Polnische Regierung will nach Verbotsurteil per Gesetz religiöse Schlachtmethoden doch ermöglichen
Redaktion
Erst vor einer Woche hatte eine Kammer des polnischen Verfassungsgerichts in Warschau die rituelle Schlachtung (das so genannte »Schächten«) von Tieren untersagt. Nun kündigte Landwirtschaftsminister Stanisław Kalemba an, das entsprechende Gesetz so verändern zu wollen, dass die Schlachtmethoden, die von einigen religiösen Gemeinden in Polen angewandt werden, wieder angewandt werden könnten.

Dieser Schritt brüskiert die Tierschützer, die gedacht hatten, die Auseinandersetzung mit den Befürwortern ritueller Schlachtmethoden mit dem Urteil der letzten Woche endgültig gewonnen zu haben. Kalemba, der der polnischen Bauernpartei PSL angehört, sagte dazu, es müsse lediglich
ein Paragraf des Gesetzes geändert werden, um die Schlachtung der Tiere auf diese Weise rechtlich wieder zu ermöglichen. »Auf diese Weise kann das Gesetz am schnellsten geändert werden, da im Rahmen der Einführung eines neuen Gesetzes durch die Regierung langwierige öffentliche Anhörungen erforderlich wären«, erklärte er gegenüber dem polnischen Fernsehsender TVP.
Am 28. November hatte das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass die rituelle Schlachtung von Tieren gegen die Verfassung verstoße. Damit wären mit Beginn des neuen Jahres diese Schlachtmethoden verboten.
Tierschützer hatten in Petitionen an Generalstaatsanwalt Andrzej Seremet argumentiert, das Gesetz müsse geändert werden, weil es im Gegensatz zum Tierschutzgesetz aus dem Jahre 1997
stehe, das die Schlachtung von Tieren nur nach deren vorheriger Betäubung erlaube. Kalemba wies demgegenüber darauf hin, dass ein EU-Gesetz, das im nächsten Jahr in Kraft tritt, die Entscheidung des Verfassungsgerichts ohnehin aufgehoben hätte. »Es wurde vorgebracht, dass europäisches Recht Vorrang vor nationalen Rechtsvorschriften hat, und dass die EU-Regeln in diesem Fall direkt Anwendung finden könnten«, sagte er und fuhr fort: »Man muss die Rechte religiöser Gruppen respektieren, die rituelle Schlachtungen seit Tausenden von Jahren praktizieren.«
Diese Ankündigung Kalembas wird von den kleinen muslimischen und jüdischen Gemeinden in Polen sicherlich begrüßt werden. In Polen leben etwa 25.000 Muslime und 6.000 Juden. Aber auch die polnische Exportindustrie würde von der geplanten Gesetzesänderung profitieren: In Polen gibt es 29 Schlachthöfe mit etwa 4.000 Beschäftigten, die rituelle Schlachtmethoden anwenden. Der Export dieser Produkte erreicht immerhin ein Gesamtvolumen von knapp 200 Mio. Euro.
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