
Die Schuldenobergrenze sollte bei ihrer Einführung 1917 eigentlich dazu dienen, einen geplanten Krieg zu finanzieren. Die Republikaner reagierten auf Geithners Vorschlag mit Hohn und Gelächter. »Das ist ein Skandal«, erklärte der republikanische Senator aus Texas John Cornyn gegenüber Fox News, als er nach seiner Einschätzung der Pläne Obamas gefragt wurde, nach denen der
Präsident persönlich die Finanzen der USA diktiert. »Das Ganze ist völlig unverantwortlich. Es handelt sich um einen absurden Vorschlag, und ich wundere mich, dass Minister Geithner überhaupt den Mut aufbrachte, ihn gestern in den Raum zu stellen.«
Nach dem von Geithner vorgelegten Konzept soll dem Präsidenten die alleinige Vollmacht verliehen werden, einseitig und jederzeit die Schuldenobergrenze anheben zu können. Der Kongress könnte dann zwar eine Resolution verabschieden, die die Anhebung verhindere. Dieser Beschluss müsse aber mit einer Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern verabschiedet werden, und selbst dann könnte der Präsident immer noch sein Veto einlegen. Nach bisheriger Rechtslage kann die so genannte Schuldenobergrenze nur durch einen Beschluss des Kongresses angehoben werden.
Vor dem Ersten Weltkrieg legte der Kongress direkt die Höhe der Verschuldung fest, an die das Finanzministerium dann gebunden war. 1917 wurde dieses Verfahren dann geändert, um den geplanten Kriegseintritt zu finanzieren. Diesen Anstieg der Schulden bezeichnete man als »Schuldenobergrenze«. Diese wurde seit 1917 insgesamt 78 Mal angehoben (allein 2001 erstaunliche elf Mal).
Um die Schuldenobergrenze anheben zu können, muss der Kongress eine besondere
Gesetzgebung erlassen, die vom Präsidenten unterzeichnet werden muss. Obama will nun in die Lage versetzt werden, ohne vorherige Genehmigung durch den Kongress oder die amerikanische Bevölkerung die Schuldenobergrenze anheben und sich Geld von der Federal Reserve leihen zu können.
Obama das Recht einzuräumen, eigenmächtig die Schulden erhöhen zu können, verstößt gegen die Verfassung. In Artikel I der Verfassung wird ausdrücklich dem Kongress und nicht der Regierung das Recht zugesprochen, »auf Rechnung der Vereinigten Staaten Kredit aufzunehmen«.
»Dies würde nicht nur die Verfassung auf den Kopf stellen«, schrieb John Carney. »Selbst wenn wir noch einmal ganz von vorne anfingen, würden wir auf dem Zusatz bestehen, dass der Kongress bei der Aufnahme von Schulden zustimmen muss. Die Bewilligung durch den Kongress macht eine Zahlungsunfähigkeit in Bezug auf die Schulden sehr viel unwahrscheinlicher, als wenn die Regierung die Schulden eigenmächtig aufnehmen könnte.«
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