Wednesday, 23. May 2012
23.01.2012
 

Die Rettungsschirme und die Finanzmarkttransaktionssteuer

Markus Bechtel

Bisher sollten die Rettungsschirme aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden. Das ist jedoch politisch wie rechtlich problematisch. Damit würden nämlich auch diejenigen Bürger herangezogen, die sich an den fraglichen Spekulationen überhaupt nicht beteiligt haben. Diejenigen Anleger, die sich an den Börsen verspekuliert haben, würden damit ihr Insolvenzrisiko auf jene Bürger abwälzen, die sich entweder solche Spekulationen überhaupt nicht leisten können oder stattdessen auf solide konservative Anlageformen gesetzt haben. Das Motto dieser kollektiven Verantwortungslosigkeit lautet wohl: Der Papa (Staat) wird‘s schon richten!

Um hier teilweise ein Korrektiv in die Hand zu bekommen, hat sich die Bundesregierung inzwischen eines alten Mittels besonnen: Der alten Stempelsteuer, später auch »Börsenumsatzsteuer« [1] genannt. Die Abschaffung der Börsenumsatzsteuer im Zuge des Ersten

Finanzmarktförderungsgesetzes von 1990 [2] war ja erst die Voraussetzung für die weitere Deregulierung der Finanzmärkte. Die Deregulierung der Finanzmärkte in Verbindung mit dem billigen Zentralbankgeld war ihrerseits die Voraussetzung für die ausufernde Spekulation an den Börsen. Das Platzen dieser Spekulationsblase führte nun zu der aktuellen Finanzkrise.

 

Durch die (Wieder-)Einführung der Finanzmarkttransaktionssteuer würden in Zukunft gewissermaßen genau diejenigen Anleger an den Rettungsschirmen beteiligt, die eigentlich ohnehin das Insolvenzrisiko tragen müssten. Es gibt inzwischen jedoch Blogger, die gegen diese Anlegerbeteiligung zu Felde ziehen. Anscheinend ist diesen Bloggern noch immer nicht klar, um welche Anleger beziehungsweise um welche Größenordnungen es hier wirklich geht.

 

Nach den Vorstellungen von Europäischer Kommission und Bundesregierung soll die Finanzmarkttransaktionssteuer bei Derivatgeschäften 0,1 Promille der Anlagesumme, also ein Zehntausendstel (also vier Nullen weniger) betragen. Bei Aktien- und Anleihegeschäften soll die Steuer ein Promille der Anlagesumme, also ein Tausendstel (also drei Nullen weniger) betragen [3].

 

Die Bundesregierung rechnet bei der Finanzmarkttransaktionssteuer mit jährlichen Steuereinnahmen von rund 30 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und Einfuhrumsatzsteuer bringen dem Fiskus jährlich 182 Milliarden Euro, die veranlagte Einkommensteuer und Lohnsteuer 159 Milliarden Euro (2010) [4]. Mit einer Finanzmarkttransaktionssteuer könnten also auch Steuerentlastungen bei der Einkommensteuer (Familiensplittingtarif [5], Null-Prozent-Eingangssteuersatz, flacher linearer Steuertarif [6]) gegenfinanziert werden.

 

Was würde dies nun für einen Kleinanleger bedeuten? Wie viel Steuern müsste also ein Kleinanleger zusätzlich aufbringen, wenn er für seinen sauer verdienten Sparstrumpf von seinem Sparkassenvertreter irgendeinen windigen Sparkassenfond angedreht bekommt? Bei einer Anlagesumme von 10.000 Euro müsste unser armer Kleinanleger nach dem Willen der Bundesregierung für den Aktienfonds immerhin zehn Euro, also etwa 1 Maß Bier zusätzlich berappen. Wahrscheinlich wäre dieses Maß Bier besser angelegt gewesen...

 

Wie sähe es dagegen für eine Großbank oder einen Hedgefonds aus? Was müsste also eine Heuschrecke zusätzlich zahlen, wenn sie sich bei der EZB eine Milliarde Euro (neun Nullen) für sage und schreibe ein Prozent Zinsen frisch aus der Druckerpresse geliehen hätte, um dann dafür »hochrentable« Griechenlandpapiere zu kaufen? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung müsste unsere Heuschrecke eine Steuer von sage und schreibe einer Million Euro (sechs Nullen) zahlen.

 

Bei diesen Unsummen könnte sie ja vielleicht doch noch einmal innehalten und über die Sinnhaftigkeit ihrer zweifelhaften Investments etwas nachdenken. Wenn sie das bereits in der Vergangenheit getan hätte, dann müssten wir uns heute vielleicht keine Gedanken darüber machen, wie wir diese Schuldenlawine noch zum Stoppen bringen können. Oder zumindest das Ausmaß dieser drohenden Katastrophe möglichst gering halten können.

 

Dem Otto Normalverbraucher mögen diese Zahlen unglaublich hoch vorkommen. Manche Blogger scheinen angesichts solcher Unsummen sogar in Tränen auszubrechen. Möglicherweise werden sie bald auch noch Lichterketten für notleidende Heuschrecken veranstalten. Wenn allerdings demnächst die Sternensinger noch einmal bei Ihnen vor der Haustür auftauchen sollten, dann sollten Sie in der Tat doch etwas misstrauisch werden!

 

Machen wir uns doch nichts vor! Was sind denn schon eine Million Euro für eine kleine Heuschrecke? Wie war das damals noch mit den Peanuts des Herrn Ackermann? Ach ja, das waren damals noch bessere Zeiten. Inzwischen reicht es ja noch nicht einmal mehr für die eigene Geburtstagsparty. Auch diese musste ja von »unserer« Angie »gerettet« werden!

 

Bei besagten Bloggern ist es wohl noch immer nicht angekommen, dass die wirklich großen Aktienpakete erst gar nicht an der Börse gehandelt werden. Daimler wird seine Airbus-Aktien bestimmt nicht an die Börse bringen. Würde nämlich ein so großes Aktienpaket bei der Börse auflaufen, würde der Kurs derart durch den Kellerboden rauschen, dass der Handel der Aktie sofort ausgesetzt werden müsste. Da nützt dann auch kein Hochfrequenzhandel mehr. Der Hochfrequenzhandel kann nur kleinere Angebots- und Nachfrageschwankungen abpuffern. Daher werden große Aktienpakete in der Regel über den Aktienfond A oder das Bankenkonsortium B verschoben. Der Kaufpreis wird dabei bestimmt nicht an der Börse ausgehandelt. Das handeln die Interessenten eben untereinander selbst aus. Da spielt der Börsenmarkt dann überhaupt keine Rolle mehr.

 

Über solche Dimensionen wird sich der typische Kleinanleger aber bestimmt keine Gedanken machen müssen. Das ist eben die typische Propaganda der Hochfinanz. Die Finanzmarkttransaktionssteuer bedroht eben deren zweifelhafte Geschäftsmodelle (Hochfrequenzhandel). Der langfristig orientierte Anleger wird dagegen diese einmalige Steuerbelastung verschmerzen können, da sie sich über die Anlagedauer marginalisiert. Eine Maß Bier verteilt über zehn Jahre stellt ja wohl keine ernsthafte Belastung dar.

 

Von der Finanzmarkttransaktionssteuer hängt allerdings auch das politische Überleben Angela Merkels ab. Wenn nämlich der Fiskalpakt scheitert, dann kann sie sich bei der nächsten Bundestagswahl warm anziehen. Der deutsche Steuermichel ist inzwischen nämlich ziemlich »Fed-up« mit den Griechenland- und Bankenrettungsschirmen. Als letzte Option bliebe ihr dann nur noch die gleichmäßige Abwertung aller Euro-Schulden durch Austritt aus dem Euro.

 

Die Gegner der Finanzmarkttransaktionssteuer verkennen daher die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge. Die Rettungsschirme treffen die Falschen: Den Staat und damit die Allgemeinheit. Die Finanzmarkttransaktionssteuer dagegen trifft die Richtigen: Diejenigen Anleger, die auch das Insolvenzrisiko ihres Schuldners (zum Beispiel Griechenland) zu tragen hätten. Das ist der Kleinanleger genauso wie die große Heuschrecke, die mit Zentralbankgeld an der Börse zockt.

 

Die Kosten der Rettungsschirme sollten daher eigentlich ausschließlich und vollständig von der Finanzmarkttransaktionssteuer getragen werden. Der Staat darf nicht länger der Spielball von Partikularinteressen sein.

 

 

Quellen:

[1] Wikipedia

[2] Wikipedia

[3] Wikipedia

[4] Wikipedia

[5] vgl. Ehegattensplitting

[6] vgl. Einkommensteuertarif

 

Fassung freigegeben für Kopp Verlag. Kommerzielle Nutzung durch Dritte nicht gestattet.

 

Idstein, den 18.01.2012

 

Markus Bechtel

 


Kongress: Europa vor dem Crash, 04. Februar 2012

Wir weisen darauf hin, dass die Verantwortung für diesen Beitrag ausschließlich bei dem Autoren des Beitrags liegt. Die KOPP-Redaktion

 


 

 

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