
Als Gaddafi gefangengenommen wurde, lebte er noch. Wenig später war er tot – die Videoaufzeichnungen zeigen ein Einschussloch in seiner linken Schläfe. Allein das reicht schon aus, seinen Tod als Kriegsverbrechen einzustufen.
Im März hatte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingeräumt, dass sich Libyen in einem bewaffneten Konflikt befindet. Dies bedeutet, dass alle am Konflikt beteiligten Seiten an die Genfer Konvention aus dem Jahr 1949 gebunden sind. Dies schließt auch die Bestimmungen des Genfer
Abkommens vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde, die sogenannte Erste Genfer Konvention, ein. In ihrem dritten Artikel heißt es in Absatz 1:
»Personen, die nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der bewaffneten Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der Personen, die infolge Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder irgendeiner anderen Ursache außer Kampf gesetzt wurden, sollen unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden, ohne jede Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der Farbe, der Religion oder des Glaubens, des Geschlechts, der Geburt oder des Vermögens oder aus irgendeinem ähnlichen Grunde. Zu diesem Zwecke sind und bleiben in Bezug auf die oben erwähnten Personen jederzeit und überall verboten:
a. Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord jeglicher Art, Verstümmelung, grausame Behandlung und Folterung […]«
Alle Handlungen, die zum Tode eines Gefangenen führen, sollen als »schwere Verletzung« der Konvention betrachtet werden (Art. 49 und 50). Der Begriff »schwere Verletzung« ist eine rechtliche Definition und dient dazu, zwischen sozusagen »minderschweren« Verletzungen, bei denen der ICC nicht tätig werden muss, und »schweren Verletzungen« zu unterscheiden. Letztere fallen unter die Zuständigkeit des ICC. Die vorliegenden Hinweise auf die Umstände des Todes Gaddafis machen deutlich, dass es sich dabei um eine schwere Verletzung der Normen des Völkerrechts handelt.
Die Gründe, warum der ICC in dieser Angelegenheit nicht tätig wird, liegen auf der Hand: Wenn der Gerichtshof Ermittlungen im Falle Gaddafis begönne, müsste er auf jeden Fall zugleich auch die zahlreichen Berichte über Verbrechen des Nationalen Übergangsrates (TNC) untersuchen. Der einfachste Ausweg, den der ICC in dieser Situation einschlagen könnte, bestünde in der Feststellung, der ICC sei gegründet worden, um schwerste Verbrechen zu untersuchen. Die Tötung einer einzelnen Person falle nicht darunter. Aber dieser Ausweg bleibt verschlossen, weil diese Angelegenheit bereits als »schwere Verletzung« eingestuft wurde. Hinzu kommt, dass bereits Ermittlungen begonnen haben. Als letzte Möglichkeit bleibt dem ICC nur noch, die Tötung Gaddafis als »Behinderung der Ausübung von Gerechtigkeit« einzustufen. Letztlich aber kann er nicht länger untätig bleiben. Die Ermordung Gaddafis ist keine zivilrechtliche Angelegenheit, sondern Teil umfangreicher und sehr komplexer Vorgänge, die schon früher begonnen haben. Der Tod eines der Hauptangeklagten erschwert die Ermittlungen verständlicherweise, aber diejenigen, die ihn töteten, könnten anhand der Videoaufzeichnungen ermittelt werden.
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen lehnte den Vorschlag Muammar al-Gaddafis ab, die Tötungen aller Staats- und Regierungschefs von UN-Mitgliedern zu untersuchen, die in den 65 Jahren der Existenz der Organisation getötet worden sind. Diese Ablehnung zeigt, dass die
Behörden der meisten Länder öffentliches Interesse im Zusammenhang mit diesen Tötungen vermeiden wollen. Aber wenn Gaddafi noch lebte und vor Gericht gestellt würde, könnte er zu einigen sehr kontroversen Problemen, wie etwa dem Anschlag von Lockerbie oder bestimmten anderen Operationen, die der Westen gegen Libyen und andere Länder durchführte, Stellung beziehen. Wenn also Gaddafi angeklagt würde, wäre der ICC nicht im Entferntesten daran interessiert, das Verfahren zu seinem folgerichtigen Ende zu bringen.
Aber bisher schweigt der ICC zu Gaddafis Tod. Am Tage der Ermordung des gestürzten Machthabers forderte der ICC von der Regierung der Republik Malawi im Südosten Afrikas eine Erklärung, warum die dortigen Behörden den sudanesischen Präsidenten Umar Hasan Ahmad al-Baschir während seines Besuches am vergangenen Freitag nicht aufgrund des gegen ihn 2008 erhobenen Haftbefehls festgenommen hätten. Warum fordert der ICC nicht das Gleiche von den libyschen Behörden?
Die offiziellen Anschuldigungen, die der ICC gegen Gaddafi erhoben hatte, bezogen sich auf »den Einsatz tödlicher Mittel«, »Totschlag« sowie «Grausamkeit und Folter«. Warum sollte die Tötung Gaddafis jetzt nach anderen Maßstäben beurteilt werden. Der ICC hat sicherlich seine Gründe dafür.
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