
Das steht da immer noch, nach Balkankriegen, Afghanistan – und Irak! Und keiner der Beteiligten sitzt im Knast! Wenn jetzt jemand fragen sollte, wieso denn der Irak in dieser Liste steht, wo doch Kanzler Schröder gerade nicht mitgemacht hat, so sei er auf die schriftlichen Warnungen des von Guttenberg so umsichtig gefeuerten ehemaligen Verteidigungsstaatssekretärs Peter Wichert
hingewiesen, denen zufolge die Kriegsnutzung der US-Luftwaffenbasis Ramstein im Jahre 2003 Deutschland völkerrechtlich zur Kriegspartei im Irak machte.
Und da macht sich der kleine aber feine Pfaffenhofener Verein »Freundschaft mit Valjevo« auf und sagt nicht mehr und nicht weniger als das, was uns die Mainstreammedien grundsätzlich verschweigen: Dass die verlogene Kriegshetze gegen den Iran und Syrien aufhören muss. Dass wir Frieden wollen, keinen weiteren Kriegsschauplatz als amerikanisches Konjunkturprogramm. Hinter den Kulissen werben Freunde in persönlichen Telefonaten und per E-Mail um Unterschriften. Die kommen auch: Professoren, Künstler, Journalisten, Ärzte, Gewerkschafter, bisher weit über tausend, zumeist bekannte Namen.
Doch erst jetzt, seit die außenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dağdelen, mit unterschrieben hat, jetzt wird es für die da oben unangenehm. Daher kommt jetzt plötzlich eine gewaltige Gegenreaktion, erst vom Schrittmacher der politischen Lüge, dem Spiegel, dann von fast allen etablierten Medien. Doch fest steht: Nur wer gewohnheitsmäßig das Grundgesetz und seine Amtseide verletzt, kommt auf den Gedanken, aus einer völlig korrekten Bemühung für den Frieden eine »Solidarität mit den Schlächtern« zu machen. Keiner der Unterzeichner des Aufrufs, der nicht schon in dem ihm erreichbaren Umfeld öffentlich die Menschenrechtsverletzungen im Iran und in Syrien beklagt hat. Es ist eben ein Unterschied, ob daraus dann das Recht zur Aggression abgeleitet wird, wie es die UN als »right to protect« (Slang: »R2P«) für sich festgeschrieben haben, so dass die USA dann die bestehenden Probleme geheimdienstlich eskalieren lassen, statt im maßvollen, mehrseitigen Gespräch Lösungen zu erarbeiten, die den Menschen nützen – und nicht eine schon gewohnheitsmäßig im Kriegsmodus arbeitende, rettungslos aufgeblähte Rüstungsindustrie weiter anzuheizen.
Gestern nun pöbelte CDU-Generalsekretär Gröhe mit unsäglichen Bemerkungen, wie sie nur Kriegshetzer und -unterstützer auf allen Schauplätzen der letzten Jahre zustande bringen – und diffamierte die Bundestagsabgeordneten, die es gewagt hatten, politisch bis drei zu zählen und den Iran/Syrien-Aufruf zu unterzeichnen, als »Unterstützer des Schießbefehls an der Mauer«. Das ist schon deshalb daneben, weil nicht einmal der Linkspartei-Vorläufer PDS entschuldigende Worte für diese widerlichen Morde fand, sich stattdessen klar distanzierte. Gröhe jedoch ist einer der Verfechter der deutschen Staatsräson, die sich laut Merkel angeblich für die Sicherheit Israels einsetzt – und an Mauer und Stacheldraht in Palästina sterben tatsächlich Menschen. Heute. Fast täglich. Der Bundesbeauftragte für Menschenrechte, Löning, der im zitierten Beitrag der Welt auch
noch zu Wort kommt, hätte wesentlich mehr zu tun, wenn er nicht so oft so viele Rücksichten auf gewisse Bündnispartner und unsere falsch verstandene deutsche Geschichte nähme. Da fragt man sich doch als Normalverbraucher: Wenn ich meinen Job versaue, werde ich dann auch Bundesbeauftragter? Und die Antwort: Nein, keine falsche Bescheidenheit, Sie können sogar Minister und Kanzler werden – und wenn Sie ausreichend erpressbar scheinen, werden Sie Bundespräsident.
Was also macht unsere verlotterte Elite? Sie ärgert sich über diejenigen, die das Kriegspropaganda-Gewäsch der USA, das die Großmedien hier nur nachgackern, nicht länger mitmachen wollen.
Rechtlich ist die Sache völlig klar – nur nicht dem Generalbundsanwalt, der es untersuchen müsste: Es gibt auch die Vorbereitung eines Angriffskrieges durch absichtsvolle Unterlassung. Die Unterlassung besteht darin, dass Kanzlerin Merkel trotz tausendfacher Warnungen aus Politik, Medien und Bevölkerung den USA die Kriegsnutzung der Luftwaffenbasen auf deutschem Boden immer noch nicht untersagt hat. Können wir gar nicht? Selbstverständlich könnten wir, wenn die übergroße Masse unserer Politiker nicht so unangenehm korrupt und feige wäre.
Schönes Beispiel aus jüngster Zeit: Die Türken haben den USA und ihrer Komplizentruppe (»Koalition der Willigen«) am 1. März 2003 verboten, den Irak von türkischem Boden aus anzugreifen. Etwas mehr als zwei Wochen vor Kriegsbeginn – für derartige Planungen sozusagen in letzter Sekunde! Als dies geschah, hatten die USA bereits Kriegsgerät, Truppen, Technik, Material für notwendige Flugplatz-Umbauten und so weiter, auf türkischem Boden bereitgestellt. Und sang- und klanglos fuhren und flogen sie auch alles wieder weg, mussten den Irak durch das Nadelöhr von Basra in der Sackgasse des Persischen Golfs angreifen, die Flugzeugträger mussten ran – aus war es mit dem Zweifrontenkrieg gegen Saddam. Und dies ging glatt und ohne Zerwürfnis über die Bühne. Etwas »unfreundschaftlich« wäre es seitens der Bundesregierung, den USA diese Nutzungsänderung für Ramstein und Leipzig et cetera wenige Tage oder Stunden vor Kriegsbeginn mitzuteilen. Also ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, da die Kriegshetze, die Kriegsvorbereitungen und die allgemeine Hysterie wieder einmal einem Höhepunkt zustreben.
Kriegshetze – gab es da nicht auch einen Paragrafen? Richtig: Strafgesetzbuch, § 80a. Problem nur: Wenn ausschließlich die Truppen anderer Staaten beteiligt sein sollen, greift der Paragraf nicht. Was bisher offenbar nicht endgültig untersucht ist – jedoch eher unwahrscheinlich: Dass deutsche Richter auf Kriegshetze erkennen, wenn Deutschland nun durch die oben beschriebene Unterlassung wegen der Kriegsnutzung von US-Luftwaffenbasen auf deutschem Boden für einen von uns Deutschen durch Kriegshetze mit provozierten Krieg in eben diesen Krieg mit hineingezogen wird. (1)
Eines ist jedoch sicher: Sollten die USA ohne Rückendeckung durch die (politisch längst korrumpierte) UNO den Iran angreifen und der Angegriffene würde mit dem Völkerrecht im Rücken
gegen Deutschland zurückschlagen, hätten sämtliche Mitglieder des Bundeskabinetts sowie unser wundervoller Bundespräsident wieder einmal ihre Amtseide verletzt: Schaden vom deutschen Volk abzuwenden (2). Das bestätigte Staatsrechtler Professor Schachtschneider dem Autor am Telefon.
Aber, wie sagte Schachtschneider vorhin so schön: Verletzungen des Amtseides fallen doch bei Bundesregierung und Präsident schon gar nicht mehr auf. Allein die Euro- und Finanzpolitik...
Unter diesen Umständen schlägt der Autor eine schicke kleine GG-Änderung beim oben erwähnten berühmten Artikel 26 vor, völlig angemessen und abgewogen, in Anpassung an die »Lebenswirklichkeit«: »... sind verfassungswidrig, es sei denn, wichtige Bündnisverpflichtungen erfordern dies, insbesondere im Sinne der Demokratie, der Absicherung von Handelswegen, der Schutzverantwortung und der Prävention.«
Aber zum Glück würde das die Freunde von Valjevo sicherlich nicht abhalten, für das Recht einzutreten, auch wenn es nicht mehr durch Gesetze und Rechtswirklichkeit geschützt ist.
Hatten wir das nicht irgendwann schon einmal?
Anmerkungen:
(1) Sachdienliche Hinweise – bitte ausschließlich von Fachleuten – gern an den Autor.
(2) Artikel 64,2 in Verbindung mit Artikel 54, GG
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