EU beschließt Kennzeichnungspflicht für Islam-konformes Fleisch
Udo Ulfkotte
Damit eine winzige Minderheit in Europa besser vor dem versehentlichen Genuss von nicht Islam-konformem Fleisch geschützt werden kann, müssen künftig nach religiösen Riten geschlachtete Fleischprodukte gekennzeichnet werden.
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Seit vielen Jahren schon haben die islamischen Verbände in Europa Druck auf die EU ausgeübt, damit nicht nach islamischen Riten geschächtetes Fleisch deutlich gekennzeichnet werden muss. Im Gegensatz zu Muslimen haben Juden diesen Druck nicht ausgeübt. Und nun haben die Abgeordneten im Straßburger Europaparlament nachgegeben: Mehr als 90 Prozent der EU-Parlamentarier stimmten nun für eine deutliche Kennzeichnungspflicht von Fleisch und Fleischprodukten in der EU, bei denen die Tiere nach religiösen Vorschriften entsprechend geschlachtet wurden. Koscheres jüdisches Fleisch muss künftig ebenso wie islamkonformes Fleisch deutlich gekennzeichnet werden, wenn die Tiere ohne Betäubung geschlachtet wurden.

Muslime nehmen nur Nahrung zu sich, die halal ist. Halal bedeutet: »rein und erlaubt«. Ein Beispiel: Schlachttiere sollen bei einer halal-Schlachtung nicht betäubt sein und bei vollem Bewusstsein ausbluten. Das widerspricht dem europäischen Tierschutz. In deutschen Supermärkten findet man nicht wirklich viele Lebensmittel, die aus islamischer Sicht als »rein« gekennzeichnet sind.
Der türkische Schlachter Rüstem Altinküpe aus Aßlar-Werdorf in Hessen pocht darauf, dass nur das betäubungslose Schächten mit seinem Glauben vereinbar ist. Er darf das mit höchstrichterlicher Genehmigung in Deutschland trotz Tierschutz auch weiterhin machen, muss aber wie alle anderen religiösen Metzger in Europa auch nach dem Willen der EU sein Fleisch künftig gesondert kennzeichnen.
Enthalten sind die neuen Bestimmungen in der neuen EU-Richtlinie zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die europäischen Verbraucher bekommen damit künftig einheitliche Standards bei den Hinweisen auf religiöse Schlachtungen. Das Gesetz tritt aber erst in Kraft, wenn auch das zweite EU-Gesetzgebungsorgan, der Rat der 27 Regierungen, zustimmt. Damit aber ist erst nächstes Jahr zu rechnen. Das beschlossene Modell sieht vor, dass die Angaben gut lesbar auf der Verpackungsvorderseite hervorgehoben werden müssen. Schriftart, Größe und auch der Farbkontrast der Hinweise werden von der neuen EU-Richtlinie geregelt.
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