Anwalts Liebling: Der Trick mit den Blindenponys
Christine Rütlisberger
Weil im Islam Hunde als unreine Tiere gelten, dürfen blinde Muslime keinen Blindenhund haben. Stattdessen gibt es in den USA für sie auf Wunsch ein Zwergpony, das sie führt. Nun sind aber weder Restaurants noch Busse oder Bahnen auf Blinden-Ponys eingestellt. Und das hat kostspielige Folgen.

Unlängst veröffentlichte die New York Times einen großen Bericht über amerikanische
Anwaltskanzleien, die Behinderten Bargeld dafür anbieten, dass sie mit deren Hilfe Unternehmen auf Schmerzensgeld verklagen dürfen, weil sie möglicherweise eine von Tausenden von Vorschriften zum Schutz Behinderter nicht einhalten. Wenn ein kleiner Lebensmittelladen etwa keine Behindertentoilette vorweisen kann und dafür von den Anwälten verklagt wird, dann können sich die Inhaber gleich erschießen. Denn der finanzielle Ruin ist ihnen im Falle einer Klage gewiss. Die Anwälte freuen sich, weil jedes amerikanische Restaurant, jedes Geschäft, jeder Bus und jede Freizeiteinrichtung sich ab sofort darauf vorbereiten muss, mal wieder neue Vorschriften zum Schutz von Behinderten umzusetzen. Denn dieses Mal sind sie so absurd, dass bei den Anwälten für viele Jahre die Kassen klingeln werden.
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