
Drei Türken haben in Berlin ein junges Mädchen vergewaltigt, dem sie zuvor K.o.-Tropfen verabreicht hatten. Die Türken kamen nach einem Urteil des Berliner Landgerichts frei, weil das Vergewaltigungsopfer »widerstandsunfähig« war und man sie deshalb gar nicht vergewaltigen konnte. Man brauchte halt keine Gewalt. Nach dieser richterlichen »Logik« kann man auch eine betrunkene oder gelähmte Frau nicht vergewaltigen, allenfalls sexuell missbrauchen, weil sie in dem
Zustand zu keiner Widerstandshandlung fähig ist. Was das Opfer, seine Eltern und Freunde dazu sagen werden? Die türkischen Vergewaltiger hat es jedenfalls gefreut. Richter Helmut Schweckendieck hatte viel Verständnis für die türkischen Straftäter. Kann der Mann wirklich noch gelassen in den Spiegel schauen – und nachts ruhig schlafen?
Dabei spielt die Nationalität von Vergewaltigern heute keine Rolle bei der richterlichen Milde. Ein deutscher Lehrer, der eine Zwölfjährige vergewaltigte, bekam bei einem anderen Gericht selbstverständlich auch nur eine Bewährungsstrafe. Doch die Berliner Richter fallen immer öfter durch völlig irrwitzige Urteile auf. Ein Mörder war kaum aus der Haft entlassen, als er schon wieder über eine Frau herfiel. Er stand noch unter Bewährungsauflagen, doch die Richter ließen den Mann, der seit Jahrzehnten kriminell ist, sofort wieder laufen. Der Richter schrieb im unfassbar milden Kuschel-Urteil: »Er ist nicht ausreichend auf ein Leben in Freiheit vorbereitet worden.« Und: »Ihm fehlte im Umgang mit Menschen außerhalb des Gefängnisses noch die erforderliche soziale Kompetenz.«
Man wolle ihm »die Chance geben, sich zu bewähren und das Leben draußen kennen zu lernen«. Der Informationsdienst Kopp Exklusiv berichtet regelmäßig über solche unfassbaren Urteile.
Nicht anders im Ruhrgebiet. Da hat in Dortmund ein 21-Jähriger einen 18-Jährigen erstochen, weil der ein Mädchen beleidigt hatte. Die Richter hatten vollstes Verständnis für den Mitbürger. Schließlich sagte er vor Gericht, er habe den Kontrahenten doch nicht töten wollen. Und was gab es als Strafe? Nichts Dramatisches, nur eine Bewährungsstrafe. Wenn Sie also nach der Beleidigung eines Dritten mit einem Messer auf einen Fremden einstechen, dann müssen Sie nur sagen, dass sie doch nicht ahnen konnten, dass der so Drangsalierte das nicht überlebt. So sieht‘s heute aus vor deutschen Gerichten. Auch ein 35 Jahre alter Arbeitsloser, der einer 48 Jahre alten Krankenschwester ein Messer in den Bauch rammte, läuft dank der Milde unserer Richter frei herum. Man kann heute also im Tollhaus Deutschland straflos vergewaltigen und straflos töten, man muss nur einen »Richter« finden, der zwar im Namen, aber garantiert ohne Rückendeckung des Volkes Urteile spricht. Und davon gibt es landauf, landab inzwischen wahrlich genug. Wenn dieses Land zusammengebrochen ist, dann werden sie hoffentlich bei Nürnberg 2.0 selbst auf der Anklagebank sitzen und sich rechtfertigen müssen. Bis dahin sind Recht und Gerechtigkeit im Tollhaus Deutschland noch zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Türkisch-arabische Migranten haben unlängst auch den Urenkel von Konrad Adenauer (erster deutscher Bundeskanzler) brutal zusammengeschlagen. Würde Konrad Adenauer noch leben, er hätte ganz sicher die Deportation der Täter angeordnet. Heute wird die Politik ihnen sanftmütige Integrationslotsen aus den Reihen der Gutmenschen anbieten und die Täter fragen, wie man ihnen finanziell helfen kann. Die Zeiten haben sich eben extrem geändert. Da quälen Mitbürger jetzt schon Jugendliche mit einem heißen Bügeleisen. Und wenn sie gefasst werden? Na, wenn schon. Es passiert ihnen doch vor Gericht ohnehin nichts.
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