Schweiz: Negativzinsen auf Guthaben und Staatsanleihen
Michael Grandt
Sparer und Staatsanleihen-Zeichner werden in unserem Nachbarland neuerdings dafür bestraft, dass sie ihr Geld zur Verfügung stellen. Doch der Schweizer Staat verdient damit sogar noch prächtig.
Das Vertrauen in Euro und Dollar schwindet rasant, der Schweizer Franken hingegen wird immer stärker und gefährdet das heimische Exportgeschäft. Die Schweizer Nationalbank (SNB) zog deshalb die Reißleine und senkte die Zinsen praktisch auf null. Für Immobilienkäufer eine gute Nachricht, denn auch die Hypothekenzinsen sind historisch niedrig. Doch viele Banken bestrafen dafür die Anleger, indem sie Negativzinsen von 0,1 Prozent einführen. So bringt eine Geldanlage nichts ein, sondern verursacht sogar Kosten.
»Negativzinsen« bedeutet, dass man keinen Zins mehr erhält, sondern im Gegenteil Gebühren dafür bezahlen muss, dass man sein Geld bei der Bank deponiert. Es sind also Minuszinsen, die auf Guthaben bezahlt werden müssen. In manchen Fällen ist es also besser, das Kapital auf dem Girokonto liegen zu lassen oder unter der Matratze zu lagern, wo es zwar keine Zinsen gibt, aber auch keine Strafgebühr fällig ist.
Durch Negativzinsen kann der Schweizer Staat zudem profitieren: Er gibt kurz laufende Staatsanleihen von bis zu zwölf Monaten Laufzeit aus und kann sich damit kurzfristig refinanzieren. Durch die Negativzinsen für kurz laufende Guthaben verdient der Staat dann auch noch etwas, denn die Anleger zahlen bei der Zeichnung der Staatsanleihen mehr, als sie später zurückerhalten. Der Negativzinssatz beträgt ein Prozent. Dennoch wurden der Schweiz gerade diese Bonds quasi aus den Händen gerissen. Fast neun Milliarden Franken wurden so in einer Woche umgesetzt. Dieses irrationale Verhalten ist nur durch eine noch größere Angst zu begründen: Anleger fürchten sich vor noch größeren Verlusten bei anderen europäischen Bonds und flüchten daher in Schweizer Anleihen, bei denen wenigstens die Begrenzung des Verlusts auf ein Prozent »gesichert« ist.
Auf Einlagen von Ausländern wurde der Strafzins bereits von 1964 bis 1966 und von 1971 bis 1979 berechnet. Es waren bis zu 10 Prozent pro Vierteljahr möglich. Damit wollte die Schweizer Regierung einen übermäßigen Kapitalzufluss aus dem Ausland abwehren.
Experten raten von einer Flucht in den Schweizer Franken ab, denn die SNB versucht alles, um ihre eigene Währung gegenüber dem Euro abzuschwächen. Mögliche Renditen können also durch Wechselkursverluste schnell wieder zunichtegemacht werden.
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