. Jede Ausgabe ist gründlich recherchiert, im Klartext geschrieben und setzt Maßstäbe für einen kritischen Informationsdienst, der nur unter ausgewählten Lesern zirkuliert und nur im Abonnement zu beziehen ist.
In der aktuellen Ausgabe finden sie unabhängige Hintergrundinformationen unter anderem zu folgenden Themen:
- Nicht systemrelevant: Wer schützt unsere Polizisten?
- Berliner Geheimgespräche: Böse Planspiele für die Zukunft
- Genosse Schwerverbrecher: Die kriminellen Schwesterparteien der SPD
- Tschechische Republik: Militärärzte sollen Krankenhäuser übernehmen

Das alles und viele weitere Kurzberichte im neuen KOPP Exklusiv, fordern Sie noch heute Ihr Probeabonnement an!
© 2011 Das Copyright dieser Seite liegt, wenn nicht anders vermerkt, beim Kopp Verlag, Rottenburg
Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Meinung des Verlags oder die Meinung anderer Autoren dieser Seiten wiedergeben.