NRW: Stoppt das Verfassungsgericht rot-grüne Verfassungsfeinde?
Udo Ulfkotte
Die Ohrfeige, die die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen gerade vom Landesverfassungsgericht bekommen hat, hört man bis nach Berlin. Denn zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat ein Gericht das verfassungswidrige Schuldenmachen einer Regierung unterbunden, obwohl die NRW-Regierung für ihren Verfassungsbruch im Parlament Unterstützung vieler Abgeordneter hatte. All jene, die in den Reihen der Linken, der SPD und der Grünen in NRW für das muntere Schuldenmachen eingetreten waren, müssen sich jetzt schon einmal mit dem Vorwurf auseinandersetzen, verfassungswidrig gehandelt zu haben. Im Klartext: Unsere parlamentarischen Schuldenmacher könnten Verfassungsfeinde sein.

Nordrhein-Westfalen ist schon seit Langem bankrott. Es war nicht eine einzelne Regierung, die das herbeigeführt hat. Alle großen Parteien haben munter ihren Teil dazu beigetragen. Auch die neue von Hannelore Kraft (SPD) geführte, rot-grüne NRW-Landesregierung arbeitete nach dem Motto:
Lieber Schulden machen statt Schulden abbauen. Der in Münster ansässige Landesverfassungsgerichtshof hat den Nachtragshaushalt 2010 für Nordrhein-Westfalen, der schon wieder eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 1,8 Milliarden Euro vorsieht, im Rahmen eines Eilverfahrens nun vorerst gestoppt. Die rot-grüne Landesregierung darf bis zur Hauptsacheentscheidung am 15. Februar 2011 keine weiteren Kredite aufnehmen.
Die Wirtschaftswoche schreibt dazu: »Wer den vorläufigen Stopp des Nachtragshaushalts also als Signal für die endgültige Entscheidung verstehen will, der landet schnell bei einer Situation, in der Krafts gesamte Politik verfassungswidrig wäre.«
Wenn die Verfassungsrichter im Februar bei ihrer Entscheidung bleiben, dann haben wir im
Bundesland NRW eine Regierung, die aus Verfassungsfeinden besteht. Das klare Signal der Münsteraner Richter könnte dann auch ein solches dafür sein, auch in anderen Bundesländern sowie im Berliner Reichstag die Regierungen dazu zu zwingen, die Schuldenbremse zu ziehen.
Es war der SPD-Politiker Johannes Rau, der einst in NRW damit begonnen hatte, das Geld mit vollen Händen aus dem Fenster zu werfen und Wohltaten an die Bürger zu verteilen, wo Sparen angesagt gewesen wäre. Nicht nur bei der heute bankrotten landeseigenen WestLB waren üppige Gagen für Prostituierte, die bei Sex-Reisen von Düsseldorfer Abgeordneten stets zur Stelle waren, nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall. Auch Schuldenkönig Rau, aus dessen Umfeld die meisten Kunden dieser vom Steuerzahler finanzierten Dienstleistung stammten, flog gern mit den von der WestLB gecharterten Flugzeugen, wo es bei manchen Politiker-Transporten an Bord bisweilen so wild zugegangen sein soll, dass später ein Untersuchungsausschuss gebildet werden musste. Weil Abgeordnete aller Parteien in den WestLB-Skandal verwickelt waren, musste der Ausschuss mit dem Ende einer Legislaturperiode seine Arbeit still und leise – ohne Ergebnisse – beenden.
Schuldenkönig Rau, dessen wahre Biografie wohl erst noch geschrieben werden muss, wurde unterdessen so beliebt bei den Bürgern, dass sie ihn später dafür zum Bundespräsidenten kürten. Seit jenen Zeiten hat es nicht nur in NRW kein Halten mehr beim Schuldenmachen gegeben. Die Verfassungsrichter scheinen die Politiker nun wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen.
Nun geht nach der Eilverfügung der Richter finanziell erst einmal nichts mehr in Nordrhein-Westfalen. Wenn die rot-grüne Düsseldorfer Regierung noch einen Funken Anstand hat, dann müsste sie jetzt Neuwahlen anberaumen.
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