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Wenn Sie bei Ihrer Bank Gold deponiert haben, sollten Sie Ihren Vertrag genau durchlesen, um sicher zu gehen, dass die Bank nicht befugt ist, damit nach eigenem Gutdünken zu verfahren. Denn, wenn das nicht der Fall ist, könnte sich die Bank leicht Ihres Goldes bedienen, um damit
mehr oder weniger riskante Geschäfte zu unterlegen. Und es könnte Ihnen passieren, dass das Gold, das sie erworben haben, um für Krisen gewappnet zu sein, gerade dann nicht verfügbar ist, wenn sie es am nötigsten brauchen!
Schon im Sommer 2010 haben europäische Banken an solchen »gold swaps« teilgenommen, als auf einmal bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) eine starke Zunahme der Goldbestände entdeckt wurde. Es kam heraus, dass der »Bank der Banken« 346 Tonnen Gold geliehen worden waren, und zwar von der französischen Société Générale und der BNP, um mit Dollar flüssig zu bleiben. 14 Milliarden Dollar wurden so »geswapt«.
Damit Sie besser verstehen, warum Ihr Gold in Gefahr ist, müssen wir noch einmal auf den Inhalt der »gold swaps« und des Gold-Vertrages mit Ihrer Bank zurückkommen.
Ohne uns in Details zu verlieren, können wir sagen, dass »gold swaps« Verträge sind, wonach Ihre Bank Gold verkauft, um an Dollar-Liquidität zu kommen – mit der Garantie, das Gold später zurückkaufen zu können. Die Bank befindet sich somit in der gleichen Situation wie jemand, der seinen Familienschmuck zu einem Pfandhaus bringt, um an frisches Geld zu kommen und das Pfand später wieder mit einem Zinsaufschlag auslösen zu können.
Allerdings gibt es einen großen Unterschied zwischen einem Pfandhaus-Kunden und den europäischen Banken, die sich »gold swaps« bedienen.
Denn diese verpfänden Gold-Depots, die ihnen gar nicht gehören. Es geht dabei um »unallocated
gold accounts«, die, im Unterschied zur Aufbewahrung von physischem Gold in angemieteten Schließfächern, den eigenen Goldreserven der Bank zugeschlagen werden können.
Wenn es in Ihrem Vertrag Klauseln über reduzierte Lagerungs- und Versicherungskosten gibt, handelt es sich sicher um einen solchen »unallocated account«. Sie haben dann wissentlich oder unwissentlich als Gegenleistung für die genannten Vorteile Ihrer Bank freigestellt, was sie mit dem Gold macht. Sie haben dann Ihr Gold, statt es zu verwahren, Ihrer Bank geliehen. Diese kann den größten Teil davon verpfänden und nur eine Mindestreserve für das Tagesgeschäft vorhalten.
Sie haben also de facto keinen Depot-Vertrag, sondern einen Leihvertrag mit Ihrer Bank abgeschlossen. Damit sind Sie das Risiko eingegangen, nicht mehr als »Vorzugsgläubiger«, sondern als einfacher Gläubiger behandelt zu werden, der im Falle eines Konkurses der Bank alles verlieren kann.
Wenn Sie auf der Suche nach einem sicheren Hafen für Ihr Vermögen in Gold investieren, sollten Sie also darauf achten, Ihr Gold nicht auf einen »unallocated account« zu bringen. Wenn Sie das nicht getan haben, sollten Sie so bald wie möglich Ihr Gold abholen, bevor andere es tun. Denn im Krisenfall wird die Mindestreserve nicht für alle reichen.
* Valentin Petkantchin arbeitet für das Institut Molinari (Paris-Brüssel-Montreal)
(Original erschienen in: L’Edito Matières Premières & Devises am 24. September und in: Boursorama am 25. September 2011.)
Übersetzung: Edgar Gärtner
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