.jpg)
Leider sind Ghostwriter und von sogenannten Gastautoren verfasste Beiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften noch immer gang und gäbe. Aber zumindest gibt es jetzt eine gute Nachricht: Zwei prominente Anwälte erheben Protest: diese Praxis bedeute nicht nur Täuschung, sondern stelle einen Straftatbestand dar.
Warum sollte man sich über Ghostwriting bei Medizinern Sorgen machen? Es stellt sich heraus, dass Berichte über von Big Pharma und anderen Unternehmen der Medizinbranche gesponserte
Forschungsergebnisse veröffentlicht und diese Artikel mit den Namen akademischer »Gastautoren« versehen wurden – obwohl diese »Autoren« nur sehr magere bis gar keine Beiträge zu der sogenannten Forschung geleistet hatten.
Und doch sind diese Artikel in führenden medizinischen Fachzeitschriften veröffentlicht worden und haben über Jahre hinweg dazu beigetragen, Hormonersatztherapie, verschiedene Antidepressiva und andere potenziell gefährliche Medikamente wie Vioxx, Neurontin und Fen-Phen anzupreisen. Die Artikel werden wiederum von den Sponsoren in der Pharmaindustrie zitiert, um für den »off-label«-Einsatz ihrer Arzneimittel zu werben und damit der Branche weitere Millionengewinne einzubringen.
Ghostwriting und die sogenannte Gastautorenschaft von industriekontrollierten Studien rufen nun Juristen auf den Plan, die von »schweren ethischen und rechtlichen Bedenken« sprechen, »bezüglich der Integrität der medizinischen Forschung und wissenschaftlicher Beweise, die bei Gerichtsverfahren herangezogen werden«.
Genau dieser Verstoß gegen ethische Prinzipien hat die Professoren Simon Stern und Trudo Lemmens von der juristischen Fakultät der University of Toronto dazu veranlasst, unumwunden zu fordern, »Gastautoren« medizinischer oder wissenschaftlicher Artikel wegen Verstößen gegen das Berufsethos und wissenschaftlichen Fehlverhaltens zur Rechenschaft zu ziehen, und zwar auch dann, wenn die Artikel, die den »Ghost-« oder »Gastautoren« zugeschrieben werden, faktisch korrekte Informationen enthalten. Die Rechtsexperten vergleichen das akademische »Ghostwriting« und das nachträgliche Anhängen der Namen akademischer Autoren mit Gangstertum und sogar mit dem ältesten Gewerbe der Welt.
In einer Pressemitteilung über ihren Artikel (der soeben im Journal PLoS Medicine veröffentlicht worden ist) schreiben die Juraprofessoren: »Gastautorenschaft stellt einen beunruhigenden Verstoß gegen Standards wissenschaftlicher Integrität dar, die die Grundlage für wissenschaftliche Glaubwürdigkeit bilden. Wenn Behauptungen über Sicherheit und Wirksamkeit durch die Verwendung der Namen akademischer Forscher falsche Seriosität verliehen wird, so bedeutet dies die Gefahr, dass die Integrität biomedizinischer Forschung und die Behandlung der Patienten insgesamt untergraben wird.«
Lemmens, der auch der medizinischen Fakultät der University of Toronto angehört, äußerte sich mit besonders harten Worten über Akademiker, die sich für eine Gastautorenschaft hergeben, bei denen sie ihren Namen »leihen« und viel Anerkennung erhalten, die kaum oder überhaupt nicht gerechtfertigt ist: »Es ist eine regelrechte Prostitution ihres akademischen Ansehens. Und es untergräbt die Integrität des gesamten Systems akademischer Publikation.«
In ihrem Artikel, den sie überschrieben mit »Legal Remedies for Medical Ghostwriting: Imposing Fraud Liability on Guests Authors of Ghostwritten Articles« (Rechtsmittel gegen Ghostwriting in der Medizin: Strafen für Gastautoren von Ghostwritern geschriebener Artikel), erklären Stern und Lemmens, da medizinische Fachzeitschriften, akademische Einrichtungen und professionelle Disziplinarausschüsse wenn überhaupt, dann nur sehr halbherzig gegen diese Art fingierter
Autorenschaft von Forschungspapieren vorgingen, sei der Weg über die Gerichte aussichtsreicher und wirksamer. Gastautoren haftbar zu machen »… könnte zu Anklagen führen, die in Form einer Sammelklage gemäß dem [US-Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität] Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act (RICO) erhoben werden.«
»Der gleiche Schwindel könnte die Grundlage für Anklagen wegen Irreführung des Gerichts gegen ein Pharmaunternehmen bilden, das sich in Prozessen auf von Ghostwritern geschriebene Artikel beruft«, setzten die Juraprofessoren noch hinzu. Darüber hinaus könnte es den »Big Pharma«-Sponsoren von »Ghostwritern« oder »Gastautoren« geschriebener Artikel durch solche Klagen unmöglich gemacht werden, diese Aufsätze als Beweise vor Gericht zu zitieren. Es könnte auch zu Sanktionen gegen Anwälte führen, die versuchen, in einem Kunstfehler-, Medikamenten- oder sonstigen Prozess einen solchen Artikel als rechtsgültigen Beweis zu nutzen.
_____
Weitere Informationen unter:
http://media.utoronto.ca/media-releases/
Interesse an mehr Hintergrundinformationen?
Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen der Macht – und erfahren Sie, was die Massenmedien Ihnen verschweigen!
Lesen Sie weitere brisante Informationen im neuen KOPP Exklusiv. KOPP Exklusiv wird grundsätzlich nicht an die Presse verschickt und dient ausschließlich zu Ihrer persönlichen Information. Jede Ausgabe ist gründlich recherchiert, im Klartext geschrieben und setzt Maßstäbe für einen kritischen Informationsdienst, der nur unter ausgewählten Lesern zirkuliert und nur im Abonnement zu beziehen ist.
In der aktuellen Ausgabe finden sie unabhängige Hintergrundinformationen unter anderem zu folgenden Themen:
- Killer in der Achselhöhle: Krebs durch Deos
- Ölknappheit? Riesiges Ölfeld vor der afrikanischen Küste gefunden
- Erschreckend: In Laboren werden Mensch-Tier-Wesen gezüchtet
- Verrückt: Banken müssen bald mehr Staatsanleihen kaufen

Das alles und viele weitere Kurzberichte im neuen KOPP Exklusiv, fordern Sie noch heute Ihr Probeabonnement an!
Copyright © 2011 by NaturalNews
Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Meinung des Verlags oder die Meinung anderer Autoren dieser Seiten wiedergeben.