Wednesday, 23. May 2012
29.11.2010
 

Immer mehr schwerstkriminelle Gewaltverbrecher klagen sich aus der Sicherungsverwahrung in die Freiheit

Torben Grombery

Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 17. Dezember 2009 zu dem Schluss gekommen ist, dass das seinerzeit von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung gegen elementare Rechte verstößt, klagen sich immer mehr »Kinderschänder«, »Vergewaltiger« und »Doppelmörder« aus der Sicherungsverwahrung in die Freiheit.

Die Beschwerde mit der Nummer 19359/04 beschäftigte viele Jahre den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Geklagt hatte der deutsche Schwerverbrecher Reinhard M. Das »Recht auf Freiheit« und der Grundsatz, dass es keine »Strafe ohne Gesetz« geben darf, hatte dem nachträglich Sicherheitsverwahrten letztendlich in die Freiheit verholfen und ein Startkapital in Höhe von 50.000 Euro »Entschädigungszahlung« beschert. Seither gibt es eine wahre Klageflut von »freiheitsliebenden Schwerstkriminellen«, welcher sich die Gerichte beugen müssen, da Urteilssprüche des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für deutsche Gerichte bindend sind.

Erst kürzlich vermeldeten Duisburger Lokalzeitungen den Zuzug eines aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Mehrfachvergewaltigers in die Ruhrgebietsstadt. Diese Information stammte nicht etwa von der Politik, der Justiz oder von der Polizeibehörde, sondern offensichtlich von einem »Insider«. Der Behördensprecher ließ dazu auf Anfrage wissen: »Wir geben darüber keine Auskunft. Es handelt sich um einen freien Mann, der seine Strafe abgesessen hat. Es ist rechtlich ausgeschlossen, zu sagen, um wen es sich handelt und was er getan hat.«

Der Gewaltverbrecher wurde seit seiner Haftentlassung von der Polizei lückenlos überwacht. Ebenfalls von »Insidern« wurde im Internet hierzu bekannt, dass eine 24-Stunden-Observation dauerhaft nur von Spezialeinheiten der Polizei, den Mobilen Einsatzkommandos, gewährleistet werden kann. Diese sind allerdings in keiner Weise in ausreichender Anzahl vorhanden, sodass die Überwachung von unzureichend geschulten Polizeibeamten in schnell zusammengewürfelten Einheiten vollzogen werden muss. Diese Einheiten fallen in der Regel sehr schnell auf, und es ist für den Sicherheitsverwahrten dann ein Leichtes, sich einer ihm bekannten Überwachung zu entziehen.

Dieselben »Insiderkreise« lassen im Internet verlauten, dass bis zum Jahresende eine Welle von sicherheitsverwahrten Schwerstkriminellen auf freien Fuß gesetzt wird. »Alles schwere Jungs« ist zu lesen. Einige Menschen werden sich wohl damit abfinden müssen, künftig mit Kinderschändern, Mehrfachvergewaltigern oder Doppelmördern Tür an Tür zu leben, ohne das von offizieller Seite darüber informiert wird – Dank unserer Gesetze zum Schutze unserer persönlichen Daten!

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