Abkassieren in Österreich: Wie Sie Einkommen mit einer EU-Rechtsverordnung aufbessern können
Christine Rütlisberger
Haben auch Sie zu wenig Geld zum Leben? Eine weithin unbekannte EU-Verordnung lindert das finanzielle Problem. Und so funktioniert es:
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Wenn Sie in Deutschland leben und Bürger eines EU-Staates sind, dann haben Sie unter leicht zu erfüllenden Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu den
nationalen Sozialsystemen anderer EU-Staaten. Das garantiert Ihnen die Sozialpolitik der EU. Wir erklären das von der EU gewünschte Vorgehen am Beispiel Österreichs. Wir finden das alles weder gut noch schlecht. Wir weisen nur einfach auf diese Möglichkeiten hin.
Halten wir zunächst einmal fest: Egal, ob Sie nun Bulgare, Rumäne oder ethnischer Deutscher sind – als Hartz-IV-Empfänger ist das Leben in der Bundesrepublik nicht unbedingt angenehm. Schließlich kann man mit 347 Euro im Monat keine großen Sprünge machen. Nun gibt es in Deutschland nicht nur Hartz-IV-Empfänger, sondern auch Massen von Rentnern (vor allem Frauen) mit extrem geringen Renten. Frauen erhielten in Deutschland im Jahr 2011 durchschnittlich gerade einmal 544 Euro Rente (in Westdeutschland sind es sogar nur 473 Euro Durchschnittsrente für Frauen).
Doch es gibt ja die EU-Rechtsverordnung 1408/71. Und als bedürftiger Deutscher haben Sie ebenso wie jeder andere arme EU-Bürger mit einem geringen Grundeinkommen in Österreich Anspruch auf eine Ausgleichszulage in Höhe von bis zu 720 Euro.
Nachdem österreichische Medien in den letzten Tagen darüber berichteten, wurde bekannt, dass sich derzeit 550 Ausländer diese Zulage auf ihr Privatkonto überweisen lassen. Man braucht dazu
nur einen (Zweit-) Wohnsitz bei einem Bekannten in Österreich und einen Meldezettel. Ein deutscher Hartz-IV-Empfänger bekommt so neben den 347 Euro in Deutschland in Österreich nochmals 373 Euro auf sein österreichisches Konto, eine Rentnerin mit 544 Euro im Monat immerhin 176 Euro zusätzlich in Österreich. Das ärgert die Österreicher in diesen Tagen sehr. Doch die Ausgleichszulage soll ärmeren EU-Ausländern in Österreich einen ortsüblichen Lebensstandard ermöglichen und ist an den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich gebunden. Zumindest jene, die in der Nähe der österreichischen Grenze wohnen, werden nicht das geringste Problem damit haben, tatsächlich so häufig in die Alpenrepublik zu reisen, dass sie diese Voraussetzungen nicht nur auf dem Papier erfüllen. Oder ärmere Deutsche ziehen einfach nach Österreich um. Und schon haben sie mehr Geld als viele Rentner in der alten Heimat. Viele ärmere Deutsche kannten diese Regelung, deren Voraussetzungen von den Behörden zumindest in der Vergangenheit kaum nachgeprüft wurden, bislang allerdings nicht. Und deshalb wird sie bislang in Österreich vor allem von Rumänen und Bulgaren in Anspruch genommen. Das ärgert die Österreicher noch mehr.
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